Vorhaben
Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden
Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die bewährten Justiz-Servicecenter- Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der Justiz-Servicecenter-Standorte [Anzahl]
Istwert
34Anzahl
Zielzustand
43Anzahl
Datenquelle: BMJ
Ziel 2: Schaffung einer klaren datenschutzrechtlichen Grundlage für die zur Verfahrensführung erforderliche Verarbeitung von Zustelldaten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verankerung einer datenschutzrechtlichen Grundlage für die ITgestützte Verarbeitung von Zustelldaten
Ausgangszustand 2013:
Derzeit fehlt eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die ITgestützte Verarbeitung von Zustelldaten.
Zielzustand 2015:
Eine datenschutzrechtliche Grundlage für die ITgestützte Verarbeitung von Zustelldaten besteht, wodurch datenschutzrechtliche Streitigkeiten vermieden werden können.
Istzustand 2015:
Die Schaffung der Regelung hat zur gewünschten Klarstellung beigetragen.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Adaptierung der im Jahr 1994 vorgenommenen Anpassungen der Regelungen über das Geschäftsverteilungsjahr, sodass dieses mit dem Kalenderjahr übereinstimmt
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Anpassungen der Regelungen über das Geschäftsverteilungsjahr
Ausgangszustand 2013:
Derzeit ist das Geschäftsverteilungsjahr im Vergleich zum Kalenderjahr um 1 Monat verschoben, was von der Praxis als unzweckmäßig angesehen wird.
Zielzustand 2015:
Das Geschäftsverteilungsjahr soll mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
Istzustand 2015:
Die Praxis hat die Regelung (die Anpassung des Geschäftsverteilungsjahres an das Kalenderjahr) bestens angenommen. Sie trägt auch zur Abstimmung auf die sonstigen Controlling-Instrumente der Justiz bei.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Kosteneinsparung durch vereinfachte Kundmachungsmöglichkeiten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: vereinfachte Kundmachungsmöglichkeiten
Ausgangszustand 2013:
Derzeit erfolgt die Kundmachung von Erlässen auf „herkömmliche“ bzw. aufwändige Weise.
Zielzustand 2015:
Kundmachungen von Erlässen erfolgen im Wege der Plattform des Justiz-Intranet.
Istzustand 2015:
Die IT-gestützte Kundmachungsmöglichkeiten werden laufend genutzt und von den Kustizbediensteten ebenso wie von den Kustizverwaltungsorgangen sehr gut angenommen.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 5: Vereinfachung der in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Korrespondenz z.B. mit den jeweiligen Rechtsanwaltskammern und Ausweitung des kostensparenden Elektronischen Rechtsverkehrs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Elektronischer Rechtsverkehr
Ausgangszustand 2013:
Derzeit erfolgt die Korrespondenz z.B. mit den jeweiligen Rechtsanwaltskammern auf „herkömmliche“ bzw. verwaltungsaufwändige Weise.
Zielzustand 2015:
Die Korrespondenz erfolgt im verstärkten Maß im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs.
Istzustand 2015:
Die angebotene Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs wird in der Praxis gut angenommen und genutzt.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 6: Weiterer Ausbau der Bestimmungen über die bewährte Entscheidungsdokumentation- Justiz
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Vervollständigung der Inhalte der Entscheidungsdokumentation Justiz.
Ausgangszustand 2013:
Derzeit ist es noch nicht möglich, die Entscheidungen von Justizkommissionen in die Entscheidungsdokumentation aufzunehmen.
Zielzustand 2015:
Vervollständigung der Inhalte der Entscheidungsdokumentation Justiz
Istzustand 2015:
Der Zugang zur Entscheidungsdokumentation-Justiz für Justizkommissionen ist ermöglicht, die Inhalte werden laufend aktualisiert.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 7: Praxiskonforme Adaptierung des Rechtspraktikantengesetzes (insb. hinsichtlich der Beurteilung der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Praxiskonforme Adaptierung des Rechtspraktikantengesetzes
Ausgangszustand 2013:
Derzeit erfolgt eine relativ kursorische Beurteilung der von Rechtspraktikant/innen erbrachten Leistungen.
Zielzustand 2015:
Die Beurteilungen sind aussagekräftiger und transparenter.
Istzustand 2015:
Die mit der in Rede stehenden Maßnahme vorgenommenen Anpassungen, wie insbesondere die Verbreiterung der Ausbildungsstationen, die Organisation der Übungskurse sowie des Ausbildungsausweises und der Beurteilung wurden von der Praxis gut angenommen und bewähren sich.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Die von der Praxis und den Bürger/innen hervorragend angenommenen Justiz- Servicecenter-Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) ausdrücklich ver
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die bei einigen Gerichten und Staatsanwaltschaften (etwa in Wien, Linz und Leoben) bestehenden Justiz-Servicecenter-Einrichtungen haben sich hervorragend bewährt, weshalb im Gerichtsorganisationsgesetz
eine entsprechende Verankerung derartiger Einrichtungen erfolgen soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Eine datenschutzrechtliche Grundlage für die zur Verfahrensführung erforderliche Verarbeitung von (auch elektronischen) Zustelldaten wird in das GOG eingefügt
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit besteht für die IT-gestützte Verarbeitung der Zustelldaten keine gesetzliche bzw. keine datenschutzrechtliche Grundlage, weshalb im Interesse der Rechtssicherheit und –klarheit eine solche verankert werden soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Die Bestimmungen im GOG zur Vorbereitung und zur Erstellung der gerichtlichen Geschäftsverteilung werden mit dem Ziel einer klaren Definition der Zeiträume an das Kalenderjahr angepasst
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit ist das gerichtliche Geschäftsverteilungsjahr im Vergleich zum Kalenderjahr um einen Monat verschoben. Da die Praxis dies als unzweckmäßig erachtet, soll eine entsprechende Harmonisierung erfolgen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Grundsätzliche Verlautbarung von allgemeinen Erlässen im Wege des Justiz- Intranets (wobei die Mitarbeiter/innen angehalten werden, sich Kenntnis über neue Erlässe durch Einsichtnahme in das Justiz-In
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit werden Erlässe justizintern auf „herkömmliche“ Weise verteilt, obgleich mit dem Justiz-Intranet eine moderne Publikationsplattform zur Verfügung steht, die nun noch besser genutzt werden soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Finanzprokuratur und die Rechtsanwaltskammern
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit erfolgt die Kommunikation mit den genannten Einrichtungen auf „herkömmliche“ bzw. verwaltungsaufwändige Weise, obgleich der sog. Elektronische Rechtsverkehr in der Justiz als geeignetes
Kommunikationsinstrument zur Verfügung stünde. Dessen obligatorische Nutzung durch die in Rede stehenden Stellen soll daher verankert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassung der Bestimmungen über die Entscheidungsdokumentation-Justiz im Hinblick auf die in der Justiz eingerichteten Kommissionen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Bestimmte Kommissionen können derzeit ihre Entscheidungen noch nicht in der Entscheidungsdokumentation-Justiz zur Verfügung stellen, was als nachteilig empfunden wird. Im Interesse der Transparenz und Rechtssicherheit soll daher ein entsprechender Ausbau erfolgen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Änderung des Rechtspraktikantengesetzes zur Erzielung insbesondere aussagekräftigerer Beurteilungen hinsichtlich der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen; redaktionelle Klarstellungen und ge
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Leistungsbeurteilungen und –beschreibungen der Rechtspraktikant/innen werden vielfach als nicht aussagekräftig angesehen. Daher sollen Regelungen geschaffen werden, um eine verbesserte
Beschreibungspraxis herbeizuführen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Keine darstellbaren finanziellen Auswirkungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die vorgeschlagenen Regelungen dienen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und der Effizienzsteigerung
und tragen auch zu einer Stärkung des guten internationalen Rufs der Republik Österreich als
Wirtschaftsstandort und zu einem Ausbau der bestehenden Vorreiterstellung der österreichischen Justiz
bei der Anwendung moderner Informationstechnologie bei.
Subdimension(en)
- Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen
Die vorgeschlagenen Regelungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und tragen insofern zu
einer Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in die korrekte und effiziente Aufgabenwahrnehmung
öffentlicher Einrichtungen bei.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.