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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union verfolgt als Hauptziele die Verbesserung der Produktivität in der Landwirtschaft, die Gewährleistung der Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit leistbaren Lebensmitteln sowie die Sicherstellung eines angemessenen Einkommens für die Landwirtinnen und Landwirte. Die Gemeinsame Agrarpolitik besteht aus zwei Säulen (Direktzahlungen und Politik zur Entwicklung ländlicher Räume), die über die Jahre kontinuierlich weiterentwickelt wurden.

Bei den Direktzahlungen stehen die landwirtschaftliche Produktion, die Einkommenssituation, die Lebensmittelversorgungssicherheit zu leistbaren Preisen und die Marktstabilisierung im Mittelpunkt. Zusätzlich haben die Aspekte Umwelt- und Naturschutz bzw. Klimawandel an Bedeutung gewonnen, was sich u. a. durch die Einführung des „Greening“ in der letzten Reform manifestierte. Ein wesentliches Merkmal der Direktzahlungen ist, dass die Finanzierung zu 100 % aus EU-Mitteln erfolgt. Die maximal mögliche Auszahlungsobergrenze für Österreich im Zeitraum von 2015 – 2020 beträgt rund 693 Millionen Euro pro Jahr.

Die Politik zur ländlichen Entwicklung nimmt eine zentrale Stellung in der österreichischen Agrarpolitik ein. Sie unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Die Europäische Union beteiligt sich über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an der Finanzierung des Programms. Für die ländliche Entwicklung gilt das Prinzip der Kofinanzierung, d.h. den EU-Mitteln werden nationale Mittel gegenübergestellt. Die nationalen öffentlichen Mittel werden dabei durch den Bund und die Bundesländer aufgebracht, in der Regel im Verhältnis 60:40. Damit wird in Österreich über den Programmzeitraum ein durchschnittliches Programmvolumen von 1.100 Millionen Euro pro Jahr erreicht.

Die flächendeckende und kleinstrukturierte Bewirtschaftung durch die heimischen Bäuerinnen und Bauern garantiert in Österreich Ernährungssicherheit und Lebensmittelvielfalt. Die heimischen Produkte aus kontrollierter Herkunft und streng geprüfter Verarbeitung werden wegen ihrer hohen Qualität auch international stark nachgefragt. So sind die Agrar- und Lebensmittelexporte 2018 im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen und haben somit dazu beigetragen, dass das Exportniveau der österreichischen Volkswirtschaft im Jahr 2018 wieder leicht ausgebaut werden konnte.

Das Wirkungsziel 42.2 wurde – bezogen auf den im Jahr 2018 angestrebten Erfolg – zur Gänze erreicht. Vier der fünf gewählten Kennzahlen wurden sogar überplanmäßig erreicht. Die gesetzten Maßnahmen eignen sich sehr gut zur Erreichung des angestrebten Erfolgs des Wirkungsziels 2.

Die Vielfalt ländlicher Regionen in Österreich ist nicht nur durch die Landschaften oder die natürlichen Ressourcen bedingt, sondern wird insbesondere durch die Wirtschaftskraft, das Arbeitsplatzangebot, die Erreichbarkeiten, die (soziale) Infrastruktur, die demografische Entwicklung sowie durch die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmt.

Die Maßnahmen der ländlichen Entwicklungspolitik tragen umfassend dazu bei, den ländlichen Raum als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum zu entwickeln und leisten wesentliche Beiträge zur Verringerung der Chancenungleichheit im ländlichen Raum. Sie tragen dazu bei, lokale Arbeitsplätze zu schaffen, Abwanderung zu verringern und somit die ländlichen Räume attraktiv zu erhalten und zu machen.