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WIRKUNGSZIEL

Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit

2016
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die aktuelle sicherheitspolitische Entwicklung ist durch Verschiebungen von Machtverhältnissen gekennzeichnet. Einerseits vom Staat hin zu nicht staatlichen Akteuren (Konzerne, Nichtregierungsorganisationen, Medien), andererseits auf der globalen und regionalen Ebene (geopolitischer Bedeutungsverlust Europas). Damit wirken sich Entwicklungen wie der internationale Terrorismus oder die Migrationskrise besonders stark auf Europa aus.
Mit dem Erstarken des politischen Islams spielen auch in bisher säkular bzw. religionsneutral geprägten europäischen Staaten religiöse Inhalte eine zunehmende Rolle im gesellschaftlichen und politischen Leben. Dies führt zu grundsätzlichen Debatten und widerstreitenden Zugängen zu Grundwerten wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie zum Thema Menschenrechte.
In verschiedenen EU-Mitgliedstaaten nimmt nationalistisches Denken in der Bevölkerung zu. Daraus resultierende egoistische Haltungen beeinflussen die nationale und internationale Politik und stellen Herausforderungen für die EU insgesamt dar.
Die Menschen werden mobiler. Politische und wirtschaftliche Krisen, bewaffnete Konflikte und mangelnde Perspektiven führen zu steigender Migration, die auch Auswirkungen auf den Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie den Staatshaushalt hat. Nicht gelingende Integration kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und zu Extremismus und steigender Kriminalität führen.
Soziale Konflikte und Wertekonflikte fördern unterschiedliche Arten von Extremismus. Auf Grund von Entsolidarisierungstendenzen und der Konkurrenz von Wertesystemen nimmt die Polarisierung in Gesellschaften zu. Daraus resultieren Gefährdungen des politischen und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dies bedroht den sozialen Frieden und das friedliche Zusammenleben verschiedener gesellschaftlicher Gruppen.
Wegen der rasant wachsenden digitalen Vernetzung zwischen Menschen, Maschinen („Internet der Dinge“) und Organisationen steigt die Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese Abhängigkeit macht unsere Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft verletzbarer gegenüber Cyber-Angriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure.

Damit die Vision, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen, Wirklichkeit wird, reicht es nicht aus, die Kriminalität zu bekämpfen. Ebenso von großer Bedeutung sind die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Gestaltung der inneren Sicherheit, die Stärkung der Bürgernähe, des Informationsflusses und des gegenseitigen Vertrauens. Unter Einbindung und Integration aller bisherigen Bürgerbeteiligungsprojekte entstand das umfassende Konzept „GEMEINSAM. SICHER in Österreich“. Den Bürgern stehen dazu Polizeibeamte als persönliche Ansprechpartner in allen Belangen der Sicherheit zur Verfügung. Bürger können somit Sicherheit aktiv mitgestalten. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung einer hohen objektiven und subjektiven Sicherheit durch Stärkung der Präventions- und Informationsarbeit sowie eine effektive, effiziente und zeitgemäße Kriminalitätsbekämpfung führt daran kein Weg vorbei. Dabei geht es auch um die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens. Die Bürger sollen Sicherheit spüren. Mit verstärkter Prävention und zielgruppengenauer Aufklärung soll die subjektive Sicherheit insbesondere im öffentlichen Raum erhöht werden. 2016 haben diese Bemühungen positive Ergebnisse bei der Subjektiven Sicherheit mit einem Anstieg von 4 % auf 92 % von Befragten, die sich „sehr sicher“ oder „sicher“ fühlen, erzielt.
Aktuelle Daten zum Better Life Index wurden seitens der OECD noch nicht veröffentlicht. Eine abschließende Beurteilung über den Erfolg kann daher nicht vorgenommen werden.
Im Bereich der Verkehrsunfallentwicklung lassen sich ebenfalls positive Trends erkennen. Im langjährigen Vergleich ging die Zahl der Verkehrstoten um 40,8 % von 730 (2006) auf 432 (2016) zurück. Es gab um 3,6 % weniger Verkehrsunfälle mit Personenschaden (2006: 39.884, 2016: 38.466) und um 6,8 % weniger Verletzte (2006: 51.930, 2016: 48.393). Dennoch konnte der sehr ambitionierte Zielwert bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2020 nicht erreicht werden, obwohl zahlreiche Maßnahmen seitens des BMI gesetzt wurden: 5,2 Millionen Geschwindigkeitsübertretungen und 1,7 Millionen Alkoholtests, 33.000 Schwerfahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die hohe Kontrolldichte zeigt weiterhin Wirkung. So wurde auch 2016 die starke polizeiliche Präsenz beibehalten. Die verkehrspolizeilichen Kontrollstunden bewegen sich seit Jahren mit 2,8 Millionen Stunden auf sehr hohem Niveau. Ziel all dieser Kontrollen durch die Exekutive ist es einerseits, die sichtbare Präsenz der Exekutive zu verstärken und andererseits durch punktgenaue Schwerpunktkontrollen die Straßen sicherer zu machen. Die Bundespolizei ist auch hinkünftig bestrebt, durch präventive und repressive Verkehrsüberwachungsmaßnahmen eine nachhaltige Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer zu bewirken. Klar ist, dass externe Faktoren wie Straßenverhältnisse und -beschaffenheit sowie Witterungsbedingungen die Kennzahl beeinflussen.
Zusätzlich werden Fußstreifen weiterhin in hohem Ausmaß durchgeführt: Über zwei Millionen Stunden wurden angeordnet, fast
100 % wurden tatsächlich erbracht.
Durch Erhöhung der Cyber-Sicherheit, verbesserten Schutz kritischer Infrastrukturen und Stärkung des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements soll die Resilienz Österreichs, d. h. die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft gesteigert werden. Die Präventionsveranstaltungen im Bereich Cyber-Sicherheit sowie die Informationsveranstaltungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen konnten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht werden. Beide Veranstaltungen des BMI wurden durch die Teilnehmer mit der Note 1,2 auf einer Skala von eins bis vier bewertet. Diese sehr positive Rückmeldung bestärkt das BMI, dass die transportierten Inhalte in diesen sensiblen Bereichen einen sehr wertvollen Beitrag für die Empfänger im Sinne einer erfolgreichen Präventionsarbeit darstellen.
Fast alle drängenden Sicherheitsprobleme haben ihre Ursache im Ausland: transnationale organisierte Kriminalität, mobile Tätergruppen oder der internationale Terrorismus belegen dies. Cyber-Kriminalität ist ein globales Phänomen, bei dem nationale Grenzen keine Rolle spielen. Um erfolgreich zu sein, muss sich das BMI daher noch stärker international vernetzen. So hat sich die Zahl der laufenden und novellierten Kooperationen Österreichs mit Staaten der EU, Drittstaaten und internationalen Organisationen von 343 auf 355 erhöht.
Der Anteil der Destinationen der Verbindungsbeamten in den TOP-20 der Herkunftsnationen von Tatverdächtigen und Asylwerbern konnte hingegen nicht gehalten werden. Hier sind folgende Gründe anzuführen: Die starken Migrationsbewegungen ab Sommer 2015 haben Verschiebungen in der Struktur der Herkunftsländer von Tatverdächtigen und Asylwerbern nach sich gezogen. Lag vor 2015 der Schwerpunkt auf Süd- und Osteuropa bzw. dem Balkan, so ist ein Trend hin zu Herkunftsstaaten aus Krisenregionen im Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika zu erkennen. Aufgrund der prekären Sicherheitssituation in vielen dieser Länder und begrenzter Ressourcen können Destinationen von Verbindungsbeamten dort nicht immer errichtet werden. Darüber hinaus werden Destinationen auch nach anderen strategischen Gesichtspunkten festgelegt, die aber im Moment nicht im Spitzenfeld bei Tatverdächtigen und Asylwerbern liegen, so zum Beispiel Griechenland und Italien. Nichtsdestotrotz liegt der überwiegende Anteil der Destinationen in den Hotspots der Herkunftsstaaten von Tatverdächtigen und Asylwerbern.