Die Grundlagen zum Wirkungsziel finden sich im Regierungsprogramm im Kapitel „Verkehr und Infrastruktur“. Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und für einen zukunftsfähigen Standort braucht es ein innovatives, effizientes und gut funktionierendes Mobilitäts- und Transportsystem. Dabei wird die umweltfreundliche Mobilität für alle angestrebt, um zukunftsfähige Lösungen für individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bieten. Hierfür braucht es ein gutes, sicheres, barrierefreies und preisgünstiges sowie flächendeckendes Mobilitätsangebot. All das sind Voraussetzungen für eine gendergerechte Mobilität.
Der im Rahmen des Wirkungsziels 3 formulierte Anspruch auf Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität ist weitreichend. Basis war der Aufbau einer eigenen BMK Wissens- und Datenbasis, woraus folgende Handlungsfelder für ein gendergerechtes Mobilitätssystem identifiziert wurden: Planung, Infrastruktur, Qualität und Leistbarkeit.
Im Bereich der Planung gilt es vor allem das Bewusstsein für genderrelevante Aspekte in der Mobilität bei den zuständigen Planer:innen und Steuer:innen zu schärfen. Im Jahr 2017 wurden dafür 40 Mitarbeiter:innen identifiziert, die im Bereich der Verkehrsplanung und -steuerung tätig sind und auf genderrelevante Aspekte der Planung geschult werden sollten. Die Schulung selbst wurde als ein Tagesformat (8h) für einmal jährlich konzipiert und die Teilnahme auf freiwilliger Basis vorgesehen. Nach ersten In-House Genderschulungen in den Jahren 2018 (10 Personen aus dem Bereich Verkehrsplanung und -steuerung) und 2019 (17 Personen aus dem Bereich Verkehrsplanung und -steuerung), wurde im Jahr 2020 Sars-Cov-2 bedingt ein Gendertraining virtuell abgehalten, wofür ein eigenes interaktives Format entwickelt wurde. 2020 wurden weitere 11 Personen geschult, wodurch bereits im 3. Jahr der Maßnahme insgesamt 38 Personen geschult werden konnten. Entsprechende Gendertrainings sind darauf aufbauend auch bei den BMK-Verkehrsgesellschaften ÖBB und ASFiNAG vorgesehen.
Neben der Bewusstseinsbildung über die Unterschiede im Mobilitätsverhalten und die Kenntnis über unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse ist die gleichberechtigte Teilhabe an Planungs- und Steuerungsprozessen eine Voraussetzung für gendergerechte Mobilität. Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung ist zudem eine wesentliche Zielformulierung des SDG-Unterziels 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“.
Das BMK hat bereits 2020 zur positiven Unterstützung der Zielerreichung des Wirkungsziels 3 eine nationale Plattform zu „Women in Transport“ mit über 20 repräsentativen Verkehrs- und Verkehrsforschungsunternehmen initiiert und Bewusstsein für die Notwendigkeit der Erhöhung der Frauenanteile im Mobilitätssektor geschaffen und erste Treffen organisiert. Diese Plattform ermöglicht einen Austausch zu Best-Practice Maßnahmen und soll mittelfristig als Ideenpool für innovative Gleichstellungsmaßnahmen in den Unternehmen dienen.
Da bereits bis zum Jahr 2020 ein Großteil der ausgewählten Expert:innen aus dem Bereich Planung- und Steuerung im BMK mit den In-House Gendertrainings geschult werden konnte, wurde im Jahr 2021 speziell der Fokus auf die höchsten Führungsebenen der BMK-Gesellschaften bzw. Verkehrs- und Verkehrsforschungsunternehmen gelegt.
Zu diesem Zwecke fanden im Frühjahr 2021 drei eigene Diskussionsrunden im Beisein der Bundesministerin mit den CEOs der „Women in Transport“-Mitglieder statt, wo konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität diskutiert werden konnte. Es konnten somit im Jahr 2021 neben 2 weiteren Mitarbeiter:innen des BMK (40 von 40 geschulten Personen insgesamt), auch eine eigene bewusstseinsbildende Maßnahme mit 16 CEOs und Geschäftsführer:innen repräsentativer Verkehrs- und Verkehrsforschungsunternehmen sowie Institutionen durchgeführt werden. In einem weiteren Schritt soll eine eigene Declaration verabschiedet werden, zu deren Umsetzungsmaßnahmen sich die Institutionen bekennen.
Mittel- bis langfristig soll zudem im Bereich der Infrastruktur die subjektive Sicherheit (bei Haltestellen im ÖV, bei Raststätten im IV sowie bei Tunnel/Unterführungen) erhöht und mobilitätseinschränkende Barrieren weiter beseitigt werden. Ebenso soll die Qualität des Verkehrssystems für flexiblere Mobilitätschancen gesteigert werden (Haltestellendichte, Ausstattung der Transportmittel, besseres Fahrplanangebot, bessere Linienführung und Information zu Dienstleistungen/Services) und die Leistbarkeit zum Zugang der Mobilität sichergestellt werden. Die Leistbarkeit (flexible, leistbare Tarife) für den Zugang zur Mobilität und damit verbunden ein weitreichendes ÖV-Angebot konnte bereits mit der Einführung des „Klimaticket Österreich“ umgesetzt werden. Neben dem weiteren Ausbau der großen Verkehrsachsen wird mit den im Regierungsprogramm verankerten Öffi-Milliarden für den Nah- und Regionalverkehr der öffentliche Verkehr insbesondere in Ballungsräumen weiter gestärkt und Bahnhöfe zu „Mobilitätsdrehscheiben“ ausgebaut. Das BMK investiert in ein schrittweise dichter getaktetes und komfortableres ÖV-Angebot sowohl im Nah- und Regional- als auch im Fernverkehr, was weiter zu einer immensen Erhöhung flexiblerer Mobilitätsmöglichkeiten führen wird und damit die Gendergerechtigkeit in der Mobilität erhöht. Für die Ausarbeitung eines Leistungskatalogs zur Berücksichtigung von Genderaspekten bei Infrastrukturvorhaben wurden auf Basis einer Literaturanalyse zum Themenbereich Genderaspekte in der Verkehrsplanung generelle Handlungsebenen identifiziert. Die ursprüngliche Intention, das Thema mit umfassenden Workshops und Diskussionsgruppen zu bearbeiten, konnte aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht umgesetzt werden. Die Aufarbeitung der vorhandenen Literatur, insbesondere Berichte und Empfehlungen der OECD bot sich aber als alternativer Lösungsweg an. Ein entsprechender Bericht als Leistungskatalog für die weiteren Schritte, mit einer Zusammenfassung der Literatur sowie einer Betroffenheitsanalyse auf Basis von Mobilitätsdaten, wird bis 30.6.2022 vorliegen.