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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise in den letzten Jahren hat sich das Standing von Staaten am Finanzmarkt geändert. Österreich verfügt über eine sehr hohe Bonität. Für kurzfristige Verbindlichkeiten hat Österreich von allen vier großen Ratingagenturen das bestmögliche Rating erhalten. Am Markt war das Jahr 2018 neuerlich durch ein historisch tiefes Zinsniveau gekennzeichnet, welches sich positiv auf die Schuldentragfähigkeit der Republik Österreich ausgewirkt hat. Die Geldmarktzinsen für Austrian Treasury Bills-Emissionen waren im Jahr 2018 negativ.

Seitens des Schuldenmanagements des Bundes werden mehrere Ansätze zur langfristigen Liquiditätssicherung verfolgt: Ausgewogenes Tilgungsprofil und somit ähnliche Refinanzierungsvolumina pro Jahr, liquide Referenzkurve von Bundesanleihen, um unterschiedliche Investorenkreise anzusprechen. Diese Maßnahmen tragen unter anderem zu einem sehr guten Rating der Republik Österreich, zu hoher Investorennachfrage und zu günstigen Finanzierungskonditionen bei, und liefern somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes.