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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Narrative Gesamtbeurteilung:
Das Ziel, das Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, für die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu stärken, konnte im Berichtsjahr trotz einer Vielzahl an Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie überwiegend erreicht werden. So stiegen sowohl die Zugriffe auf die Homepage, als auch die Anzahl der Follower der Pressesprecherin auf Rekordwerte. Auch konnten die internationalen Kontakte im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt werden. Abstriche mussten leider in Bezug auf den Tag der offenen Tür gemacht werden, der wie im Vorjahr nicht in seiner gewohnten Form abgehalten werden konnte. Dennoch nutzte eine Vielzahl an interessierten Bürgerinnen und Bürgern das bereitgestellte virtuelle Angebot. Bedauerlicherweise blieb auch die Anzahl an Kontakten mit inländischen Institutionen durch Abhaltung von Vorträgen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen im Verfassungsgerichtshof unter den Erwartungen. Dennoch konnten die Feiern zum 100-jährigen Jubiläum des Verfassungsgerichtshofs, geplant für Oktober 2020, mit einjähriger Verspätung nachgeholt werden.
Dieses Wirkungsziel ist den SDG-Unterzielen 16.3 sowie 16.10 zuzuordnen.

Umfeldentwicklungen:
Das Veranstaltungsprogramm des Verfassungsgerichtshofs musste aufgrund der COVID-19 Pandemie Einschränkungen hinnehmen, einiges konnte aber stattfinden. So konnten über 10.000 Menschen an 13 Standorten in ganz Österreich die Wanderausstellung „VfGH auf Tour“ besichtigen, viele konnten mit dem Gerichtshof und seinen Richterinnen und Richtern in Kontakt kommen.
Höhepunkt war der Besuch der Ausstellung durch den Bundespräsidenten, einigen ParlamentarierInnen sowie Mitgliedern der Bundesregierung und mehreren Schulklassen am Platz vor dem Verfassungsgerichtshof im Oktober. Der Kontakt zu Schulen wird im Rahmen des 2019 gestarteten Projekts „Verfassung macht Schule“ intensiviert. Für das Jahr 2022 sind wieder Besuche in Schulen und Führungen von Schulklassen am Verfassungsgerichtshof geplant, erweitert um ein Ausstellungsprogramm.