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WIRKUNGSZIEL

Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen.

Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen.

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die globale Konjunktur büßte im Jahr 2023 an Dynamik ein. Laut den aktuellen Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg die weltweite Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 3,2 % (2022: 3,5 %). Zurückzuführen ist das verhaltenere Wachstum primär auf vermehrte geopolitische Spannungen und die Auswirkungen des seit dem Jahr 2021 spürbaren Inflationsschubs auf das Konsum- und Investitionsverhalten, wobei die Bilanz in den Schwellen- und Entwicklungsländern im Jahr 2023 insgesamt etwas positiver als in den Industriestaaten ausfiel und wieder eine leichte Wachstumszunahme auf 4,3 % (2022: 4,1 %) aufwies. Das schwierige Umfeld hatte auch auf den Außenhandel einen dämpfenden Effekt. Während sich im ersten Halbjahr noch eine Entspannung der pandemiebedingten Lieferkettenprobleme abzeichnete, haben sich die geopolitischen Unsicherheiten u. a. durch den Krieg in Gaza wieder deutlich verschärft. Die Welthandelsorganisation (WTO) geht in ihrem Bericht von einem Rückgang der internationalen Handelsaktivitäten um 1,2 % aus. In diesem schwierigen internationalen Umfeld erwies sich der österreichische Export als einigermaßen robust und verzeichnete im Berichtszeitraum ein moderates Wachstum.

Die Haftungsneuübernahmen für Exporte in aufstrebende Märkte (Schwarzmeerregion inkl. Zentralasien, Afrika und Lateinamerika) betrugen im Jahr 2023 rd. 1 Mrd. EUR (2022 rd. 1,2 Mrd. EUR). Dieser Anstieg gegenüber den prognostizierten Haftungsübernahmen ist wiederum auf einzelne Großprojekte, wie beispielsweise ein Eisenbahnprojekt in der Türkei zurückzuführen, die im Jahr 2023 garantierelevant wurden. Mittelfristig wird von einer Nachfrage nach Infrastrukturprojekten unter dem Niveau der Vorjahre gerechnet, wobei das Garantiegeschäft des Bundes nach wie vor entscheidend von einzelnen Haftungsübernahmen für Großprojekte abhängt.

Das Garantiegeschäft des Bundes wird in hohem Ausmaß von großen Projekten in zum Teil schwierigeren Märkten und das Soft Loan-Instrument von der Nachfrage in den Zielländern insbesondere Entwicklungsländern bestimmt. In Verbindung mit oft langen Vorlaufzeiten führt dies dazu, dass die Entwicklung der Neuzusagen volatil ist und nicht unbedingt synchron mit der allgemeinen Wirtschafts- und Exportentwicklung verläuft. Vielfach ist die Bereitstellung ausreichender Absicherungsmöglichkeiten für die Unternehmen entscheidend, um Projekte auf Drittmärkten durchführen zu können. Die breite Streuung der Länder, für die Neuzusagen erteilt wurden, zeigt deutlich, dass die Exportgarantien des Bundes und Soft Loans wichtige wirtschaftspolitische Instrumente zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft sind. Wie die Erfahrungen in der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, erweist sich die Ausfuhrförderung besonders in Krisensituationen als stabilisierender Faktor für die nationale Konjunkturentwicklung.

Die offenen Soft Loan Promessen belaufen sich per 31.12.2023 auf 15 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 131 Mio. EUR. Im Jahr 2023 wurden 7 Promessen effektuiert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie war die Entwicklung und Akquirierung von neuen Soft Loan-Projekten in Abnehmerländern kaum möglich. Da Soft Loan-Projekte sehr langfristig sind, kommen die Auswirkungen nun etwas zeitversetzt zum Tragen. Global vorherrschende Unsicherheiten, getrieben durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie allgemeine Preissteigerungen, könnten diesen Trend in den Folgejahren weiter bestätigen.

Die oben angeführten Projekte stehen auch im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals / SDGs), insbesondere mit SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ und dem Unterziel 2.4, SDG 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ und dem Unterziel 3.8, SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ und den Unterzielen 6.a sowie 6.b, SDG 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“ und dem Unterziel 7.b, SDG 8 „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ und den Unterzielen 8.1, 8.2 sowie 8.3 und SDG 9 „Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ und den Unterzielen 9.1, 9.2, 9.4 sowie 9.a.