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WIRKUNGSZIEL

Weniger Treibhausgase, mehr erneuerbare Energie, Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das 2°/1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens ist nur durch ambitionierten Klimaschutz auf globaler Ebene zu erreichen. Österreich bekennt sich zu den Pariser Klimazielen, den Klima- und Energiezielen der Europäischen Union und unterstützt das Ziel einer klimaneutralen Union bis 2050. Österreich selbst möchte bereits 2040 klimaneutral sein. Der damit verbundene Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2050 kann nur durch gesellschaftlichen Wandel erreicht werden. Wichtige Zuständigkeiten liegen im Bereich der Bundesländer.
In den Bereichen energetische Versorgungssicherheit und Energieeffizienz wurden die europäischen Ziele und Vorgaben überarbeitet. Durch das Klimaschutzabkommen von Paris wurden Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens betreffend erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz sowie Versorgungssicherheit notwendig. Diese wurden in der Europäischen Union durch das Maßnahmenbündel „Clean Energy Package“ umgesetzt und werden nunmehr von den Mitgliedstaaten implementiert.
Neben den sich verändernden Rahmenbedingungen auf internationaler und europäischer Ebene stellen auch die vielfältigen Einflussfaktoren auf den Ressourcenverbrauch eine große Herausforderung für die Zielerreichung dar. Energieverbrauch und Energieträgermix hängen entscheidend von klimatischen, demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ab und sind damit nur bedingt und tendenziell beeinflussbar.
Im Bereich des Wirkungsziels 2 sind bei der Forcierung des Einsatzes Erneuerbarer Energien und hocheffizienter Energiesysteme („Energiewende“) eindeutig Fortschritte durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach dem Klimaschutzgesetz, dem Ökostromgesetz und die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutz- und Energiemaßnahmen nach den Förderprogrammen (insbesondere Umweltförderung im Inland, klimaaktiv mobil und durch den Klima- und Energiefonds) sowie durch die Klimaschutzinitiative klimaaktiv erzielt worden. Die Treibhausgasemissionen lagen auf Grund des Wirtschaftswachstums und der damit verbundenen höheren Industrie- und Verkehrsemissionen in den Jahren 2018 und 2019 über dem Zielpfad gemäß Klimaschutzgesetz, allerdings wird dies durch die Übererfüllung der Ziele in den Jahren 2013 bis 2016 kompensiert. Hinsichtlich der Stärkung der Rolle der Frau im Klimaschutz konnten weitere Fortschritte erzielt, und auch in den Bereichen Bergbau und Energie ein Projekt umgesetzt werden.
Für die Zielvorgaben des EEffG, in dem bis 2020 ein kumuliertes Endenergieeffizienzziel von 310 PJ ausgewiesen war, wurden kumulierte Endenergieeinsparungen im Ausmaß von insgesamt 504 PJ von Energielieferant:innen sowie öffentlichen Stellen des Bundes und der Bundesländer gemeldet, die zum Einsparziel beitragen.
Zudem wurden weiter Anreize zur thermischen Sanierung im Gebäudebereich und des Umstiegs auf erneuerbare Heizsysteme gesetzt. Die Förderung der thermischen Sanierung bzw. der Aktion „Raus aus dem Öl“ wurde trotz ambitionierter Förderkriterien auch 2020 gut angenommen.
Im Sinne des Pariser Klimaübereinkommens und der Klima- und Energieziele der Europäischen Union bleibt die gezielte Unterstützung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zentrales Element der österreichischen Energiepolitik. Neben der Senkung von CO2-Emissionen wird damit die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet und den weltweit führenden heimischen Green Tech-Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten. Mit der „Kleinen Ökostromnovelle“ ist ein erster Schritt in Richtung Optimierung des bestehenden Systems gelungen: Für Anlagenbetreiber, insbesondere im Bereich Wind, Wasserkraft und Photovoltaik, wurden bessere Rahmenbedingungen geschaffen, Ausgleichsenergiekosten gesenkt, Bürokratie abgebaut und die Effizienz erhöht. Auf die Kennzahlen wirken in diesem Zusammenhang starke externe Einflüsse ein, wie beispielsweise Witterung, Wasserführung der Flüsse, inländische Energieproduktion, Energiebedarf der Nachbarstaaten, Entwicklung des Bevölkerungswachstums sowie Wirtschaftsleistung.
Das Wirkungsziel trägt zu mehreren SDG-Unterzielen bei. Im Rahmen des Gleichstellungsziels werden Projekte zur Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz und im Bereich Energie gefördert, womit ein Betrag zu SDG-Unterziel 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“, geleistet wird. Die Maßnahmen im Bereich Energie betreffend Erneuerbare Energie und Energieeffizienz tragen zu den SDG-Unterzielen 7.1 „Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern“, 7.2 „Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen“, 7.3 „Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln“, 8.4 „Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen“ bei. Im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans und anderer Planungs- und Umsetzungsinstrumente werden die SDG-Unterziele 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“, 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“, 12.2 „Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen“ , 12.c „Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden“ abgedeckt. Die nationale Anpassungsstrategie und eine Reihe von Projekten im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung leisten einen Beitrag zu den SDG-Unterzielen 13.1 „Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken“ und 13.3 „Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern“. Im Rahmen von Planungsinstrumenten wie dem NEKP wird ein Beitrag zu SDG-Unterziel 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ geleistet. Mit den Mitteln und Projekten im Bereich der internationalen Klimafinanzierung des BMK wird SDG-Unterziel 13.a „Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird“ und 13.b „Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen“ erfüllt.