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WIRKUNGSZIEL

Geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug und qualitativ hochwertiges Management in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration

2016
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Europa, und damit auch Österreich, sind auf Grund der dramatischen Entwicklungen in ihrem Umfeld mit der größten Migrationskrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs konfrontiert. Die enorm steigenden Migrationsbewegungen aus dem Nahen und Mittleren Osten und aus Afrika sowie die damit einhergehenden Schleppermachenschaften stellen zentrale Herausforderungen dar. Der zunehmende Migrationsdruck mit Auswirkungen auf Österreich ist kein temporäres Phänomen. Österreich ist ein Ziel- und Transitland von Migration. Dies erfordert daher neben kurzfristigen Lösungsansätzen in der Krise mittel- und langfristige Konzepte zur Schaffung neuer politischer, rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen im Migrations- und Asylbereich.
Die seit Jahren anhaltenden Konflikte in Syrien, im Irak, in Afghanistan und anderen Staaten haben in den letzten Jahren zu einem immer stärker werdenden Migrationsstrom nach Europa geführt. Dadurch kam es in Österreich 2015 zu einem Anstieg der Asylwerber um 215 % gegenüber 2014 von 28.064 auf 88.340. Gleichzeitig stieg die Zahl der Personen in der Grundversorgung von 21.955 (Anfang 2014) auf 78.064 (Ende 2015).
Anfang September 2015 erreichte die größte Migrationswelle seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs die österreichische Grenze. Zwischen 1. September und 31. Dezember 2015 wurden 679.639 Fremde an Österreichs Grenzen gezählt. Ziel dieser Menschen war in den meisten Fällen Deutschland. Österreich hat daher zu dem im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Instrument der Einreise aus humanitären Gründen gegriffen und für eine sichere Durchreise der Transitflüchtlinge gesorgt.
Europäische Agenturen bestätigen den anhaltend hohen Migrationsdruck und sprechen von 500.000 bis 1 Million Menschen allein in Libyen, die bereit sind, sich auf die Überfahrt nach Europa zu begeben. 4,8 Millionen Syrer halten sich wegen des andauernden Konfliktes in den Nachbarstaaten Syriens auf, 2,8 Millionen davon in der Türkei. Diese Push-Faktoren im Umfeld Europas für weitere Migration bleiben daher auf weitere Zeit bestehen. Gleichzeitig bleibt die Situation in Österreich gespannt.

Im Asyl- und Migrationsbereich ist das BMI durch die Flüchtlingsbewegungen aus Syrien, Afghanistan, Irak und anderen Krisenregionen nach wie vor sehr stark gefordert. Ausgehend vom Rekordjahr 2015 sind die Asylanträge von 88.340 auf 42.285 2016 deutlich gesunken. Im Vergleich zu den Vorjahren sind das jedoch noch immer über 50 % mehr als 2014 oder sogar um über 140 % mehr als 2013. Dies macht klar, dass diese Entwicklungen für das Asylwesen auch in den kommenden Jahren deutlich spürbar sein werden. Eine wesentliche Auswirkung im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zeigte sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der durchschnittlichen Dauer eines Asylverfahrens, die 2016 auf 9,1 Monate angestiegen ist. Das BMI hat bereits darauf reagiert und das zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) personell aufgestockt. Insgesamt wird das BFA mit einem Endausbau von 1.426 Mitarbeiter/innen die personelle Ausgangslage verdreifachen.
Die Kennzahl zur Bestätigungsquote der inhaltlichen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird vom Bundesverwaltungsgericht in der notwendigen Form nicht mehr erhoben, daher kann eine abschließende Beurteilung des Erfolgs nicht vorgenommen werden. Außer Frage steht, dass die nach wie vor angespannte Flüchtlingssituation das mit 2014 neu geschaffene BFA vor enorme Herausforderungen stellt. Im Jahr 2016 hat das BFA 72.299 Entscheidungen nach dem Asylgesetz und 53.633 Fremdenrechtsentscheidungen getroffen.
Die freiwilligen Ausreisen konnten auch 2016 als wesentliches Instrument gestärkt werden – mehr als jede zweite Außerlandesbringung erfolgt freiwillig. Dies stellt eine wichtige Alternative und sinnvolle Ergänzung zu den behördlichen Zwangsmaßnahmen dar, die dann einvernehmlich unterbleiben können. So betrug der Anteil der effektuierten an den beantragten freiwilligen Rückkehren 74,5 %, was auf eine entsprechende Tätigkeit bei Beratungen im BFA zurückzuführen ist.
Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Mit Einführung des kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems der „Rot-Weiß-Rot – Karte“ wurde der Anteil der qualifizierten Zuwanderung gegenüber 2011 deutlich erhöht und konnte 2016 mit 4,8 % leicht gesteigert werden. Der Anteil von „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ InhaberInnen konnte auf hohem Niveau gehalten werden und betrug 2016 92 %. InhaberInnen einer „Rot-Weiß-Rot – Karte“ erlangen diese, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate zumindest zehn Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren. Das zeigt, dass das Modell funktioniert und qualifizierte Arbeitskräfte das Angebot annehmen.
Während der Stand der Personen in Grundversorgung 2013 bis Mitte 2014 nur leicht gestiegen ist, hat sich die Zahl von Mitte 2014 bis Dezember 2015 verdreifacht. Nach dem Höchststand mit rund 87.300 Grundversorgten im März 2016 ist diese Zahl trotz der weiterhin hohen Asylantragszahlen bis Ende des Jahres um über 8.000 Personen zurückgegangen. Ende Dezember 2016 wurden von den 79.076 Personen in der Grundversorgung, 77.062 von den Ländern in neun Grundversorgungsstellen der Länder und 2.014 vom Bund in 32 Stellen des Bundes betreut. Die durchschnittliche Dauer in der Grundversorgung stieg zwar im Vergleich zu 2015 auf 519 Tage an, bleibt aber deutlich unter dem Zielwert und den Istwerten der Jahre 2014 und 2013. Angesichts der Entwicklungen muss aber auch in diesem Bereich mit weiteren Steigerungen gerechnet werden.
Mit der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Versorgung von Asylwerbern sowie sonstigen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sichergestellt. Die Aufteilung der grundversorgten Personen in der Länderbetreuung wird mittels Quote festgelegt. Ende 2016 haben nur drei Bundesländer die Quote zu zumindest 95 % erfüllt und die negativen Abweichungen der anderen Bundesländer kompensiert. Das Ziel, dass alle Bundesländer die Quote erfüllen, konnte somit zwar nicht erreicht werden. Zusätzlich bereitgestellte Kapazitäten der drei genannten Bundesländer haben aber die ausreichende Versorgung aller in der Länderbetreuung befindlichen Personen sichergestellt.
Der Anteil der identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung fiel auch 2016 mit 2,2 % gering aus. Wesentlich beeinflusst wird der Wert aber von der im Vergleich zu den Jahren vor 2015 sehr hohen Zahl an Grundversorgten.
Zur Messung des Erfolgs bei der Zurückdrängung von Asylmissbrauch ist auch die Kennzahl des Anteils der laufenden Verfahren aus sicheren Herkunftsstaaten wesentlich. Hier konnte durch gezielte Maßnahmen der mit 3 % niedrigste Wert der vergangenen Jahre verzeichnet werden.