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Vorhaben

Adaptierung Betreuungspläne (ganztägige Schulformen), flexibler Ressourceneinsatz an Neuen Mittelschulen, Stundentafelanpassung Bewegung und Sport

Adaptierung Betreuungspläne Optimierung des Gestaltungsspielraumes an Neuen Mittelschulen durch Flexibilisierung des standortspezifischen Ressourceneinsatzes Anpassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen im UF Bewegung und Sport an die Untergrenzen des UF Bewegung und Sport der subsidiären Stundentafeln.

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ein qualitätsvolles Angebot an ganztägigen Schulformen ist für die individuelle Förderung von Kindern notwendig. Ganztägige Schulformen ermöglichen vor allem in Form der verschränkten Ganztagsschule die Umsetzung des Konzepts des pädagogisch fundierten Abwechselns zwischen Lerneinheiten, Fördereinheiten, Sport und Freizeit. Ganztägige Schulformen sind bei optimaler Ausgestaltung sozial gerechter, da vielfach erwiesen wurde, dass in dieser Schulform die Kosten für Nachhilfe sinken können – bei ganztägigen Schulangeboten werden dadurch sozial schwächere Familien finanziell entlastet. Ganztägige Schulformen ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung, was vor allem Frauen zu Gute kommt, die voll erwerbstätig sein wollen. Ganztägige Schulformen sind ein Motor der Integration für SchülerInnen mit Migrationshintergrund, da durch gemeinsames Lernen und gemeinsame Freizeit spielerisch Spracherwerb erleichtert und Diversität so gelebt wird, dass kulturelle sowie soziale Barrieren spielerisch abgebaut werden.
An ganztägigen Schulformen bildet der Betreuungsplan einen Teil des Lehrplanes. Derzeit sind Betreuungspläne nur für die gegenstandsbezogene und die individuelle Lernzeit festzulegen. Tatsächlich enthielten die Lehrpläne bisher nur marginal Bestimmungen, die auch den Freizeitteil anlangen. Die zu überarbeitenden Lehrpläne sehen für den Betreuungsteil vor, dass die Lernzeiten jedenfalls der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (z.B. Hausübungen), der Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit sowie der individuellen Förderung dienen. Die Erarbeitung neuer Lerninhalte im Betreuungsteil soll auch in Zukunft nicht zulässig sein. Für die Freizeit stehen neben kreativen, künstlerischen, musischen und sportlichen Begabungen auch die Aneignung von sozialen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentfaltung im Mittelpunkt.

Zum Zwecke der Individualisierung und inneren Differenzierung (vgl. § 31a Abs. 2 SchUG; Maßnahmen sind z.B. die Bildung von Förder- und Leistungskursen oder das Unterrichten in LehrerInnenteams) in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache an Neuen Mittelschulen stellt der Bund 6 Lehrpersonenstunden pro NMS-Klasse zur Verfügung. In der Praxis führt die Beschränkung des Einsatzes der 6 Wochenstunden auf die differenzierten Pflichtgegenstände zu erheblichen Schwierigkeiten, geplante Schwerpunkte, sowohl im fremdsprachlichen Bereich als auch im (autonomen) Schwerpunktbereich, zu realisieren, da beispielsweise in einigen Fällen LandeslehrerInnen mit der dafür erforderlichen speziellen Qualifikation am betroffenen Schulstandort nicht vorhanden sind. Von dem Vorhaben sind nach dem Endausbau der Neuen Mittelschule rd. 1.118 Standorte und rd. 10.400 Klassen betroffen.

Im Zuge eines Gesetzespakets (Bundesgesetz hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen) mit dem wesentlichen Ziel Bewegung und Sport im Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz vermehrt zu verankern, soll nun auch in den Lehrplanverordnungen der Pflichtschulen das Stundenausmaß für Bewegung und Sport entsprechend der gesetzlichen Zielsetzungen festgesetzt werden. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport in den Pflichtschulen werden dahingehend angepasst, als dass in den subsidiären Stundentafeln der Pflichtschulen festgeschriebene Ausmaß für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport im Wesentlichen nicht unterschritten werden kann.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben unterstützt wesentliche Themen des Regierungsprogramm 2013–2018, zum Beispiel die Stärkung der Schulautonomie sowie flexiblere Einsatzmöglichkeiten der den Schulen zugewiesenen Ressourcen.

Für die qualitätsvolle Umsetzung der (Neuen) Mittelschule werden 6 zusätzliche Lehrpersonen-Wochenstunden zur Verfügung gestellt, die im Sinne schulautonomer Gestaltungsmöglichkeiten flexibel eingesetzt werden sollen, um die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu erhöhen und das Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen (Wirkungsziele des Ressorts). Schülerinnen und Schüler der (Neuen) Mittelschule sollen durch schulautonome Schwerpunktsetzungen bessere Chancen beim Zugang zu höherer Bildung und zu qualifizierten Berufstätigkeiten haben. Diese Maßnahme entspricht dem UN-Nachhaltigkeitsziel 4.1.

Im Sinne des UN-Nachhaltigkeitszieles 4.6. trägt der Ausbau der ganztägigen Schulformen mit qualitätsvollen Lernzeiten dazu bei, dass alle Jugendlichen Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Durch den Einsatz von ausgebildeten Lehrkräften in der Lernzeit ist für eine optimale Unterstützung und Förderung gesorgt.

In den Betreuungsplänen für ganztägige Schulformen werden im Sinne des UN-Nachhaltigkeitszieles 4.7. einzelne Aspekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung wie die Förderung des Gesundheitsbewusstseins und geschlechterbewusste Pädagogik angesprochen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ausbau des qualitativen Angebotes an ganztägigen Schulformen

Beschreibung des Ziels

Neuerlassung des den Betreuungsteil an ganztägigen Schulen betreffenden Teils der Lehrpläne, der als Leitfaden für die pädagogische Arbeit dient und sowohl die Lernzeit als auch die Freizeit umfasst. Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung folgt nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist es, Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und werden die SchülerInnen in der Lernzeit und der Freizeit gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Qualitätssteigerung und quantitativer Ausbau durch umfassende Betreuungspläne

Ausgangszustand 2014:

Das Angebot ganztägiger Schulformen befindet sich im Aufbau. Seit dem Schuljahr 2007/08 bis zum Schuljahr 2013/14 wurde im gesamten österreichischen Schulwesen an zusätzlichen 810 Standorten ein Angebot geschaffen und es werden über 53.000 SchülerInnen zusätzlich betreut. An den Standorten wird ein qualitätsvolles Angebot entwickelt, das durch wenige Vorgaben durch die Betreuungspläne erfolgt.

Zielzustand 2020:

- Klare Vorgaben durch umfassende Betreuungspläne. - Definition allgemeiner Rahmen im Betreuungsteil an ganztägigen Schulen - Definition Aufgaben und Ziele der Lernzeit - Definition Ausgestaltung der Freizeit

Istzustand 2020:

Von 2013/14 bis 2020/21 wuchs das Angebot an ganztägigen Schulen um 914 Standorte (von ca. 38% auf knapp 57% der gesamten Standorte an APS und AHS-Unterstufe. Im Schuljahr 2020/21 werden zusätzlich 53.083 Schülerinnen und Schüler betreut, was einer Betreuungsquote von 26,15% im SJ 2020/21 im Vergleich zu 19,36% im SJ 2013/14 entspricht. Die Zielbeschreibung zum Thema Betreuungspläne wurde voll umgesetzt. Es existieren klare Vorgaben, der allgemeine Rahmen, die Aufgaben und Ziele der Lernzeit sowie die Ausgestaltung der Freizeit sind in den neuen Betreuungsplänen definiert. Im Jahr 2017 wurde zu den erweiterten Betreuungsplänen zudem ein Leitfaden für die Schulen entwickelt, weiters besteht seit 2017/18 die jährliche Verpflichtung der ganztägigen Standorte, ihr GTS-Konzept in einem standardisierten Online-Erhebungstool abzubilden. Dieses GTS-Konzept wird von Seiten der Schulaufsicht bewertet und im Rahmen des Prozesses Schulqualität in der Allgemeinbildung (SQA) in den Bilanz-und Zielgesprächen thematisiert. Auf diese Weise erfolgt zu den Aktivitäten der Schulstandorte sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit ein engmaschiges Monitoring. Im Bereich Bewegung und Sport zeigt sich, dass dieser im Rahmen der Freizeit an allen Standorten sehr gut ausgeprägt ist. Die thematische Ausrichtung der Kooperationen mit außerschulischen Institutionen konzentriert sich insbesondere auf Sport/Musik und Kunst.

Datenquelle:
BMBWF

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Optimierung des Gestaltungsspielraumes an Neuen Mittelschulen durch Flexibilisierung des standortspezifischen Ressourceneinsatzes

Beschreibung des Ziels

Um den Gestaltungsspielraum der Neuen Mittelschulen zu optimieren, soll der Einsatz der 6 Wochenstunden auch in anderen als den differenzierten Pflichtgegenständen bei gleichbleibender Stundenanzahl ermöglicht werden. Diese Maßnahme stärkt einerseits den schulautonomen Verantwortungsbereich und ermöglicht gleichzeitig den Ausbau und die Vertiefung der Zusammenarbeit der Neuen Mittelschulen mit den Kooperationsschulen aus dem Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Einsatz von BundeslehrerInnen in anderen als den differenzierten Pflichtgegenständen 2019/20 [%]

Istwert

11,8

%

Zielzustand

10,0

%

Datenquelle: Lehrfächerverteilung der Bundeslehrpersonen, PM-UPIS MIS

Meilenstein 1: Erleichterung schulautonomer Schwerpunktsetzungen

Ausgangszustand 2015:

Die Planungs- und Entwicklungsmöglichkeit hinsichtlich der Ausgestaltung pädagogischer Ziele im Rahmen von (autonomen) Schwerpunktbereichen ist nur unzureichend gegeben.

Zielzustand 2020:

Die Realisierung von standortspezifischen, pädagogischen Schwerpunkten in Zusammenarbeit mit den Kooperationsschulen ist im überwiegenden Ausmaß möglich.

Istzustand 2020:

Für schulautonome Schwerpunktsetzungen sind vielfach spezialisierte Lehrpersonen aus dem Oberstufenbereich erforderlich, weshalb die Verwendung von Bundeslehrpersonen an Mittelschulen in anderen Unterrichtsgegenständen als Deutsch, Mathematik und Englisch einen guten Indikator für die Entwicklungsmöglichkeiten von Schwerpunktbereichen darstellt. Mit derzeit rund 12% solcher Einsätze (siehe Kennzahl 1) zeigt sich, dass die Realisierung von standortspezifischen, pädagogischen Schwerpunkten in Zusammenarbeit mit den Kooperationsschulen funktioniert.

Datenquelle:
Lehrfächerverteilung der Bundeslehrpersonen, PM-UPIS MIS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Förderung von Gesundheitsbewusstsein und sportlicher Aktivität durch verstärkte Verankerung des Unterrichtsfachs Bewegung und Sport an Pflichtschulen

Beschreibung des Ziels

Durch Teilaspekte der gegenständlichen Verordnung wird die Untergrenze des Stundenvolumens des Unterrichtsfaches „Bewegung und Sport“ in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen im wesentlichen jenen Untergrenzen für Bewegung und Sport der subsidiären Stundentafeln der Pflichtschulen angepasst. Von dieser Verordnung betroffen sind die autonomen Lehrplanbestimmungen (Bewegung und Sport) der Lehrpläne der Volksschule, Volksschuloberstufe, Neue Mittelschule, Neue Musikmittelschule, Neue Mittelschule (slowenische Sprache), Gymnasium (musische Ausbildung), Realgymnasium (musische Ausbildung), Hauptschule, Polytechnische Schule und Allgemeine Sonderschule.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Umsetzung des Vorhabens in den gängigen Lehrplanverordnungen

Ausgangszustand 2015:

Vor allem in den Lehrplanverordnungen für die Neue Mittelschule, wurde das in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorgesehene Stundenausmaß für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport nicht den bestehenden schulautonomen Lehrplanbestimmungen für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport in der AHS angepasst.

Zielzustand 2020:

Anpassung der autonomen Lehrplanbestimmungen (Bewegung und Sport) der Lehrpläne der Volksschule, Volksschuloberstufe, Neue Mittelschule, Neue Musikmittelschule, Neue Mittelschule (slowenische Sprache), Gymnasium (musische Ausbildung), Realgymnasium (musische Ausbildung), Hauptschule, Polytechnische Schule und Allgemeine Sonderschule.

Istzustand 2020:

In der Lehrplanverordnung für die Volksschule wurde in BGBl. II Nr. 174/2015 das Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" von der schulautonomen Reduzierungsmöglichkeit ausgenommen. Mit gegenständlicher Verordnung sind nun die schulautonomen Bestimmungen für Bewegung und Sport in der Regelform der MS von 12-19 UE an die schulautonomen Bestimmungen der AHS Unterstufe von 13-19 UE angepasst worden.

Datenquelle:
aktuelle Lehrplanverordnungen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erweiterung der Betreuungspläne um den Bereich der Freizeit und Präzisierung Lernzeit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Präzisierung der Aufgabe und des Zieles der Lernzeit sowie der Ausgestaltung der Freizeit erfolgt über die Betreuungspläne (Teil der Lehrpläne). Dadurch erfolgt eine Angebotsdefinition der Lernzeit und der Freizeit in der ganztägigen Schulform. Dies erfolgt über die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und eine Beschreibung der Ausgestaltung der Angebote (musischer, kreativer, künstlerischer und sportlicher Bereich) im Freizeitbereich.
Definition allgemeiner Rahmen: Im neu konzipierten Betreuungsplan sind grundlegende Vorgaben zum pädagogischen Konzept, zur Planung, zur Kommunikation und zur Organisation enthalten. Die vorgegebenen Grundsätze sind bei der Verwirklichung der Aufgaben zu beachten.
– Definition der Lernzeit: Die Lernzeit dient der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (z.B. Hausübungen), der Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit im Unterrichtsteil sowie der individuellen Förderung der Kinder. Die Erarbeitung neuer Lerninhalte im Betreuungsteil ist weiterhin unzulässig.
– Definition der Freizeit: In der Freizeit werden künftig neben kreativen, künstlerischen, musischen und sportlichen Begabungen auch die Aneignung von sozialen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentfaltung zu fördern sein.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Flexibilisierung des Ressourceneinsatzes

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ermächtigung zum Einsatz der für Individualisierungsmaßnahmen zweckgewidmeten, zusätzlichen Wochenstunden je NMS-Klasse nicht nur in den differenzierten Pflichtgegenständen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anpassung von schulautonomen Lehrplanverordnungen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch Teilaspekte der gegenständlichen Verordnung wird die Untergrenze des Stundenvolumens des Unterrichtsfaches „Bewegung und Sport“ in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen im wesentlichen jenen Untergrenzen für Bewegung und Sport der subsidiären Stundentafeln der Pflichtschulen angepasst. Von dieser Verordnung betroffen sind die autonomen Lehrplanbestimmungen (Bewegung und Sport) der Lehrpläne der Volksschule, Volksschuloberstufe, Neue Mittelschule, Neue Musikmittelschule, Neue Mittelschule (slowenische Sprache), Gymnasium (musische Ausbildung), Realgymnasium (musische Ausbildung), Hauptschule, Polytechnische Schule und Allgemeine Sonderschule.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

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Erträge

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In den (Neuen) Mittelschulen wurde die Lehrpersonalkapazität nicht verändert, daher ergeben sich wie geplant keine finanziellen Auswirkungen durch die Flexibilisierung beim Ressourceneinsatz.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Durch die Präzisierung der Vorgaben im Bereich Freizeit an ganztägig geführten Schulen ist in den Betreuungsplänen eine tägliche Bewegungseinheit verankert. Dies betrifft im Schuljahr 2020/21 rund 184.000 Schüler/innen. Die Auswertung der von den Schulen jährlich einzureichenden GTS-Konzepte zeigt, dass sportliche Betätigung an allen Standorten gut verankert ist. Die Kooperationen mit außerschulischen Institutionen im Bereich Sport erreichen im Schuljahr 2020/21 einen Grad von 53% der Standorte.
Schülerinnen und Schüler der (Neuen) Mittelschule haben durch schulautonome Schwerpunktsetzungen bessere Chancen beim Zugang zu höherer Bildung und zu qualifizierten Berufstätigkeiten (betrifft im SJ 2020/21 ca. 206.000 Schüler/innen).

Gesamtbeurteilung

Im Bereich der ganztägigen Schulformen ist die Entwicklung sowohl quantitativ als auch qualitativ positiv. Die zahlenmäßige Steigerung schlägt sich in einem Anteil der Standorte mit Tagesbetreuung von knapp 57% im SJ 2020/21 im Vergleich zu ca. 38 % im SJ 2013/14 nieder. Die Betreuungsquote beträgt 2020/21 ca. 26% in den in Frage kommenden Altersgruppen gegenüber ca. 19% im SJ 2013/14.
Ein engmaschiges Monitoring der Umsetzung der in den Lehrplänen verankerten Ausgestaltung von Lernzeit und Freizeit über das GTS-Konzept und dessen Bewertung durch die Schulaufsicht sorgt für eine stetige positive Weiterentwicklung der Qualität der GTS und ermöglicht somit einen weiteren Anstieg der Betreuungszahlen.

Die Entwicklungsmöglichkeiten von schulautonomen Schwerpunktsetzungen an (Neuen) Mittelschulen konnten durch die Flexibilisierung des Einsatzes der 6 zusätzlichen Wochenstunden je Klasse verbessert werden, was sich am entsprechenden Einsatz von Lehrpersonen aus dem Oberstufenbereich zeigt. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler der (Neuen) Mittelschule bessere Chancen beim Zugang zu höherer Bildung und zu qualifizierten Berufstätigkeiten. Mit der durch das Bildungsreformgesetz 2017 eingeführten autonomen Personalauswahl können in Zukunft Schulprofile durch entsprechend spezialisierte eigene Lehrpersonen noch stärker akzentuiert werden. Die Mitverwendungen von Bundeslehrpersonen aus dem Oberstufenbereich können daher ab dem Schuljahr 2019/20 schrittweise reduziert werden.

Durch die Angleichung der schulautonomen Bestimmungen im Unterrichtsfach „Bewegung und Sport“ wird sichergestellt, dass ein Mindestmaß an Bewegung in der (N)MS stattfinden kann, um die lehrplanmäßigen Zielsetzungen zu erreichen und andererseits die Funktion als Lernunterstützung (Kreislauf, Koordination, Zielorientierung, …) im Unterrichtskontext wahrzunehmen.


Verbesserungspotentiale

Die in den Betreuungsplänen verankerten Inhalte der Lernzeit und der Freizeit wurden in den sogenannten „Pädagogischen Konzepten der ganztägig geführten Schulen“ (seit 2019/20 GTS-Konzept genannt) ursprünglich in unterschiedlichster Form erhoben. Seit 2017/18 geschieht dies in standardisierter Form mittels einer Online-Erhebung, deren Ergebnisse von der zuständigen Schulaufsicht beurteilt werden. Auf diese Weise ist sowohl ein bundeslandweiter als auch ein österreichweiter Vergleich möglich und das Monitoring effektiver. Die Online-Erhebung zum GTS-Konzept wird jährlich überarbeitet und wurde zuletzt für 2020/21 in Sinne einer Empfehlung des Rechnungshofes erneut adaptiert. Insbesondere für den Bereich „Bewegung und Sport“ ist durch die standardisierte Abfrage die Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit besser nachvollziehbar.
Die Ergebnisse aller Bildungsstandardtestungen an Mittelschulen haben sich laufend verbessert.

Verbesserungspotenziale in Bezug auf die Motivation möglichst viel Bewegung in den Schulalltag zu integrieren liegen weiterhin (auf der Basis der HBSC Studien) vor. Mit der Darstellung der Kooperationen bzw. der Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit in den GTS-Konzepten ist ein weiterer kleiner Schritt für ein kontinuierliches Bewegungsangebot im Schulalltag geschaffen worden. Weitere Koordinationen mit der Sektion Sport des BMKOES und dem Gesundheitsministerium zur täglichen Bewegungseinheit finden im Kalenderjahr 2021 statt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen