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WIRKUNGSZIEL

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Trotz der budgetären Kürzungen konnte das Budget für die Entwicklungszusammenarbeit auf der Höhe der Vorjahre gehalten werden.

Die Kennzahlen, deren Zielzustand nicht vollständig erreicht wurde, zeigen eine kontinuierliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere die Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land, sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern und die Programme/Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zeigen eine positive Entwicklung. Wesentlicher Einflussfaktor war die Tatsache, dass das Budget auf der Höhe der Vorjahre gehalten werden konnte. Die Abstimmung der Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ressorts erfolgt insbesondere im Zuge der ressortübergreifenden Bearbeitung der Ministerratsvorträge zum jeweiligen Dreijahresprogramm.