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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität

2020
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Grundlagen zum Wirkungsziel finden sich im Regierungsprogramm im Kapitel „Verkehr und Infrastruktur“. Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und für einen zukunftsfähigen Standort braucht es ein innovatives, effizientes und gut funktionierendes Mobilitäts- und Transportsystem. Dabei wird die umweltfreundliche Mobilität für alle angestrebt, um zukunftsfähige Lösungen für individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bieten. Hierfür braucht es ein gutes, sicheres, barrierefreies und preisgünstiges sowie flächendeckendes Mobilitätsangebot. All das sind Voraussetzungen für eine gendergerechte Mobilität.
Der im Rahmen des Wirkungsziels 3 formulierte Anspruch auf Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität ist weitreichend. Aufbauend auf der BMK Wissens- und Datenbasis wurden für ein gendergerechtes Mobilitätssystem folgende Handlungsfelder identifiziert: Planung, Infrastruktur, Qualität und Leistbarkeit. Im Bereich der Planung gilt es vor allem das Bewusstsein für genderrelevante Aspekte in der Mobilität bei den zuständigen Planer:innen und Steuer:innen zu schärfen. Im Jahr 2017 wurden 40 Mitarbeiter:innen identifiziert, die im Bereich der Verkehrsplanung- und Steuerung tätig sind und auf genderrelevante Aspekte der Planung geschult werden sollten. Die Schulung selbst wurde als ein Tagesformat (8h) für einmal im Jahr konzipiert und die Teilnahme auf freiwilliger Basis vorgesehen.
Nach ersten In-House Genderschulungen in den Jahren 2018 (10 Personen aus dem Bereich Verkehrsplanung und -steuerung) und 2019 (17 Personen aus dem Bereich Verkehrsplanung und -steuerung), wurde im Jahr 2020 Sars-Cov-2 bedingt ein Gendertraining virtuell abgehalten, wofür ein eigenes interaktives Format entwickelt wurde. 2020 wurden weitere 11 Personen geschult, wodurch bereits im 3. Jahr der Maßnahme insgesamt 38 Personen geschult werden konnten. Es darf darauf hingewiesen werden, dass bei allen Trainings noch mehr Mitarbeiter:innen teilgenommen haben, diese aber nicht dem Bereich Verkehrsplanung und -steuerung zugeordnet wurden. Aufgrund des 2017 nicht absehbaren Zuspruches der Mitarbeiter:innen an einer aktiven Teilnahme konnte die angestrebte Teilnehmer:innenzahl übererfüllt werden.
Entsprechende Gendertrainings sind auch bei den BMK-Verkehrsgesellschaften ÖBB und ASFINAG vorgesehen. Eine detaillierte Abstimmung der zu schulenden Inhalte musste jedoch pandemiebedingt auf 2021 verschoben werden.

Mittel- bis langfristig soll zudem im Bereich der Infrastruktur die subjektive Sicherheit (bei Haltestellen im ÖV, bei Raststätten im IV, sowie bei Tunnel/Unterführungen) erhöht und mobilitätseinschränkende Barrieren beseitigt werden. Des Weiteren soll die Qualität des Verkehrssystems für flexiblere Mobilitätschancen gesteigert werden (Haltestellendichte, Ausstattung der Transportmittel, besseres Fahrplanangebot, bessere Linienführung und Information zu Dienstleistungen/Services) und die Leistbarkeit (flexible, leistbare Tarife) für den Zugang zur Mobilität sichergestellt werden.
Aufgrund der COVID-19 Situation konnte die geplante Ausarbeitung eines Leistungskatalogs zur Berücksichtigung von Genderaspekten bei Infrastrukturvorhaben nicht umgesetzt werden. In der ersten Phase des Projektes waren intensive Diskussionen und Workshops mit Stakeholdern vorgesehen gewesen, die aufgrund der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten nicht stattfinden haben können.

Voraussetzung für gendergerechte Mobilität ist jedoch nicht nur das Bewusstsein über die Unterschiede im Mobilitätsverhalten und Kenntnis über unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse, sondern auch die gleichberechtigte Teilhabe an Planungs- und Steuerungsprozessen. Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung ist eine wesentliche Zielformulierung des SDG-Unterziels 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“. Daher hat das BMK zur positiven Unterstützung der Zielerreichung eine nationale Plattform zu „Women in Transport“ mit über 20 repräsentativen Verkehrs- und Verkehrsforschungsunternehmen initiiert und Bewusstsein für die Notwendigkeit der Erhöhung der Frauenanteile im Mobilitätssektor geschaffen. Diese Plattform ermöglicht auch einen Austausch zu Best-Practice Maßnahmen und soll mittelfristig als Ideenpool für innovative Gleichstellungsmaßnahmen für Verkehrsunternehmen und Forschungsinstitutionen dienen.