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WIRKUNGSZIEL

Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit gesamten Bevölkerung.

Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (z. B. Kinder).

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Umsetzung und Weiterentwicklung einer kennzahlenbasierten Steuerung der Leistungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), um zur effizienten und effektiven Minimierung von bekannten und zu erwartenden Risiken beizutragen.

Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.

Die Umsetzung der europaweiten COVID-19-Impfungen soll in die nationale Impfstrategie dauerhaft integriert werden.

Berücksichtigung von Genderaspekten im Rahmen der Arbeiten zu den Qualitätssystemen.

(1) Umsetzung ernährungspolitischer Maßnahmen und Strategien mit dem Ziel, das Ernährungsverhalten der österr. Bevölkerung zu verbessern. (2) Weiterer Auf- und Ausbau von Strukturen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz als wesentliche Gesundheitsdeterminanten der Bevölkerungsgesundheit. (3) Weiterführende Koordination und Begleitung der intersektoralen Kooperation für die Gesundheitsziele (GZ) Österreich im Sinne von Gesundheit in allen Politikbereichen.

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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Schwerpunkt der Arbeiten im gesamten Gesundheitsbereich war weiterhin die Bekämpfung der gesundheitlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Die Besonderheiten der nunmehr dominanten Omikron-Virusvariante BA.5., zwar erhöhte Übertragbarkeit und dadurch sehr hohe Fallzahlen bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen, die nicht zu einer Gefährdung der Gesundheitsinfrastruktur führen, haben es zugelassen, dass mit Wirksamkeit vom 1. August 2022 auf durch Verordnung des BMSGPK angeordnete Verkehrsbeschränkungen bei Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion an Stelle einer Absonderung im Einzelfall umgestellt werden konnte. Die Maßnahmen auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes konnten schon zuvor unter Bedachtnahme auf die veränderten Eigenschaften der Omikron-Virusvariante BA.5. mit 5. März 2022 durch Erlassung der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung entsprechend zurückgefahren werden. Ebenso wurde das Epidemiegesetz erneut in einer Vielzahl von Novellen an die geänderte epidemiologische Situation angepasst. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass bedingt durch die sehr hohen Fallzahlen von bis zu 50.000 pro Tag insbesondere durch BGBl. I Nr. 89/2022 Vereinfachungen im Vollzug auf gesetzlicher Ebene vorgesehen wurden. Neben der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um durch Verordnung Verkehrsbeschränkungen für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen festlegen zu können, wurde mit dieser Novelle ein Anspruch auf Vergütung für Verdienstentgang auch dann vorgesehen, wenn bei einer natürlichen Person – statt eines Absonderungsbescheides – ein Nachweis einer befugten Stelle über ein positives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt.

Die bereits 2021 mit „Gesundheitsförderung 21+“ gestartete Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung konnte im Rahmen der „Agenda Gesundheitsförderung“ und ihren drei Kompetenzzentren in der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) fortgeführt werden. Das Kompetenzzentrum „Zukunft Gesundheitsförderung“ trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung durch Beteiligungsprozesse, Wissens- und Kapazitätenaufbau sowie durch die Pilotierung und Verankerung von innovativen Maßnahmen bei. Beispielsweise wurden auf der Ressourcenplattform www.wohlfühl-pool.at die stark nachgefragten Information- und Unterstützungsangebote für die Begleitung junger Menschen fortgeführt und ausgebaut sowie sechs Projekte zur Stärkung der psychosozialen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie zur Entstigmatisierung von Menschen mit Adipositas gefördert. Das Kompetenzzentrum „Klima und Gesundheit“ wirkt auf eine klimaneutrale Gesundheitsversorgung hin, adressiert die Folgen des Klimawandels und nutzt Synergien zwischen Gesundheitsförderung und Klimaschutz. Unter anderem wurden im Jahr 2022 zweihundertvierzehn Gesundheitseinrichtungen dabei unterstützt, sich zu einer klimaneutralen Gesundheitseinrichtung zu entwickeln. Das Kompetenzzentrum „Gesundheitsförderung und Gesundheitssystem“ sichert die Umsetzung von Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz in den Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die Umsetzung einer personen- und gesundheitszentrierten Gesundheitsversorgung. Bewährte Projekte wie u.a. ärztliche Kommunikationstrainer:innen in Krankenhäusern und die Pilotierung von Social Prescribing wurden weitergeführt und ausgebaut. 2022 wurde im Rahmen der „Agenda Gesundheitsförderung“ abermals ein Schwerpunkt auf die psychosoziale Gesundheit gelegt, um den negativen Folgen der Corona-Pandemie – besonders für Kinder und Jugendliche – entgegenzuwirken. Damit wird besonders zur Erreichung des Ziels 3.4. der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung „Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern“ beigetragen. Der 2021 gestartete positive Trend in der Gesundheitsförderung konnte mit der „Agenda Gesundheitsförderung“ mit dem Ziel, Gesundheitsförderung als zentrales Element der Gesellschaft und als wesentliche Ergänzung zu unserem Gesundheits- und Versorgungssystem strategisch zu stärken und nachhaltig zu etablieren, fortgesetzt werden.

Das BMSGPK verfolgt weiterhin die Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung und verfolgt, aufbauend auf das Gesundheitsziel 7 „Gesunde und nachhaltige Ernährung für alle zugänglich machen“ eine Kombination aus verhaltens- und verhältnispräventiven Ansätzen. Im Jahr 2022 wurden Qualitätsstandards für die Verpflegung in verschiedenen Settings (Kindergärten, Betriebe und Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren veröffentlicht. Diese sind eine gute Basis für die Entwicklung gesunder Verpflegungsangebote.

Im Jahr 2019 wurden aufgrund von Masernausbrüchen mehr als um die Hälfte mehr Masernimpfungen im kostenfreien Kinderimpfprogramm abgegeben als in durchschnittlichen Vorjahren. Wenngleich nicht systematisch mittels Umfragen erhoben, so ist basierend auf den aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm verfügbaren Statistiken davon auszugehen, dass zahlreiche der zusätzlichen Impfungen Kindern dieser Altersgruppe verabreicht wurden und so in dieser Altersgruppe die Durchimpfungsrate in den Jahren 2021 (95%) und 2022 (94%) deutlich erhöht werden konnte (2019/2020: 88%). Die Bereitstellung von wichtigen und empfohlenen kostenfreien Impfungen für Neugeborene und Kinder unter 5 Jahren kann unter anderem maßgeblich dazu beitragen, Todesfälle in dieser Altersgruppe zu verhindern. Die Impfstoffe werden im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung gestellt, was eine essentielle Maßnahme zur Absicherung gegen finanzielle Risiken darstellt, sodass Kinder unabhängig von finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten/Eltern die Chance haben, für die Gesundheit und gesundes Heranwachsen essentielle Impfungen zu erhalten.

Bei der MRSA-Rate (Anzahl der resistenten S.aureus Stämme bezogen auf die Anzahl aller S.aureus Stämme) lässt sich über die Jahre ein rückläufiger Trend erkennen, was sehr gut ins gesamteuropäische Geschehen eingeordnet werden kann. Die Betrachtung und Einschätzung der Resistenzentwicklung muss allerdings längerfristige Zeiträume umfassen.