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WIRKUNGSZIEL

Reform und Entbürokratisierung

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Sich laufend verändernde Anforderungen der modernen Gesellschaft erfordern eine kontinuierliche Optimierung der Rechtsgrundlagen und Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, damit sich die Wirkungen der jeweiligen Regelung in optimaler Weise im Sinne der BürgerInnen entfalten. Der im Jahr 2018 begonnene Prozess der Deregulierung und Rechtsbereinigung wurde im Jahr 2019 weitergeführt – z. B. im Bereich des Anti-Gold-Platings. Während der Übergangsregierung bzw. mit Ende der Legislaturperiode im Herbst 2019 wurden keine größeren Reformprojekte mehr angestoßen bzw. einzelne Projekte vorerst nicht weiterverfolgt.

Die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels erfolgt deswegen mit „überwiegend erreicht“, weil zwar die Kennzahl „Reformpakte“ zur Gänze erreicht wurde, aber die übrigen im Zusammenhang mit diesem Wirkungsziel geplanten Reformmaßnahmen ab dem zweiten Halbjahr 2019 infolge des Regierungswechsels nicht mehr vorangetrieben werden konnten.