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WIRKUNGSZIEL

Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 wurde in Österreich, wie auch EU-weit ein Bankenpaket geschnürt, das Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen für Banken und seit 2014 für Abbaueinheiten ermöglicht. Alle bisherigen Beihilfeverfahren der österreichischen Banken wurden vollständig abgeschlossen. Mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG), das auf der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD)-Richtlinie fußt, sind seit 2015 Anteilseigner und Gläubiger vorrangig zur Verlusttragung einer in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Bank heranzuziehen. Zur Absicherung der finanziellen Solvenz des Bundeslandes Kärnten wurde 2016 ein Rückkaufprogramm landesbehafteter HETA-Schuldtitel mit einer rd. 98 prozentigen Annahmequote seitens der Gläubiger umgesetzt. Die Abbaubank KA Finanz AG (KF) und die Abbaueinheit immigon portfolioabbau ag setzen ihre Abbaustrategie fort. Der Fortschritt des Abbaus der immigon konnte im Jahr 2017 vorangetrieben werden. Die FMA genehmigte im September 2017 den Betrieb der KA Finanz AG (KF) als Abbaugesellschaft gemäß § 162 BaSAG.

Insgesamt konnten durch die gesetzten Maßnahmen die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und der Schutz der österreichischen Volkswirtschaft erreicht sowie beträchtliche Störungen im Wirtschaftsleben Österreichs hintangehalten werden. Sämtliche verwertbare und werthaltige Töchtereinheiten der HETA Asset Resolution AG wurden veräußert, das Restportfolio inkl. der Hypo Italientochter soll bis 2023 bestmöglich verwertet und abgebaut werden. Am 10.4.2016 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gem. BaSAG per Bescheid Abwicklungsmaßnahmen bei der HETA mit sofortiger Wirkung angeordnet, seither werden die Eigentumsrechte von der FMA ausgeübt. Die ÖVAG wurde in eine abzuwickelnde Abbaueinheit (immigon
portfolioabbau ag) und in einen Zentralorganisationsteil, der auf das neue Spitzeninstitut übertragen wurde, aufgespalten. Der Fortschritt des Abbaus der immigon konnte im Jahr 2017 vorangetrieben werden. Bisherige Teilzahlungen auf das Genussrecht des Bundes belaufen sich auf 67,4 Mio. EUR. Aufgrund von positiven Effekten von Anleiherückkaufprogrammen kann von einem Liquidationsgewinn ausgegangen werden. Der nicht veräußerte Teil der Kommunalkredit Austria AG (KA) wurde auf die KA Finanz AG übertragen und wird mit ihr ebenfalls langfristig und wertschonend abgebaut. Die FMA genehmigte im September 2017 den Betrieb der KF als Abbaugesellschaft gemäß § 162 BaSAG. Der aktuelle Abbauplan sieht eine Portfolioverwertung innerhalb von 10 Jahren vor.