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WIRKUNGSZIEL

Hebung des tertiären Bildungsniveaus

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit Blick auf die Entwicklung der Kennzahlenwerte des Wirkungsziels 1 sowie den gesetzten Maßnahmen auf Globalbudgetebene lässt sich im Sinne einer Gesamtbeurteilung feststellen, dass eine überwiegende Zielerreichung vorliegt und wir auf einem guten Weg angekommen sind.
Die beständige Ausweitung der Kapazitäten sowohl an den Universitäten als auch an den Fachhochschulen wird dazu beitragen, dass die Anzahl der Absolvent/inn/en (31.1.1) in den nächsten Jahren auf diesem hohen Level bleiben wird. In den Leistungsvereinbarungen (Periode 2019–2021) mit den Universitäten wurde die Erhöhung der Studienabschlüsse verankert. Individuelle Zielwertfestlegungen mit den Universitäten sind auch Bestandteil der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode 2022–2024. Auch im zweiten großen tertiären Bildungsbereich, dem FH-Sektor wurde eine kontinuierliche Ausweitung der bundesgeförderten FH-Anfängerstudienplätze in den quantitativen Planungsvorgaben des FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplanes 2018/19–2022/23 entsprechend berücksichtigt, die heuer im vierten und letzten Ausbauschritt vorerfüllt werden konnten. Somit konnten 340 zusätzliche bundesgeförderte FH-Anfängerstudienplätze ab dem Studienjahr 2022/23 vergeben werden. Der inhaltliche Fokus dieses Ausbauschrittes lag im Bereich Digitalisierung und MINT. Wie seitens der Bundesregierung in der FTI Strategie 2030 festgehalten wurde, sollen die Humanpotenziale im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik gestärkt und junge Talente dahingehend gefördert werden. Auch durch die Kennzahl „Anfänger/innen der 20 frequentiertesten Studienrichtungen“ (31.1.4) wird dem Versuch einer stärkeren Diversifizierung Rechnung getragen und ein Umlenken der Studiennachfrage auf noch zu wenig nachgefragte Fächer gelegt (z. B. MINT). Junge Menschen für eine MINT-Ausbildung zu gewinnen und ihren Verbleib bis hin zum erfolgreichen MINT-Bildungsabschluss sicherzustellen, zählt zu den zentralen Zielperspektiven des Ressorts.
Ähnlich wie bei den Studienabschlüssen beleuchtet auch die Tertiärquote (31.1.2) das heimische Bildungsniveau und wird daher auch als wichtiger SDG-Indikator zur Messung der nationalen Entwicklung des SDG-Unterziels 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) herangezogen. In diesem Sinne trägt das Wirkungsziel 1 auch zu den Kernelementen der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung bei.
Ein integrativer Zugang und eine breitere Teilhabe an der Hochschulbildung unter Berücksichtigung sozioökonomischer und bildungsbiografischer Merkmale sind wesentliche Zielsetzung des BMBWF, die im Strategiepapier „Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ festgelegt wurden. Ein wesentliches Steuerungsinstrument dahingehend ist unter anderem die Studienbeihilfe (31.1.3), die natürlich eine gewisse Mindesthöhe haben muss. Mit der StudFG-Novelle 2022, welche am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, wurden die Beihilfenhöchstsätze und Einkommensgrenzen neuerlich um 9–12 % angehoben. Dadurch ist mit einem weiteren Anstieg der durchschnittlichen Beihilfenhöhe zu rechnen. Eine wichtige Anlaufstelle für Studierende ist auch die Psychologische Studierendenberatung, die mit dem ersten Lockdown im März 2020 die online-Angebote massiv ausgebaut hat. Die Projekte „18plus – Berufs- und Studienchecker“ sowie die ÖH betreuten Personen im Rahmen der „ÖH-MaturantenInnenberatung“ sowie „Studieren probieren“ wurden auch 2021 aufgrund der COVID- 19 Pandemie und den einhergehenden temporären Homeschooling-Maßnahmen entsprechend erschwert. Auch die Rekrutierungsquote (31.1.5) beleuchtet die soziale Dimension des Wirkungsziels, wobei hier eher eine systemische Betrachtungsweise herangezogen wird. Die Hochschulpolitik setzt strategische Schritte, um eine Verbesserung der Durchmischung, auch an bzw. nach der Schnittstelle „Schule – Hochschule“ zu fördern. Daher ist eine möglichst breite Verankerung des Bewusstseins für Wissenschaft und Forschung in der Bevölkerung wichtig, insbesondere auch schon bei Kindern und Jugendlichen, dadurch werden tertiäre Bildungskarrieren wahrscheinlicher gemacht und so der akademische Nachwuchs von klein auf gefördert. Beispielsweise unterstützt das BMBWF mit dem Förderprogramm „Kinder- und Jugenduniversitäten“ die Durchführung von Wissenschaftsvermittlungsangeboten für Kinder und Jugendliche an Universitäten und Forschungseinrichtungen quer durch Österreich. Ein zentrales Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen, unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund der Eltern. Insbesondere die 2021 erstmals geförderten Erweiterungsmodule „Ferienbetreuung mit wissenschaftlichem Anspruch“ sollen Angebote bieten, die vor allem bisher noch nicht oder nur kaum erreichten Zielgruppen ansprechen. Neben dem Abbau von Wissenschaftsskepsis tragen Kinder- und Jugenduniversitäten dazu bei wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern sowie nachhaltigkeitsrelevantes Wissen und Handeln zu vermitteln.