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WIRKUNGSZIEL

Stabilisierung der Banken und allgemein des Finanzsektors nach erfolgtem Ausstieg aus den öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen

Stabilisierung der Banken und allgemein des Finanzsektors nach erfolgtem Ausstieg aus den öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen.

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde ein unterstützendes Eingreifen des Staates erforderlich. Es wurden unmittelbare Maßnahmen insbesondere auf EU-Ebene zur Bekämpfung negativer Auswirkungen auf die Finanz- und Kapitalmärkte gesetzt, wie etwa die EU-weit geschnürten Bankenpakete, die auch von einigen österreichischen Banken in Anspruch genommen wurden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates dauerhaft in den Finanzmarkt einzugreifen. Das finanzielle Engagement des Staates im Rahmen des so genannten Bankenpakets ist ausschließlich als Notfallmaßnahme anzusehen, um im Fall einer Krise durch Kapital bzw. durch liquiditätsstützende Maßnahmen temporär einzugreifen. Alle bisherigen Beihilfeverfahren der Österreichischen Banken wurden vollständig abgeschlossen.

Die Rückzahlung des staatlichen Partizipationskapitals erfolgte 2013 (ERSTE Bank) bzw. im März 2014 (Bawag PSK) und Juni 2014 (Raiffeisen Bank International) iHv 3,524 Mrd EUR. Der Verkauf der Tochterbanken der HBInt befindet sich in der finalen Phase. Durch die gesetzten Maßnahmen konnten die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, der Schutz der österreichischen Volkswirtschaft sowie beträchtliche Störungen im Wirtschaftsleben Österreichs vermieden werden. Betreffend Projekt „Adria“ [Verkaufsprozess SEE (South-East Europe)-Netzwerk] müssen Closingbedingungen per Jahresmitte 2015 erreicht werden, dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des auferlegten Schuldenmoratoriums der Finanzmarktaufsicht (FMA).