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WIRKUNGSZIEL

Hochschul- und Forschungsraum

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit der Veröffentlichung der Nationalen Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020–2030 (HMIS 2030) sowie der FTI-Strategie 2030 wurden wesentliche Weichen für die Schaffung bzw. Stärkung eines national abgestimmten und international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes gestellt. Im Bereich der Forschung sind der Ausbau von Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (31.2.5) sowie die Sicherung deren Zugänglichkeit wesentliche Bestandteile bei der Verfolgung der FTI-Strategie (Ziels 1 „mit der Zielsetzung zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen und den FTI-Standort Österreich entsprechend zu stärken“), die am 23.12.2020 im Nationalrat beschlossen wurde. Die öffentliche BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank ist Open for Collaboration und bietet eine Informationsplattform zur Schaffung neuer Kooperationen in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft sowie Industrie. Durch die Datenbank lassen sich Forschungsinfrastrukturen für neue Kooperationsprojekte finden oder auch anbieten. Seit Ende 2020 nahmen weitere neue Forschungseinrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft an der Datenbank teil, daher konnte der Zielwert für 2021 bereits jetzt übererfüllt werden. Derzeit veröffentlichen ca. 120 Forschungseinrichtungen in etwa 1.900 Forschungsinfrastrukturen (Stand Mai 2021). Im Bereich der Hochschulbildung messen die Kennzahlen „Internationale Studienprogramme“ (31.2.1) und „Mobilitätsanteil bei Absolvent/innen“ (31.2.2) Teilaspekte der Internationalisierung von Studium und Lehre, die sich förderlich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit auswirken, da sie Maßnahmen widerspiegeln, die den Erwerb von internationalen und interkulturellen Kompetenzen unterstützen. Ursprünglich wurde mit der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode 2019–2021 erwartet, dass der Anteil der Studienabschlüsse mit einem studienrelevanten Auslandsaufenthalt (31.2.2) einen signifikanten Sprung in Richtung 27 % macht, jedoch ist aufgrund der derzeitigen Covid-19 Pandemie eine derartige Entwicklung eher unrealistisch. Angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie kann im besten Fall von einem Mobilitätsanteil unter den Absolvent/innen von rund 20 % ausgegangen werden. 2020 konnte gegenüber dem Jahr 2014 ein Plus von 74 internationalen Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree Programmen an öffentlichen Universitäten sowie Fachhochschulen verzeichnet werden (Kennzahl 31.2.1). Dadurch steigen sowohl das Niveau der heimischen Hochschulbildung, als auch die internationale Sichtbarkeit im Wettbewerb um die besten Köpfe. Die koordinierenden Maßnahmen im Zuge der Hochschulraumplanung sowie durch Initiierungen von universitären Kooperationen haben diesbezüglich einen großen Beitrag geleistet. Die Kennzahl 31.2.3 „Beteiligungsanteil an EU-Forschungsprogrammen“ misst sehr direkt die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Forschungssystems im internationalen Vergleich. Durch eine verbesserte innerösterreichische Koordinierung und Schwerpunktbildung können kritische Größen erreicht werden, die das Erhalten der internationalen Konkurrenzfähigkeit ermöglichen.
Im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan ist die Verbesserung der Betreuungsrelation (31.2.4), vor allem in stark nachgefragten Studienfeldern, ein zentraler Aspekt. Um die gegenwärtige durchschnittliche Betreuungsrelation parallel zum Ziel der Steigerung der Prüfungsaktiven in Richtung 1:36 weiter zu entwickeln, wurden bzw. werden innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode 2019–2021 insgesamt 360 zusätzliche Professuren bzw. äquivalente Stellen zur Besetzung gelangen, dies entspricht einen Personalzuwachs von rund 8 %.
Im Sinne einer Gesamtbeurteilung ist daher festzuhalten, dass die gesetzten Ziele und Maßnahmen zu Erreichung des Wirkungsziels 2 überwiegend erreicht wurden. Die Hochschulen, Lehrenden, Studierenden und Unterstützungseinrichtungen haben die temporäre Umstellung auf Distance-Learning gut gemeistert. Diese immense Leistung hat einen vielschichtigen Innovations- und Reflexionsprozess angestoßen, der die zukünftige Lehre nachhaltigen gestalten wird.
Die Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2015 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und sind Kernelement der „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung“. Dahingehend lässt sich das Wirkungsziel 2 dem Unterziel 4.3 „Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“ weitestgehend zuordnen und trägt zudem auch einen Beitrag zum Unterziel 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“.