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Vorhaben

BÜNDELUNG: (Finanzierungs)vereinbarung mit dem OeAD 2021-2023

BÜNDELUNG: Finanzierungsvereinbarung und Vereinbarungen gem. § 4 Abs.1 Z 1 und 2 OeAD Gesetz für die Jahre 2021-2023 gebündelt mit dem Projekt "Extremismusprävention" gebündelt mit den Projekten "Ukraine-Hilfe" und Einrichtung "Schulfonds" gebündelt mit dem Projekt Aufstockung "Schulfonds" gebündelt mit den Projekten Aufstockung "Extremismusprävention" und Förderung von Besuchen von KZ-Gedenkstätten

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -106.464

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Mit dem „Bundesgesetz über die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsfinanzierungsgesetz – FoFinaG)“ (BGBl I 75/2020) wurde die OeAD-GmbH*) als Zentrale Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtung eingeordnet. Mit dem FoFinaG wurde auch das „Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz, BGBl 99/2008) novelliert und sieht nun vor, dass Mittelzuweisungen im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes an die OeAD-GmbH gem. § 4 Abs.1 Z 1 OeAD-Gesetz nur mehr im Wege einer Finanzierungsvereinbarung (Globalbudget 31.03 – Wissenschaft und Forschung, relevant für die Forschungsquote) und gem. § 4 Abs.1 Z 2 OeAD-Gesetz nur mehr im Wege von Vereinbarungen (Untergliederung 30 – Bildung und Globalbudget 31.02 – Wissenschaft und Forschung) erfolgen können. Diese drei Vereinbarungen sind in einem Dokument mit der Bezeichnung (Finanzierungs)vereinbarung zusammengeführt. Dadurch ergibt sich eine mittelfristige (3-jährige) Planungssicherheit, das hat aber keine Auswirkungen auf die inhaltlichen Ausrichtungen der zu erbringenden Leistungen oder abzuwickelnden Förderungen.

Dabei ist auf Grund des finanziellen Volumens das Einvernehmen mit dem BMF herzustellen und eine WFA zu erstellen.

*) Die gut eingeführte und daher weiterverwendete Wortmarke „OeAD“ ist die Abkürzung der ursprünglichen aber nicht das ganze Tätigkeitsfeld umfassenden und daher heute nicht mehr verwendeten Bezeichnung „Österreichischer Austauschdienst“.

BÜNDELUNG 2022/1: „Extremismusprävention“
Es bestehen grundlegende Herausforderungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den sozialen Frieden und die Sicherheit in freien, demokratischen Gesellschaften. Daher stellt sich die Frage, wie Antisemitismus, Rassismus, Extremismus, Radikalisierung und Terrorismus effektiv der Nährboden entzogen werden kann. Erforderlich ist ein Zusammenwirken zahlreicher Akteurinnen und Akteure auf der Grundlage einer proaktiven, gesamtgesellschaftlichen Herangehensweise.
Mit dem Ministerratsvortrag 42/25 vom 16. Dezember 2020 betreffend „Strategische Extremismusprävention“ wurden folgende Maßnahmen im Bildungsbereich vorgesehen: Ausbau der Präventionsprogramme sowohl im (a) schulischen als auch im (b) außerschulischen Bereich (u.a. mobile interkulturelle Teams, externe Angebote für Schulen, Schwerpunktsetzungen in der Familien- und Jugendarbeit etc.).
Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen über Rücklagenentnahme 2 Mio. Euro zur Verfügung. Geplant ist, die Präventionsmaßnahmen durch ein externes Angebot von möglichst flächendeckenden Workshops zum Thema Extremismusprävention für Schulen und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte umzusetzen. Die Umsetzung soll durch die OeAD GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung erfolgen, daher ist die 2021 abgeschlossene (Finanzierungs)vereinbarung um diesen Punkt zu ergänzen.
Die Workshops zu Extremismusprävention sollen Themen wie Antirassismus- und Antisemitismusarbeit, Vorurteilssensibilisierung, Gewaltprävention und Selbstreflexion umfassen. Orientiert an bisherigen Erfahrungen des BMBWF mit Workshops werden als Zielgruppen Klassen an Volksschulen, Sekundarstufe I und II sowie an Polytechnischen Schulen und Berufsschulen definiert. Die Dauer eines Workshops umfasst 3 bis 4 Unterrichtseinheiten. Mit dem Budget sollen österreichweit rund 3.000 Workshops mit 75.000 Schülerinnen und Schülern über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (knapp 1.000 Workshops/Jahr) angeboten werden.

BÜNDELUNG 2022/2a: „Ukraine-Hilfe“
Als Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine und den damit verbundenen Zustrom an Flüchtlingen bedarf es einer raschen Unterstützung für Vertriebene bzw. für sich bereits in Österreich befindliche Studierende, Graduierte und Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die auf Grund des Krieges ihre finanzielle Unterstützung verloren haben.

BÜNDELUNG 2022/2b: „Schulfonds“
Um den Auswirkungen der Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler in Österreich entgegenzutreten, braucht es ein umfangreiches Paket aus unterschiedlichen Maßnahmen. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, hier mit einer breiten Palette an Förderungen gegenzusteuern.
Vor dem Hintergrund der andauernden Pandemie und deren immer stärker absehbaren Folgen für Kinder und Jugendliche wurde dazu von der Bundesregierung ein umfangreiches und breit angelegtes Paket ausgearbeitet, zu dem auch der Schulfonds zählt. Damit sollen die negativen pädagogischen, psychischen und gesundheitlichen Folgen der Krise von unterschiedlichen Seiten bekämpft und den Schülerinnen und Schüler in dieser schwierigen Zeit geholfen werden.
Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig soziale Begegnungen und die Klassengemeinschaft für die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sind. Um die Schulen zu motivieren, im Sommersemester des Schuljahres 2021/22 und Wintersemester des Schuljahres 2022/23 mehrtägige Schulveranstaltungen durchzuführen, werden mehrtägige Schulveranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen unterstützt (Schulfonds). Der Schulfonds dient der Bezeichnung des Förderungsprogrammes und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Zur Unterstützung wird pro Schulklasse für die Durchführung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit mindestens zwei Übernachtungen außerhalb des Schulstandortes ein Betrag von 500 Euro im Zeitraum 14. Februar 2022 bis 24. Februar 2023 breitgestellt.
Das Förderungsprogramm ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Ministerratsvortrags vom 12. Jänner 2022), das die OeAD-GmbH mit der Abwicklung beauftragt hat.

BÜNDELUNG 2022/3: Aufstockung „Schulfonds“
Die Zahl der Anträge übersteigt das vorhandene Volumen bei weitem. Das Beenden des „Schulfonds“ vor dem geplanten Ende mit Anfang Februar 2023 wurde als nicht gangbarer Weg eingeschätzt daher müssen die Mittel aufgestockt werden.

BÜNDELUNG 2023/1a: Aufstockung „Extremismusprävention“
Die Zahl der Anträge um Förderung von Workshops zum Thema Extremismusprävention übersteigt das vorhandene Volumen bei weitem. Das Beenden der Förderung vor dem Ende der laufenden (Finanzierungs)vereinbarung 2021-23 (Ende 2023) wurde als nicht gangbarer Weg eingeschätzt daher müssen Mittel umgeschichtet werden.

BÜNDELUNG 2023/1b: Förderung von Besuchen von KZ-Gedenkstätten
Zur „Stärkung der Erinnerungskultur für Jugendliche inner- und außerhalb der Schulen“ soll die im Regierungsprogramm vorgesehene Möglichkeit geschaffen werden, „dass alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts zumindest einmal die KZ-Gedenkstätte Mauthausen …“ besuchen können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben trägt zur FTI-Strategie 2030 bei sowie zu einigen zentralen Punkten des Regierungsprogramms 2020-2024 und der Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020-2030 (HMIS2030). Die Ziele und Handlungsfelder der FTI-Strategie werden durch jeweils dreijährige FTI-Pakte operationalisiert, die wiederum die Basis der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Forschungs- bzw. Forschungsförderungsinstitutionen darstellen. Mit Beschluss des FoFinaG wurde die OeAD-GmbH als zentrale Forschungsförderungseinrichtung eingeordnet und somit die Grundlage für eine neue Governance gelegt. Gem. § 5 Abs.2 Z 1 FoFinaG bzw. gem. § 4 Abs.1 Z 1 OeAD Gesetz wird eine Finanzierungsvereinbarung und werden Vereinbarungen gem. § 4 Abs.1 Z 2 OeAD Gesetz mit der OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung für eine Geltungsdauer von 3 Jahren abgeschlossen. Diese sind unter dem Begriff (Finanzierungs)vereinbarung zusammengefasst.

Die OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, fördert und vernetzt mit zukunftsorientierten Programmen im Auftrag des Bundes Menschen und Institutionen aus Bildung, Wissenschaft und Forschung. Als Agentur der Republik Österreich leistet sie einen Beitrag zu hochwertiger, gleichberechtigter sowie inklusiver Bildung und Forschung.

Gemäß § 8 Abs. 1 FoFinaG findet sich seit 2020 im Österreichischen Forschungs- und Technologiebericht (FTB) jährlich ein sehr ausführliches Monitoring zu den Wirkungen der zentralen Akteure des österreichischen Forschungs- und Forschungsförderungssystems und somit auch zur OeAD-GmbH. Der FTB wird gemäß FOG jährlich dem Nationalrat laut FOG vorgelegt.

Im Sinne der SDG-Nachhaltigkeitsziele trägt das Vorhaben zum Unterziel 4.3 („Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“) bei und dementsprechend zu den Kernelementen der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ausreichende finanzielle Dotierung der OeAD-GmbH zur Umsetzung der entsprechenden Förderungsprogramme für Forschende, Studierende und Lernende sowie die Sicherstellung der dafür nötigen Begleitmaßnahmen

Beschreibung des Ziels

– Internationalisierung fördern und strategisch ausrichten durch Vorschläge zur Auswahl internationaler Schwerpunktländer sowie Setzung von Maßnahmen zum Ausbau zielgerichteter bilateraler und multilateraler Kooperationen
– Humanressourcen entwickeln und fördern durch Aktivitäten um das Interesse an MINT-Studien zu heben und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses durch finanziell abgesicherte physische Mobilitäten aber auch durch Teilnahme an Schulprojekten in den Bereichen Kunst/Kultur sowie Extremismusprävention
– Internationale Perspektiven von Forschenden und Studierenden unterstützen durch Ausbau der institutionalisierten Netzwerkstrukturen mit Staaten außerhalb der EU. Diese Netzwerkstrukturen dienen wesentlich zur Verankerung von Österreich in der Forschungslandschaft, dadurch können Brain Circulation gefördert und die internationale Perspektive in Forschung und Lehre verstärkt werden. Weiters gilt es die Sichtbarkeit des Forschungsstandorts ausbauen und attraktive Rahmenbedingungen schaffen, um internationale Talente anzuziehen.

Durch die Dreijährige (Finanzierungs)vereinbarung besteht ein gesamtheitlicher Blick auf die gesamte Bildungskette und das ganze Tätigkeitsfeld der OeAD-GmbH.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

druchschnittliche Beratungsfälle pro Jahr im Zeitraum 2021-2023 [Anzahl]

Istwert

5.493

Anzahl

Zielzustand

5.000

Anzahl

Datenquelle: OeAD

druchschnittliche fremdenrechtliche Beratungsfälle pro Jahr im Zeitraum 2021-2023 [Anzahl]

Istwert

2.440

Anzahl

Zielzustand

1.800

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Physische Mobilitäten INCOMING (Studienjahr 2023/2024) [Anzahl]

Istwert

4.251

Anzahl

Zielzustand

2.220

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Physische Mobilitäten OUTGOING (Studienjahr 2023/2024) [Anzahl]

Istwert

33.665

Anzahl

Zielzustand

11.000

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Teilnehmende an Schulprojekten [Anzahl]

Istwert

328.461

Anzahl

Zielzustand

162.900

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Ziel 2: Ausbau der Extremismusprävention

Beschreibung des Ziels

Humanressourcen entwickeln und fördern durch Teilnahme an Schulprojekten im Bereich Extremismusprävention

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Teilnehmende Extremismusprävention [Anzahl]

Istwert

67.927

Anzahl

Zielzustand

50.000

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Ziel 3: Ermöglichung der Ukraine-Hilfe

Beschreibung des Ziels

Bei der „Ukraine Hilfe“ stehen die Unterstützung beim Abschluss bzw. bei der Fortsetzung des bereits in Österreich begonnenen Studiums bzw. der wissenschaftlichen Aufenthalte sowie die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Österreich im Vordergrund. Damit soll schon jetzt der spätere Wiederaufbau in der Ukraine unterstützt und eine „Lost Generation“ durch fortgesetzte persönliche Qualifizierung vermieden werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Studenten [Anzahl]

Istwert

869

Anzahl

Zielzustand

1.400

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Geförderte Studentinnen [Anzahl]

Istwert

1.513

Anzahl

Zielzustand

1.400

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Ziel 4: Einrichtung eines "Schulfonds"

Beschreibung des Ziels

Zur Stärkung der Klassengemeinschaft sowie für die psychologische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sollen mehrtägige Schulveranstaltungen im Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/23 abgehalten werden – sofern diese nicht aufgrund der COVID-19 Pandemie untersagt sind. Soziale Begegnungen, kombiniert mit neuen positiven Erfahrungen, stärken die Resilienz und damit die psychische Widerstandskraft, um schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigung zu überstehen.
Mit dem Förderbetrag von € 500.- können auf Schulveranstaltungen:
– die Fahrt (einschließlich Aufstiegshilfen z.B. Skilifte),
– die Nächtigung und Verpflegung,
– Eintritte, Kurse, Vorträge und Arbeitsmaterialien,
– leihweise Überlassung von Gegenständen,
– zusätzliche besondere Entschädigungen oder Entschädigungspauschalen des Reiseveranstalters im Falle der Absage der mehrtägigen Schulveranstaltung
von Schülerinnen und Schülern unterstützt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Einrichtung "Schulfonds"

Ausgangszustand 2022:

Die Durchführung von Schulveranstaltungen war bis zum 20.02.2022 auf Basis der für die Schule geltenden COVID Bestimmungen untersagt. Ab Montag, dem 21.02.2022 waren Schulveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen (wie zum Beispiel Präventionskonzept, Einhaltung der Vorgaben der besuchten Betreiber, Mitnahme von Antigentests zur kurzfristigen Testung am Veranstaltungsort) möglich. Im Ministerratsvortrag wird der Förderungszeitraum auf das Sommersemester 2022 und Wintersemester 2023 festgelegt, unabhängig davon ob die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltung aufgrund der COVID-Pandemie bereits erlaubt ist, oder aber auch im Förderungszeitraum aufgrund hoher Infektionszahlen auch kurzfristig untersagt werden muss.

Zielzustand 2024:

2022: 7.380 Klassen haben zur Förderung einer mehrtägigen Schulveranstaltung angesucht 2023: 1.836 Klassen haben zur Förderung einer mehrtägigen Schulveranstaltung angesucht

Istzustand 2024:

Der Schulfonds wurde eingerichtet

Datenquelle:
OeAD

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Aufstockung des "Schulfonds"

Beschreibung des Ziels

Mit der Aufstockung können deutlich mehr Schülerinnen und Schüler bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen mit mindestens 2 Übernachtungen unterstützt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtanzahl der geförderten Schulklassen (im Zeitraum 14.02.2022 bis 31.12.2023) [Anzahl]

Istwert

17.355

Anzahl

Zielzustand

17.000

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Ziel 6: Aufstockung "Extremismusprävention"

Beschreibung des Ziels

Humanressourcen entwickeln und fördern durch vermehrte Teilnahme an Schulprojekten im Bereich Extremismusprävention.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Teilnehmende Extremismusprävention [Anzahl]

Istwert

67.927

Anzahl

Zielzustand

46.000

Anzahl

Datenquelle: OeAD

Ziel 7: Einrichtung "Förderung von Besuchen von KZ-Gedenkstätten"

Beschreibung des Ziels

Zur „Stärkung der Erinnerungskultur für Jugendliche inner- und außerhalb der Schulen“ soll die im Regierungsprogramm vorgesehene Möglichkeit geschaffen werden, „dass alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts zumindest einmal die KZ-Gedenkstätte Mauthausen …“ besuchen können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erreichte Schulklassen [Anzahl]

Istwert

76

Anzahl

Zielzustand

500

Anzahl

Datenquelle: OeAD


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abwicklung der Förderungsprogramme

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erlassung von Sonderrichtlinien
Genehmigung von zielgruppenspezifischen Förderungsausschreibungen
Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel
Evaluierung der Programme und Abläufe

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Begleitmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Begleitmaßnahmen ist ein zusammenfassender Begriff für all jene Maßnahmen, die per definitionem weder Förderungen noch Abwicklung von Förderungen sind. Jedenfalls fallen darunter Dienstleistungen und Werkverträge zu Evaluierungen, Informationsveranstaltungen, Beratungen o.ä.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Extremismusprävention

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ausbau der Präventionsprogramme sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich durch ein externes Angebot von möglichst flächendeckenden Workshops zum Thema Extremismusprävention für Schulen und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ukraine-Hilfe

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Anpassung der Sonderrichtlinie „incoming“ wird es möglich Stipendien zusätzlich an folgende Zielgruppen zu vergeben:
1. Studierende aus der Ukraine, die in Österreich studieren und die finanzielle Unterstützung aus der Heimat verloren haben
2. Studierende aus der Ukraine, die ihr Studium wegen des Krieges dort nicht mehr fortsetzen können
3. Studierende aus der Ukraine, die ihr Studium wegen des Krieges dort nicht beginnen können

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einrichtung "Schulfonds"

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Schulfonds dient der Bezeichnung des Förderungsprogrammes und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Förderungsprogramm ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Ministerratsvortrags vom 12. Jänner 2022), das die OeAD-GmbH mit der Abwicklung beauftragt hat.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aufstockung "Schulfonds"

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufstockung der Mittel um dem hohen Antragsvolumen gerecht werden zu können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aufstockung "Extremismusprävention"

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ausbau der Präventionsprogramme sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich durch ein externes Angebot von möglichst flächendeckenden Workshops zum Thema Extremismusprävention für Schulen und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Einrichtung "Mobilitätsunterstützung zum Besuch der KZ-Gedenkstätten"

Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderung von geführten Besuchen mit Vermittlungspersonal der Gedenkstätten von Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts der KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie deren Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2024
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-106.464

Tsd. Euro

Plan

-136.695

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

17.310

Tsd. Euro

Plan

18.110

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.634

Tsd. Euro

Plan

1.634

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

82.851

Tsd. Euro

Plan

112.282

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

4.669

Tsd. Euro

Plan

4.669

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

106.464

Tsd. Euro

Plan

136.695

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-24.814

Tsd. Euro

Plan

-37.771

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.900

Tsd. Euro

Plan

5.357

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

531

Tsd. Euro

Plan

531

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.867

Tsd. Euro

Plan

30.367

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.516

Tsd. Euro

Plan

1.516

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.814

Tsd. Euro

Plan

37.771

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-38.348

Tsd. Euro

Plan

-52.285

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.988

Tsd. Euro

Plan

6.409

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

546

Tsd. Euro

Plan

546

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

30.253

Tsd. Euro

Plan

43.769

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.561

Tsd. Euro

Plan

1.561

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

38.348

Tsd. Euro

Plan

52.285

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-43.302

Tsd. Euro

Plan

-46.639

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.422

Tsd. Euro

Plan

6.344

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

557

Tsd. Euro

Plan

557

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

34.731

Tsd. Euro

Plan

38.146

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.592

Tsd. Euro

Plan

1.592

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.302

Tsd. Euro

Plan

46.639

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Nach den durch Covid-19 verursachten Einbrüchen kam es bei der Vergabe von Förderungen erst 2023 – und damit deutlich später als erwartet – zu einer „Normalisierung“. Weiters ist die Anzahl der Bewerbungen von Männern bei den Stipendien im Rahmen der „Ukraine-Hilfe“ durch die Ausreisebeschränkungen von Wehrpflichtigen deutlich unter den Erwartungen geblieben. Dies hat in Kombination mit dem Abbau der Rücklagen an Förderungsgeldern bei der OeAD-GmbH zu einem in den Jahren 2021 und 2022 signifikant geringeren Auszahlungsvolumen des Bundes beigetragen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

„Extremismusprävention macht Schule II“ ist eine Initiative des BMBWF und BMAW. Die Abwicklung erfolgt durch die OeAD-GmbH. Die Auswahl und Prüfung der Angebote für die zweite Ausschreibung erfolgte durch Expertinnen und Experte der Universität für Weiterbildung Krems sowie des Österreichischen Instituts für Internationale Politik. Bis Ende 2023 haben 67.927 Schülerinnen und Schüler an den Workshops im Bereich der „Extremismusprävention“ teilgenommen. (Die ursprüngliche Annahme bei der Errichtung lag bei 36.000 Teilnehmenden, die erweiterte Annahme bei der Aufstockung 2023 bei 46.000 Teilnehmenden)
Vor dem Hintergrund der andauernden Pandemie und deren zunehmend absehbaren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche wurde der ‚Schulfonds zur Unterstützung von mehrtägigen Schulveranstaltungen‘ eingerichtet, um den Schülerinnen und Schülern in dieser herausfordernden Zeit Unterstützung zu bieten. Im Zeitraum von 14.02.2022 bis 31.12.2023 konnten insgesamt 17.355 Klassen gefördert werden. (Die ursprüngliche Annahme lag 2022 bei 8.000 Klassen, die erweiterte Annahme im Rahmen der Aufstockung 2023 bei 14.000 Klassen.)

Gesamtbeurteilung

Mit 1.1.2021 änderte sich der Name des Österreichischen Austauschdienstes zu „OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung“. Als gemeinnützige Agentur des Bundes, im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, leistet der OeAD-GmbH einen Beitrag zu hochwertiger, gleichberechtigter sowie inklusiver Bildung und Forschung. Sie ist somit Schnittstelle für Bildungsangebote für Kindergarten, Schule, Hochschule und Wissenschaft, berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung, Jugend und Sport.

Die OeAD-GmbH fokussiert ihre Aktivitäten dabei auf folgende Handlungsfelder:
I. Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, formaler, nicht formaler und informeller Bildung.
II. Stärkung der Schnittstelle zwischen Bildung und Gesellschaft. Ein wichtiger Aspekt der Arbeit der OeAD-GmbH in diesem Feld ist es, den Bildungsalltag von Kindern, Jugendlichen und interessierten Erwachsenen nachhaltig zu gestalten und sie zur Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen sowie an Wissenschaft, Kunst und Kultur zu befähigen.
III. Ausweitung von Qualität und Transparenz. Ziel ist es, Qualitätssicherungs- bzw. Qualitätsentwicklungsinstrumente in der österreichischen Bildungslandschaft weiter zu implementieren.

Die Tätigkeitsfelder sind wie folgt definiert:
• Die OeAD-GmbH ist österreichweit die zentrale Stelle für Information, Beratung und Betreuung von Personen, die in Österreich, Studieren, Forschen oder Lehren wollen. Die Fragen sind vielfältig und reichen vom Aufenthaltsrecht bis zur Wohnungskaution. Wie viele Anfragen die OeAD-GmbH beantworten kann ist von der Dotierung abhängig.
• Die OeAD-GmbH wickelt Förderungsprogramme ab, wie es sie etwa für die Förderung der internationalen Mobilität oder der Wissenschafts- und Kulturvermittlung gibt, darunter etwa Sparkling Science oder Erasmus+. Bei internationaler Mobilität w
• Die OeAD-GmbH unterstützt basierend auf ihrer Expertise die Tätigkeit des BMBWF.
Die dreijährige (Finanzierungs)vereinbarung ergibt eine mittelfristige Planungssicherheit und einen ganzheitlichen Blick auf die gesamte Bildungskette. Die Zuständigkeit für dieses Vorhaben umfasst UG 31und UG 30. Großteils konnten die gesetzten Ziele und Maßnahmen zur Gänze bzw. sogar überplanmäßig erreicht werden:

Seit April 2022 werden mit der Initiative „Extremismusprävention macht Schule“ bundesweit Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen und Schultypen für die Gefahren von Ungleichheitsideologien sensibilisiert und ihre Resilienz gegenüber Radikalisierung gestärkt. Die erfolgreiche Maßnahme wird 2024-2026 fortgesetzt. Neu ist, dass Workshops für AMS-Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen buchbar sind (Zuständigkeit des BMAW).

Der Ministerrat hat am 12.1.2021 ein pädagogisches Sofortpaket beschlossen, um Auswirkungen der Pandemie auf Schülerinnen und Schüler durch „Einrichtung eines Schulfonds“ entgegenzutreten. Im Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/23 wurden mehrtägige Schulveranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen außerhalb des Schulstandortes gefördert. Die Schulen nutzten dieses Angebot, was eine Aufstockung erforderlich machte.

Die Zielsetzung „Einrichtung Förderung von Besuchen von KZ-Gedenkstätten“ konnte nur teilweise erreicht werden. Zur Auseinandersetzung mit den Folgen von Faschismus und Nationalsozialismus, totalitären Systemen und den Folgen von Rassismus, Antisemitismus sowie Missachtung der Menschenwürde, wird auch der Besuch von KZ-Gedenkstätten ab dem Schuljahr 2023/24 in der 8. Schulstufe gefördert. Das Programm ist nur sehr langsam angelaufen, weil es noch nicht ausreichend bekannt war und die Führungskapazitäten in den KZ-Gedenkstätten begrenzt sind.

Als Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine und die dadurch erzwungene Flucht bedurfte es einer raschen Unterstützung für Vertriebene. Aus diesem Grund unterstützt das BMBWF ukrainische Studierenden beim Abschluss oder bei der Fortsetzung des bereits begonnenen Studiums. Das Ziel „Hilfe für Ukraine“ wurde wegen der Ausreisebeschränkungen von Wehrpflichtigen nur teilweise erfüllt.

Nach den durch Covid-19 verursachten Einbrüchen kam es bei der Vergabe von Förderungen erst 2023 – und damit deutlich später als erwartet – zu einer „Normalisierung“.


Verbesserungspotentiale

Die Abwicklungskosten könnten durch weitere Effizienzsteigerungen neuerlich gesenkt werden:
– Vereinheitlichung von Bearbeitungsprozessen
– Standarisierte Begutachtungsverfahren
– Standardisierte Vergabeentscheidungen
– Vereinfachte Berichtsformate durch verstärkte Nutzung von Online-Werkzeugen statt „Zettelwirtschaft“


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen