Die Kompetenz von Familien in ihrer Zuständigkeit für den Erhalt von Humanvermögen wird durch professionelle Beratung gestärkt. Im vorliegenden Berichtsjahr wurde die Unterstützung der Familien durch professionelle Familienberatung wegen COVID-19 bedingt notwendiger Einschränkungen in den Rahmenbedingungen erschwert.
Grundsätzlich konnte durch die Möglichkeit der telefonischen Beratung sowie durch den im Jahr 2020 forcierten Ausbau der Online-Beratung (E-Mail, Chat, Videotelefonie) das flächendeckende Beratungsangebot trotz COVID-19 bedingter Sicherheitsvorkehrungen in den geförderten Beratungsstellen aufrechterhalten werden. Auch die persönliche Beratung konnte, bei Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Sicherheitsmaßnahmen, in nahezu allen Beratungsstellen durchgehend angeboten werden. Lediglich in den Außenstellen an den Bezirksgerichten und in den Beratungsstellen an den Spitälern war die persönliche Beratung vor Ort aufgrund der erhöhten COVID-19 bedingten Sicherheitsmaßnahmen nur stark eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.
Es ist aber davon auszugehen, dass der bundesweite Lockdown im Winter 2020/2021, die dritte COVID-19 Welle im Frühjahr 2021 sowie die weiteren regionalen Lockdowns im Laufe des gesamten Jahres 2021 durchaus negative Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der persönlichen Beratung in den Familienberatungsstellen hatten.
Auf Grundlage des § 38a Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 in der Fassung des Jahres 2021 wurden im Jahr 2021 im Rahmen des Familienhärteausgleichs und zulasten des Globalbudgets 25.01 COVID-19 Sonderunterstützungsgelder in Höhe von rund EUR 32.1 Mio. € ausbezahlt.
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu rund 7.300 mehr Beratungen, das entspricht einem Anstieg von rund 1,7 Prozentpunkten. Trotz dieser leichten Steigerung ist die Anzahl der Beratungen aufgrund der nach wie vor eingeschränkten Situation in den Spitälern und an den Bezirksgerichten noch nicht wieder auf dem Vorkrisenniveau angekommen. Diesen Umstand spiegelt auch die Beratungsinhaltsstatistik in den Punkten Schwangerschaftsberatung, Beratung zu Sexualerziehung und Trennungs- bzw. Scheidungsberatung wider. Hier gab es einen weiteren Rückgang von ca. 7.000 Beratungen gegenüber dem Vorjahr, im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 entspricht dies einem Gesamtrückgang von ca. 31.000 Beratungen.
Im Gegensatz dazu sind jedoch Beratungen zu den Themen Erziehungsprobleme, Schulische Probleme und Ausbildungsfragen, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern, Gewalt gegen Frauen, Kindesmisshandlung, Überforderung und psychische Probleme um ca. 10.600 Beratungen gegenüber 2020 gestiegen (gegenüber 2019 ist dies ein Anstieg von ca. 5.800 Beratungen zu diesen Themen). Damit wird die Bedeutung der geförderten Familienberatungsstellen für die psychosoziale Versorgung der österreichischen Bevölkerung unterstrichen.
Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 3 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „nicht erreicht“, Kennzahl 25.3.1 „nicht erreicht“, Kennzahl 25.3.2 „nicht erreicht“, Maßnahme 3 des Globalbudgets 25.01 (Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen) „nicht erreicht“.
Das Unterziel 3.7 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 3 mit Familienberatung betreffend reproduktive Gesundheit, Familienplanung und Aufklärung der Bevölkerung wesentlich zum SDG-Unterziel beiträgt. Durch die COVID-19 bedingten Sicherheitsvorkehrungen kam es gerade in den Bereichen, die zur sexual- und reproduktionsmedizinischen Aufklärung entscheidend beitragen, zu eingeschränkten Beratungsmöglichkeiten an den Spitälern und damit einhergehend zu einem gravierenden Rückgang bei Beratungen zu diesen Themen.