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WIRKUNGSZIEL

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Zielsetzung der Senkung der Arbeitslosenquote der Jugendlichen konnte erreicht werden. Die Zielsetzung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes konnte durch die vom AMS finanzierte Bereitstellung der überbetrieblichen Lehrausbildungsplätze erreicht werden. Zusätzlich wurde als vorbereitendes Angebot für einen (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungsbereich der Ausbau der Produktionsschulen in enger Kooperation zwischen Sozialministeriumservice und AMS forciert. Die gesetzten Maßnahmen und der Instrumenteneinsatz vom Jugendcoaching, über die Produktionsschulen bis hin zu den überbetrieblichen Lehrausbildungs-Lehrgängen haben sich grundsätzlich bewährt. Der Praxisbezug bei der überbetrieblichen Lehrausbildung muss jedoch weiter verstärkt werden. Ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung ist die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Trotz der teilweisen Erfolge bleibt die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor allem für Jugendliche mit geringer oder fehlender Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus eine Herausforderung.