Hochschulen setzen Impulse für den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt und nehmen als wesentliche Trägerinnen von Wissensgesellschaften eine zentrale Funktion im FTI-System ein. Mit der Veröffentlichung der Nationalen Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020–2030 (HMIS 2030) sowie der FTI-Strategie 2030 wurden wesentliche Weichen für die Schaffung bzw. Stärkung eines national abgestimmten und international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes gestellt. Entsprechend wurden auch im Hochschulbereich gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs und zur Umsetzung der FTI-Strategie 2030 und der HMIS 2030 gesetzt. Die Betreuungsrelation (31.2.4) gilt als eine der Schlüsselkennzahlen für die Qualität in der tertiären Ausbildung. Im Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan ist die Verbesserung der Betreuungsrelation, vor allem in stark nachgefragten Studienfeldern, ein zentraler Aspekt. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 wurden die Budgetmittel nochmals um 1,3 Milliarden auf 12,3 Milliarden Euro angehoben. Damit soll der in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 begonnene Personalaufbau abgesichert und fortgesetzt werden, um so die Betreuungsverhältnisse weiter zu verbessern, und – unter anderem – auch das Programm zur Stärkung der universitären Medizin-Forschung und Ausbildung „Uni-Med-Impuls 2030“ sowie die weitere Abarbeitung der regionalen Bauleitpläne finanziert werden.
Im Bereich der Hochschulbildung messen die Kennzahlen „Internationale Studienprogramme“ (31.2.1) und „Mobilitätsanteil bei Absolvent/inn/en“ (31.2.2) Teilaspekte der Internationalisierung von Studium und Lehre, die sich förderlich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit auswirken, da sie Maßnahmen widerspiegeln, die den Erwerb von internationalen und interkulturellen Kompetenzen unterstützen. Zudem wirkt sich auch die Beteiligung österreichischer Hochschulen an der „European University Initiative“ der Europäischen Union (die das Prinzip von gemeinsamen internationalen Studienprogrammen unterstützt) förderlich auf die Reputation Österreichs als attraktiver Wissenschafts- und Forschungsstandort aus. Im Bereich der Forschung sind der Ausbau von Forschungs- und Technologieinfrastrukturen sowie die Sicherung deren Zugänglichkeit wesentliche Bestandteile der FTI-Strategie 2030. In diesem Sinne bietet die öffentliche BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank (31.2.5) seit 2016 eine Informationsplattform zur Schaffung neuer Kooperationen in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft sowie Industrie. Diese wurde 2021 mit dem Österreichischen Verwaltungspreis in der Kategorie ‚Führung und Steuerung‘ ausgezeichnet. Einen wesentlichen Beitrag zum österreichischen Erfolg in Horizon 2020 konnten neben den Unternehmen vor allem auch die Universitäten/Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen leisten. Die Kennzahl 31.2.3 „Beteiligungsanteil an EU-Forschungsprogrammen“ misst sehr direkt die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Forschungssystems im internationalen Vergleich. Die Universitäten konnten dabei 690,7 Mio. € (vor allem in der Säule „Excellent Science“, gefolgt von „Societal Challenges“) einwerben. (siehe Forschungs- und Technologiebericht 2021). Mit Beginn des Jahres 2021 startete das neunte Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Laufzeit: 2021–2027) unter dem Namen Horizon Europe. Die Bemühungen des BMBWF leisten demnach einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen nationalen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030. Das Wirkungsziel 2 lässt sich somit dem Unterziel 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) weitestgehend zuordnen und trägt zudem auch zum Unterziel 9.5 (Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen) bei.