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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, insbesondere durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ist der Grundpfeiler einer funktionierenden und verlässlichen Justiz. Das Wirkungsziel 1 leistet damit einen Beitrag zur Erreichung des SDG-Unterziels 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten). Im EU-weiten Vergleich des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz (übernommen aus dem EU-Justizbarometer) belegt Österreich mittlerweile den ersten Platz und auch der gewählte SDG-Indikator zum Anteil der Untersuchungshäftlinge an allen inhaftierten Personen (angelehnt an SDG 16.3.2) zeigt weiterhin einen positiven Fortschritt. Die Erreichung des Zielwerts der Anzahl der Vernehmungen unter Beiziehung eines Verteidigers in Bereitschaft blieb unter den Erwartungen, zumal letztlich nicht alle über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Verteidigers in Bereitschaft belehrte Beschuldigte von ihrem Antragsrecht Gebrauch machten. Die Zielwerte wurden daher für die Folgejahre entsprechend angepasst und das Wirkungsziel insgesamt als „überwiegend erreicht“ beurteilt.
Ein essentieller Teil dieses Wirkungsziels sind außerdem die Maßnahmen zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems durch Gesetzesreformen. Insbesondere wird hier auch auf geplante Vorhaben aus dem Regierungsprogramm (u. a. die Reform des Maßnahmenvollzugs) eingegangen. Im Jahr 2021 konnten zwei Gesetzesvorhaben erfolgreich abgeschlossen werden (Hass im Netz und Digitalisierung im Gesellschaftsrecht), welche im BVA 2022 durch neue Initiativen ersetzt werden. Auch die Gesetzesvorhaben im Datenschutz- und Vergaberecht konnten bereits überwiegend erreicht werden; das Änderungsprotokoll SEV 223 zur Datenschutzkonvention des Europarates wird sogar noch im Jahr 2022 abgeschlossen.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde als Reaktion auf die Einschränkungen durch die Corona-Situation ein digitaler Newsletter für die Mediensprecher:innen entwickelt. Das entsprechende Ausbildungsangebot wird mit dem Jahr 2022 wieder verstärkt aufgenommen.