Die Finanzverwaltung konnte die vorgesehenen Maßnahmen umsetzen und so das Wirkungsziel positiv beeinflussen. Die Finanzverwaltung setzt in allen Bereichen Maßnahmen, um zum einen das Aufkommen zu sichern und zum anderen die Qualität der Leistungen für die Kundinnen und Kunden aufrechtzuerhalten. Als moderne Verwaltung ist das BMF aber auch stets bemüht, die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern stetig weiterzuentwickeln.
Dies führte beispielsweise dazu, dass FinanzOnline für Privatpersonen neu konzipiert und umgesetzt wurde und dass nun auch ein Auskunftsservice via Chatbot „Fred“ rund um die Uhr zur Verfügung steht. Die telefonischen Kundenkontakte werden zu einem großen Teil in einem eigens eingerichteten Contact Center („FinanzService-Center“) abgewickelt, welches auch die Anfragen via Live-Chat beantwortet. Weiters kann seit 2019 für die Entrichtung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gemäß § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 ein SEPA Lastschriftmandat erteilt werden.
Das Regierungsprogramm 2020–2024 der österreichischen Bundesregierung gibt hier die strategische Richtung der Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Österreich unterstützt aktiv die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Im Jahr 2019 wurden die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Vorjahre fortgeführt.
Zur operativen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges wurde nach einem erfolgreichen Pilotprojekt ein Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) mit 1.1.2019 in die Linienorganisation der Steuerfahndung eingegliedert. Darüber hinaus sind Expertinnen und Experten der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung in unterschiedlichen Projekten und Netzwerken von internationalen Organisationen aktiv, mit dem Ziel einer effektiven internationalen Betrugsbekämpfung, tätig.
Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden.