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Vorhaben

C-130K "Hercules" - Follow On Support Contract für den Zeitraum von 2015 bis 2020

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -32.986

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In Österreich stehen drei Luftfahrzeuge (Lfz) der Type C-130K „Hercules“ zur Sicherstellung der Lufttransportaufgaben für das Österreichische Bundesheer als auch für Assistenzleistungen im Rahmen von zum Beispiel Katastropheneinsätzen in Verwendung.
Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit ist die Umsetzung des Materialerhaltungskonzeptes erforderlich. Das angeordnete Materialerhaltungskonzept sieht eine Fremdvergabe von Wartungsereignissen ab einer bestimmten Tiefe des Wartungsereignisses vor. Diese Tiefe wird bereits bei, entweder 1000 Flugstunden, oder dem Ablauf von 20 Monaten, erreicht. Diese Fremdvergabe kann nicht beliebig vergeben werden, da die Royal Air Force den Wartungsplan nicht verkauft.

Im Jahr 2003 wurde der Follow On Support Vertrag mit Fa. Marshall Aerospace zur Durchführung von Wartungsereignissen am Luftfahrzeug und seiner Komponenten, sowie zum Erhalt des Revisionsdienstes der Publikationen, sowie für Engineering Leistungen und die Beistellung eines Field Service Representatives abgeschlossen. In Folge wurde der Vertrag zweimal verlängert, die gegenwärtige Bindung endet mit 30. Juni 2015.

Um den weiteren Betrieb des Lfz C-130K sicherstellen zu können, ist die Verlängerung des Vertrages darüber hinaus mit den derzeit im bestehenden Vertrag enthaltenen Leistungen erforderlich.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die militärische Zielsetzung des Österreichischen Bundesheeres, abgeleitet aus den sicherheits- und verteidigungspolitischen Vorgaben, ist der militärische Souveränitätsschutz der Republik Österreich im In- und Ausland. Das Militärstrategische Konzept 2017, als das zentrale militärstrategische Grundsatzdokument des Österreichischen Bundesheeres, definiert daher auch als eine der Einsatzaufgaben im Rahmen der militärischen Landesverteidigung die Aufgaben der Luftunterstützungstruppe. Diese beinhalten unter anderem, dass Lufttransportaufgaben (einschließlich Such- und Rettungseinsätze sowie luftgestützter Patiententransport) ziviler und militärischer Bedarfsträger zu erfüllen sind. Des Weiteren die Fähigkeit zur Durchführung bzw. Unterstützung von Evakuierungsoperationen, welche der „Rückholung gefährdeter Personen aus dem Ausland“ dient, sowie zur Durchführung von strategischem bzw. taktischem Lufttransport.
Die diesbezüglichen Vorgaben und Details sind:
• im Regierungsprogramm 2017 – 2022 (Seite 51): Das ÖBH muss weiterhin auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zur Bewältigung von Assistenz-Aufgaben, zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt sowie zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs befähigt sein,
• im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 (Seite 82): Das Bundesheer muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie, des Wehrdienstberichtes, des Milizsystems und der Immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Herausforderungen und Aufgaben angepasst werden. Eine Verbesserung der Fähigkeiten sowohl zur militärischen Landesverteidigung als auch für Assistenzeinsätze ist anzustreben,
• in der Österreichischen Sicherheitsstrategie 2013 unter Punkt 4.4 Verteidigungspolitik Absatz Militärische Landesverteidigung Zi. 8,
• in der Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014 unter Punkt 3 Verteidigungspolitische Zielsetzungen Zi. 1 (Gewährleistung der staatlichen Souveränität und Integrität) und Zi. 3 (Leistung eines militärischen Solidarbeitrages zum sicherheitspolitischen Handeln der EU), unter Punkt 4 Verteidigungspolitisches Konzept Österreich und unter Punkt 5.2 Verteidigungspolitisches Leistungsprofil Absatz Landesverteidigung und Assistenz sowie
• im Militärstrategischen Konzept 2017 unter den Punkten 4.1.2 Abwehroperationen, 4.1.4. Evakuierungsoperationen und 5.3. Waffengattungen
abgebildet.
Ein besteht kein signifikanter Beitrag des Vorhabens zu den UN Nachhaltigkeitszielen (SDGs).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Die Lufttransportaufgaben des ÖBH mit dem Luftfahrzeugsystem C-130K sind sichergestellt

Beschreibung des Ziels

Das Luftfahrzeugsystem C-130K stellt eine wesentliche Komponente der Lufttransportaufgaben des ÖBH im Bedarfsfall für die Republik bzw. auch für andere Bündnispartner dar. Damit das ÖBH den nationalen und internationalen Verpflichtungen nachkommen kann ist das Luftfahrzeugsystem luftfahrttüchtig zu halten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: "Hercules"-Einsätze sichergestellt

Ausgangszustand 2015:

Lufttransportfähigkeit ist bis 30. Juni 2015 sichergestellt.

Zielzustand 2020:

Lufttransportfähigkeit ist bis Ende 2020 sichergestellt.

Istzustand 2020:

Lufttransportaufgaben mit dem Luftfahrzeugsystem C-130K "Hercules" sind weiterhin sichergestellt.

Datenquelle:
BMLV / Streitkräftekommando / Materialstab Luft

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss bzw. Verlängerung eines Wartungsvertrages mit den derzeit im bestehenden Vertrag enthaltenen Leistungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Eine zeitgerechte Verlängerung ist notwendig, um Verzugszeiten bei der Umsetzung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Projekte vorzubeugen.
Laufende Projekte sind der Wechsel des äußeren Flügels (Outer Wings) am Luftfahrzeug mit der Kennung 8T-CA im Zuge des sehr tiefen Wartungsereignisses (BASE4 Wartung) im Jahr 2016 und der Abschluss des Materialerhaltungsbedingten Ersatzes von Avionic-Komponenten durch die „Modifikation 1950“.
Darüber hinaus die Verifizierung der durchzuführenden Wartungen für den Verlängerungszeitraum gemäß Materialerhaltungskonzept.
Die Durchführung der Wartungen erfolgt auf Grundlage des Wartungsplanes (Master Maintenance Schedule).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-32.986

Tsd. Euro

Plan

-27.950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

32.986

Tsd. Euro

Plan

27.950

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

32.986

Tsd. Euro

Plan

27.950

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.900

Tsd. Euro

Plan

-2.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.900

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.900

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.219

Tsd. Euro

Plan

-4.950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

9.219

Tsd. Euro

Plan

4.950

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.219

Tsd. Euro

Plan

4.950

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.975

Tsd. Euro

Plan

-6.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7.975

Tsd. Euro

Plan

6.500

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.975

Tsd. Euro

Plan

6.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.936

Tsd. Euro

Plan

-6.550

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8.936

Tsd. Euro

Plan

6.550

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.936

Tsd. Euro

Plan

6.550

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.956

Tsd. Euro

Plan

-7.650

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4.956

Tsd. Euro

Plan

7.650

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.956

Tsd. Euro

Plan

7.650

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 32,45 Mio. € kalkuliert. Tatsächlich sind Gesamtaufwendungen in der Höhe von 35,09 Mio. € eingetreten. Die oa. Beträge der Ergebnisrechnung beziehen sich aufgrund technischer Vorgaben der Applikation lediglich auf einen fünfjährigen Betrachtungszeitraum der Aufwendungen. Für 2020 wurden Auszahlungen in der Höhe von 4,5 Mio. € angenommen. Tatsächlich sind 2020 Aufwendungen in der Höhe von 2,1 Mio. € eingetreten. Daher sind von oa. Differenzsumme in der Höhe von 5,04 Mio. € noch 2,4 Mio. € in Abzug zu bringen, womit insgesamt Mehraufwendungen in der Höhe von 2,64 Mio. € angefallen sind.
Diese Mehraufwendungen sind sich im Wesentlichen dadurch zu begründen, indem die Wartungen in den Jahren 2016 – 2018 wesentlich teurer als geplant waren. Bei Luftfahrzeugen dieses Alters ist aber neben den geplanten Wartungsmaßnahmen noch mit zahlreichen „zusätzlichen Funden“ („additional findings“) zu rechnen, die jedenfalls abzuarbeiten sind. Da das Auftreten von „additional findings“ nicht unerwartet, sondern eigentlich Standard ist, handelt es sich bei den ursprünglich abgeschätzten finanziellen Auswirkungen wohl um eine versehentliche administrative Nichtberücksichtigung. Indem bspw. eine neue Art der Aktenführung, um einerseits die Übersicht zu wahren und andererseits den Vorgang „zusammenzuhalten“, angeordnet wurde, wurden hierzu bereits interne administrative Maßnahmen umgesetzt, die sicherstellen sollen, dass solche finanziellen Überschreitungen hinkünftig nicht mehr auftreten können.

Gesamtbeurteilung

In Österreich stehen drei Luftfahrzeuge der Type C-130K „Hercules“ zur Sicherstellung der Lufttransportaufgaben für das Österreichische Bundesheer als auch für Assistenzleistungen im Rahmen von zum Beispiel Katastropheneinsätzen in Verwendung.
Im Jahr 2003 wurde zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der C-130K-Flotte der Follow on Support Vertrag mit der Firma Marshall Aerospace abgeschlossen. Darin enthalten sind die Durchführung von Wartungsereignissen am Luftfahrzeug und an dessen Komponenten, der Revisionsdienst an den für die Wartungen im eigenen Bereich erforderlichen Publikationen sowie für Engineering Leistungen am Luftfahrzeug als auch die Beistellung eines Field Service Representatives. Der nunmehr evaluierte Vertrag stellte die dritte Verlängerung dar. Im Zuge dieses Support Vertrages wurden beispielsweise folgende wesentliche Modifikationen bzw. systemrelevanten Instandsetzungen der C130K-Flotte durchgeführt: [1] Änderung der Lackierung im Zuge einer großen Wartung auf „Air Force Gray“, [2] Ersatz von Bauteilen und Komponenten, welche nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen bzw. welche nicht mehr beschaffbar sind, samt Systemanpassung und Einarbeitung in die erforderlichen Publikationen.
Die Lufttransportaufgaben mit den im ÖBH dzt. verfügbaren drei Lufttransportsystemen C-130K „Hercules“ waren durch den rechtzeitig abgeschlossenen Follow On Support Vertrag 2015 – 2020 stets sichergestellt, wodurch die erwartete Wirkung zur Gänze erreicht werden konnte. Für den Grad der Zielerreichung wurden entsprechende Personal-, und Budgetressourcen eingesetzt. Das Verhältnis zwischen eingesetztem Input und erreichter Wirkung ist als angemessen und effizient zu beurteilen. Der Erfolg des gesamten Vorhabens liegt schlussendlich in den weitestgehend vertragskonformen Lieferungen/Leistungen und dem Einsatz bzw. der Expertise des fachspezifischen technischen Personals. Die zwischenzeitlich für das angeordnete Materialerhaltungskonzept erforderlich gewordene Verlängerung dieses Vertrages konnte mit entsprechenden Adaptierungen für den Zeitraum 2021 – 2025 abgeschlossen werden. Ein signifikantes Verbesserungspotential lässt sich aus heutiger Sicht aber daraus nicht unbedingt ableiten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen