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WIRKUNGSZIEL

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung (E-Government) für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government)

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Insgesamt ist im Jahr 2021 weiterhin auf Grund der andauernden COVID-19-Pandemie eine verstärkte Elektronifizierung der Kommunikation mit der Finanzverwaltung festzustellen. Dies führte im Vergleich zu den Vorjahren zu einer Erhöhung der Istzustände aller Kennzahlen beim Wirkungsziel 4. Insbesondere die weitere nochmalige signifikante Steigerung von Einbringungen der privaten Steuererklärungen ist ein Resultat der durch COVID-19 bedingten Maßnahmen.
Für die Folgejahre ist mit einer Abflachung der Entwicklung zu rechnen. Im Zusammenhang mit der Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung wurde eine Evaluierung erfolgreich durchgeführt. Über den bestehenden Status hinausgehende Datenübertragungen erfordern legistische Eingriffe, die aufgrund der COVID-19-Pandemie und der dadurch geänderten Rahmenbedingungen nicht umgesetzt wurden.

Die Terminvereinbarung wurde wie geplant vollständig als elektronisches Werkzeug für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden ausgerollt.
Durch die COVID-19-Pandemie wurden als Erweiterung des bestehenden Plans alle Termine auf die elektronische Terminvereinbarung vollständig umgestellt. Die Terminvereinbarung unterstützte damit u. a. die pandemiebedingten Lockdowns effektiv durch Termine via Telefon (Rückrufe). Die Kundenzufriedenheit aus den Rückmeldungen über vereinbarte Termine ist sehr hoch: Der Net Promoter Score liegt deutlich über 50 (auf einer Scala von -100 bis +100), was in diesem Segment einem Spitzenwert entspricht.