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WIRKUNGSZIEL

Gesundheitsstrukturpolitik

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Um optimale Versorgungsstrukturen und die erforderlichen Leistungen sowie deren nachhaltige Finanzierung auch für kommende Generationen garantieren zu können, haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung im Jahr 2013 auf eine Reform des österreichischen Gesundheitswesens geeinigt. Damit werden erstmals über alle Sektoren der Gesundheitsversorgung hinweg – für den Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, für die selbstständigen Ambulatorien und für die Spitäler – gemeinsame Zielausrichtungen und Qualitätsparameter, eine gemeinsame sektorenübergreifende Planung und eine gemeinsame Finanzverantwortung vereinbart. Zur konkreten Umsetzung der gemeinsam vereinbarten operativen Ziele und Maßnahmen wurden die Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) und die Landes-Zielsteuerungskommissionen eingerichtet. Ende 2016 sind gleichzeitig mit dem Abschluss des Finanzausgleichs für die Jahre 2017 bis 2021 alle erforderlichen Gesetze bzw. Novellen sowie die Bund-Länder-Vereinbarungen zur konsequenten Weiterführung der Gesundheitsreform (Zielsteuerung-Gesundheit) beschlossen worden. Zentrale Zielsetzung der Reform ist die Stärkung der ambulanten Gesundheitsversorgung, insbesondere der Primärversorgung. Die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsberufe sollen durch stärker multiprofessionell und interdisziplinär ausgerichtete Zusammenarbeit verbessert und die Ausbildung in Lehrpraxen implementiert werden. Weitere Reformschwerpunkte betreffen Prozess- und Ergebnisqualität von Gesundheitsdienstleistungen sowie den Bereich eHealth und Gesundheitstelematik. Integraler Bestandteil der Zielsteuerung-Gesundheit ist auch in der neuen Periode die Finanzzielsteuerung, die auf ein weiteres nachhaltig finanzierbares Wachstum der Gesundheitsausgaben sowie die Festlegung von Ausgabenobergrenzen abzielt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Elektronische Gesundheitsakte wurden Ende 2012 geschaffen. Neben der technischen Umsetzung der Systemkomponenten von ELGA wurden das Zugangsportal und die Widerspruchstelle zur Wahrnehmung der Rechte durch die Bürgerinnen/Bürger eingerichtet. Die Ausrollung von ELGA in den Bereich öffentlich finanzierter Krankenanstalten ist abgeschlossen, die unterstützenden Einrichtungen (Ombudsstelle, Widerspruchstelle) sind ebenfalls im Vollbetrieb. Die zentralen Komponenten des ELGA-Systems wurden entsprechend den Erfordernissen laufend weiterentwickelt und die Öffnung der ELGA-Infrastruktur für die Nutzung durch andere e-Health-Anwendungen gemäß den Planungen eingeleitet. Der Rollout von ELGA in den niedergelassenen Bereich (Ärztinnen/Ärzte, Apotheken) wurde operativ und legistisch bis Ende 2017 vorbereitet und mit Jahresbeginn 2018 gestartet. Der ambitionierte Zeitplan der ELGA-Verordnung konnte 2018 eingehalten werden, sodass der Abschluss des Rollout im September 2019 wie geplant zu erwarten ist.

Mit Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission Mitte 2018 wurde das Pilotprojekt e-Impfpass gestartet. Die für 2018 geplanten technischen und organisatorischen Vorbereitungen auf zentraler Ebene sowie in den Pilotländern wurden plangemäß durchgeführt und werden 2019 fortgesetzt. Parallel dazu konnte ab Herbst 2018 mit der Entwicklung der dafür notwendigen Rechtsgrundlagen begonnen werden. Das Pilotprojekt Gesundheitsberatung 1450 (TEWEB) wurde mit der vorgesehenen Evaluierung mit Jahresende 2018 abgeschlossen. Parallel dazu wurden die Entscheidungsgrundlagen für eine Beschlussfassung durch die B-ZK im Herbst 2018 aufbereitet und die erforderlichen Maßnahmen für die Überleitung der Pilotländer in den Vollbetrieb per Jahresbeginn 2019 umgesetzt. Der Abschluss des Rollout in die verbleibenden Bundesländer soll bis Ende 2019 abgeschlossen werden.

Gesundheitsversorgung ist ein Grundbedürfnis und zählt zur Daseinsvorsorge. Dementsprechend ist die Entwicklung der Versorgungsstruktur derart zu steuern, dass alle Arten der notwendigen Versorgung für die gesamte Bevölkerung auf höchstmöglichem Qualitätsniveau auch in Zukunft zur Verfügung stehen, leicht zugänglich sind und gleichzeitig deren Finanzierbarkeit gewährleistet bleibt. Die Integration der derzeit – wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten, Finanziers und Finanzierungssysteme – noch teilweise fragmentierten Versorgungsstrukturen zu einer möglichst friktionsfreien und nahtlosen Versorgung (von der Vorsorge und Prävention über die ambulante und stationäre Akutversorgung bis zur ambulanten und stationären Rehabilitation und Langzeitversorgung) ist das Ziel der laufenden österreichischen Gesundheitsreform. Damit entspricht Österreich den europäischen und internationalen (EU, WHO) Entwicklungsempfehlungen für die Gesundheitssysteme der Zukunft (z. B. WHO – Health 2020). Wesentliche Schritte der Gesundheitsreform in diese Richtung sind die Stärkung einer umfassenden Primärversorgung und der ambulanten und tagesklinischen Fachversorgung bei gleichzeitiger Reduzierung der stationären Krankenhausaufenthalte (Österreich weist EU-weit einen der höchsten Werte bei der Krankenhaushäufigkeit auf). Wesentliche Elemente einer integrierten Versorgung sind verbesserte Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Gesundheitsdiensteanbieterinnen/-anbietern und Patientinnen/Patienten sowie zwischen den Gesundheitsdiensteanbieterinnen/-anbietern untereinander. Dies soll durch einen verstärkten Einsatz von eHealth-Tools unterstützt werden (z. B. ELGA).