Die Forschungsquote belief sich 2023 auf 3,26% (Globalschätzung Statistik Austria), der Anteil der öffentlichen Finanzierung (exkl. Forschungsprämie) von F&E betrug 27%, der Anteil der Finanzierung durch Unternehmen (inkl. Forschungsprämie) lag wie auch im Vorjahr bei 51%. Diese Anteile sind seit 2020 weitgehend konstant, wobei der Anteil der Forschungsprämie an den Unternehmensausgaben zwischen 5% und 9% variiert. Die Finanzierung von F&E erfolgt in Österreich also überwiegend durch den Unternehmenssektor, jedoch sind die F&E-Ausgaben (exklusive Forschungsprämie) der Unternehmen zwischen 2022 und 2023 um 4 Prozentpunkte zurückgegangen. Um die Forschungsquote bei über 3% beizubehalten ist eine starke FTI-Finanzierung aus dem öffentlichen Sektor wichtig, gerät allerdings angesichts hoher Inflation unter Druck. Studien des WIFO (auf Basis von FFG-Daten) zeigen, dass die Finanzierung der öffentlichen Hand in Krisenzeiten von großer Bedeutung ist, damit Unternehmen weiterhin systematisch Aktivitäten zum Wissensaufbau und der Anwendung dieses Wissens durchführen können. Das WIFO weist darauf hin, dass ein Rückgang von Innovationsaktivitäten aufgrund eines Mangels öffentlicher Finanzierung die Gefahr birgt, dass Krisenphasen noch verlängert werden. Auch der Anteil der Unternehmen mit Innovationsaktivitäten ist zuletzt zurückgegangen (von 60% auf 56,7%), wodurch weniger innovative Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht werden und damit verbundene Umsätze wegfallen, sowie Geschäfts- und Fertigungsprozesse nicht weiterentwickelt werden. Rund 46% der innovativen Unternehmen bringen Innovationen hervor, die einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leisten. Auch für Innovation ist öffentliche FTI-Förderung wesentlich: rund ein Viertel nimmt Innovationsförderungen des Bundes in Anspruch.
Kennzahl 34.1.1. zeigt, dass sich die Anzahl der F&E durchführenden Unternehmen zwischen den Jahren 2019 und 2021 entgegen der Zielsetzung laut FTI-Strategie 2030, nicht gesteigert hat. Die Covid-19-Pandemie und die dadurch entstandene Unsicherheit, die eine längerfristige Planung, das Eingehen von (Innovations-)Risiken und das Treffen von Investitionsentscheidungen erschwert haben, sind dafür wohl mit verantwortlich.
Die schwierige Wirtschaftslage wirkt sich auch auf Innovationsaktivitäten von Unternehmen aus: Der Anteil der Unternehmen mit Produktneuheiten, die Marktneuheiten darstellen (Kennzahl 34.1.2.) ist in Österreich zuletzt rückläufig, jedoch von einem sehr hohen Niveau aus. Lag Österreich laut Innovationserhebung 2018-2020 noch gleichauf mit den Innovation Leadern (laut EIS), ist der Anteil zuletzt um rund 3 Prozentpunkte auf 17,9% zurückgegangen.
Auf Ebene der Globalbudget-Maßnahmen entwickeln sich die Indikatoren, auf die das BMK im Gegensatz zu Kennzahlen die sich auf Österreich insgesamt beziehen stärker einwirken kann, sehr gut. Der Anteil der erstmaligen Förderungsnehmenden bei BMK-Förderungen, die über die FFG abgewickelt werden, liegt wie im Vorjahr bei über 40% (42,8%), womit der Zielwert von >30% deutlich übererfüllt wird. Hintergrund ist eine starke Inanspruchnahme von sogenannten „Scheckformaten“ und Kleinförderungen zum Aufbau von FTI-Kompetenz die vor allem KMU den Einstieg in (kontinuierliche) FTI-Aktivitäten erleichtern sollen. Auch der Anteil der FTI-Projekte, die ohne Förderung nicht oder nur in deutlich reduziertem Umfang durchgeführt werden können, ist mit 93% sehr hoch und liegt deutlich über dem Zielwert von 85%. Die Kennzahl zeigt, dass öffentliche Förderungen für anwendungsorientierte Forschung, Technologieentwicklung und Innovation gerade in Krisenzeiten essentiell sind damit Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten aufrechterhalten können und resilienter für zukünftige Krisen werden. Der hohe Anteil von Unternehmen, die Investitionen in FTI-Infrastruktur vornehmen (37%) deutet darauf hin, dass der Fokus des BMK auf Zukunftsthemen Investitionen begünstigt, was wiederum zu einer mittelfristigen Absicherung des FTI-Standorts Österreich beiträgt.
Zur Erreichung des Wirkungsziels hat das BMK im Jahr 2023 folgende Maßnahmen gesetzt:
– Förderungsangebote für KMU, um den Einstieg in F&E-Aktivitäten und die Nutzung wissenschaftlicher Expertise von Forschungseinrichtungen zu unterstützen
– branchen- und technologieoffene Förderungsangebote, die Entwicklung unterschiedlicher Lösungsansätze ermöglichen und internationale Marktchancen eröffnen
– durchgängige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, um innovative Vorhaben, die der Transformation wichtiger Wirtschaftssektoren in Österreich dienen, laufend zu unterstützen
– Förderung von „Frontrunner“-Unternehmen, d.h. Marktführern oder dominanten Nischen-Akteuren, mit nachhaltig ausgerichteten Geschäftsmodellen
– Unterstützung von Projekten zur Weiterentwicklung von Technologien von strategischer Bedeutung (insbesondere Digitale und Umwelt-Technologien), die Unternehmen fit machen für eine nachhaltige und digitale Zukunft
Die Aktivitäten des BMK zur Erreichung des Wirkungsziels 1 tragen insbesondere auch zu den SDG-Unterzielen 8.2 „Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren“, 9.4. „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“ und 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“ bei.