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WIRKUNGSZIEL

Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations und Verwaltungsmanagements

Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagements zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Leistungserbringung im öffentlichen Dienst. Im öffentlichen Dienst wird die tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern besonders berücksichtigt.

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Ein im November 2014 ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs erforderte eine Reform des Besoldungsrechts des Bundes. Im Dienstrecht wurden unter anderem flexiblere Regelungen zum Sabbatical für Lehrkräfte geschaffen und der Frühkarenzurlaub für Väter auf ein „Babymonat“ ausgeweitet. Mehrere Organisationsänderungen in den Ressorts erforderten Begutachtungen auf quantitativen und qualitativen Personalbedarf. Resultierend aus der BundesmitarbeiterInnenbefragung wurden Handlungsfelder identifiziert, die weiter bearbeitet werden. Die Anforderungen an ein modernes Berichtswesen resultierten in der digitalen Berichtslegung auf www.wirkungsmonitoring.gv.at. Die Anzahl der Teilnehmenden an den Seminaren der Verwaltungsakademie des Bundes stieg 2015 weiter an.

Die Gesamtbeurteilung ist als Mittelwert der insgesamt vier Messgrößen des Wirkungsziels zu verstehen: drei Wirkungsziel-Kennzahlen und eine Kennzahl zur Erfolgsmessung der Maßnahme auf Ebene des Globalbudgets 10.1, „Förderung der internen Mobilität des Bundes und Aufbau eines bundesinternen Arbeitsmarkts“. Von diesen vier Messgrößen wurden drei „überplanmäßig erreicht“ und eine „zur Gänze erreicht“. Neben der oben erwähnten Globalbudget-Maßnahme wurden weitere Maßnahmen gesetzt, um das Wirkungsziel zu erreichen: Reform des Besoldungsrechts des Bundes; allgemeine Dienstrechtsnovelle; Bewertung von Arbeitsplätzen; Unterstützung der Ressorts bei Organisationsänderungen; Einsatz des Shared Service Angebots „Modernisierung des Recruitings“; verbreiteter Zugang zur Jobbörse des Bundes; Durchführung der Befragung der Bundesbediensteten, Analyse der Ergebnisse und Evaluierung von möglichen daraus resultierenden Maßnahmen; Angebot von Seminarschwerpunkten an der Verwaltungsakademie des Bundes (z. B. Verwaltungsgerichtsbarkeit); bundesweites Personalcontrolling; Digitalisierung der Evaluierung und Berichtslegung zur Wirkungsorientierung an den Nationalrat; Durchführung der Qualitätssicherung der Wirkungsorientierung; Abstufung der Durchführungsverpflichtung für Folgenabschätzungen; Entwicklung des CAF-Wirkungsorientierung.