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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers, insbesondere in Hinblick auf eine digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich zeichnet sich durch ein relativ hohes BIP pro Kopf und eine – auch vor dem Hintergrund von COVID-19 Pandemie und Ukraine-Krieg – weiterhin vergleichsweise niedrige Arbeitslosigkeit aus. Bei der Innovationsleistung im Zeitraum von 2016 bis 2024 weist Österreich ein deutliches Wachstum auf und konnte sich im europäischen Vergleich in der Gruppe der Strong Innovators behaupten. Ein Vordringen in die Gruppe der Innovation Leaders (SII ab EIS 2020 mindestens 125 % des EU-Durchschnitts, das sind die Länder NL, FI, SE, DK) wurde bisher jedoch nicht erreicht.
Die vom BMWET gesetzten Förderungsschwerpunkte – wie insbesondere die Förderung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Adressierung bislang nicht forschungsaktiver Unternehmen z. B. durch den Innovationsscheck – tragen zu einer positiven Entwicklung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes bei, die sich auch in einer überwiegend positiven Entwicklung der gewählten Kennzahlen zur UG 33 widerspiegelt. Ebenso wurden die auf Ebene des Globalbudgets 33.01 definierten Maßnahmen („Förderung von COMET Kompetenzzentren (FFG) und Christian Doppler Labors (CDG)“, „AWS Seedfinancing und AWS First Incubator“ sowie „FFG Förderungen Transformationsoffensive“) erfolgreich umgesetzt, wobei jedoch noch kein Istwert der Kennzahl zur Transformationsoffensive vorliegt. Mit der Teilnahme an den IPCEIs Wasserstoff und Mikroelektronik 2, dem FFG Life Sciences Programm und der Etablierung der Transformationsoffensive wurden wesentliche neue Impulse gesetzt, um zur Erreichung der Wirkungsziele beizutragen.
Wesentliche Beeinflussungen des Umfelds durch externe Faktoren (wie z. B. wirtschaftliche Entwicklung, EU-Rahmenprogramm, globaler Wettbewerb) sowie von Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben (intern) sind seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen nicht zu verzeichnen. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie ab 2020 und des Ukraine-Kriegs ab 2022 zeigen sich z. B. in einer geringeren Anzahl kleiner Unternehmen, die F&E betreiben, wohingegen die Anzahl der Beschäftigten in F&E im Unternehmenssektor dennoch deutlich angestiegen ist.
Die Vorhaben des BMWET leisten einen wesentlichen Beitrag zum SDG-Unterziel SDG 8.3: Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, [..]sowie zum SDG-Unterzie9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen“ und im Speziellen einen Beitrag zur Veränderung der Indikatoren 9.5.1 „Forschungsquote“ sowie 9.5.2 „Wissenschaftliches Personal, Vollzeitäquivalente“.