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WIRKUNGSZIEL

Beurteilung seitens der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund betreffend des Integrationsklimas in der Gesellschaft

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von rechtmäßig in Österreich aufhältigen MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist.

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Ansiedlung der Integrationssektion im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres erfolgte 2014. Ziel ist es weiterhin, neben dem breiten zu spannenden Integrationsbogen (Herkunftsland und Inland) insbesondere der mit 2015 gestiegenen Herausforderung gerecht zu werden, die Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten und deren raschen Selbsterhaltungsfähigkeit zu erreichen. So sollen der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Sicherung des sozialen Friedens in Österreich gewährleistet bleiben. Über ein Fünftel der österreichischen Bevölkerung verfügt über einen Migrationshintergrund. Im Durchschnitt des Jahres 2015 lebten rund 1,813 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich (etwa 21 % der Gesamtbevölkerung). Darunter gehören etwa 1,334 Millionen Menschen der „ersten Generation“ an, da sie selbst im Ausland geboren wurden und nach Österreich zugezogen sind. Die verbleibenden rund 478.700 Personen mit Migrationshintergrund sind in Österreich geborene Nachkommen von Eltern mit ausländischem Geburtsort („zweite Generation“). Quelle „migration&integration 2016“ S. 9

Die Flüchtlingszuwanderung und die gesellschaftliche Aufnahme der Geflohenen waren auch im vergangenen Jahr beherrschendes Thema der Migrations- und Integrationspolitik. Selten zuvor kamen so viele Flüchtlinge aus Regionen nach Österreich, die weder geographisch noch historisch als Nachbarregionen zu bezeichnen sind. Zudem ist davon auszugehen, dass sich – im Unterschied zu den historischen „Flüchtlingswellen“ – es sich diesmal auch um eine dauerhafte Zuwanderung handelt, nicht um ein „Weiterwandern“. Somit stellen die Förderung der sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration, insbesondere durch Werte- und Orientierungskurse den zentralen Einflussfaktor für eine sich positiv entwickelnde Integration von MigrantInnen dar. Die Maßnahme „Förderung der sprachlichen (Deutsch als Fundament), der beruflichen und der gesellschaftlichen Integration (Werte und Engagement für Österreich)“ trug im Jahr 2016 wesentlich für die positive Entwicklung bei.