Der Staat nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein – dadurch ergibt sich eine Dynamik für den Privatbereich. Der privatwirtschaftliche Sektor soll auf die positiven ökonomischen Effekte, die durch eine stärkere Einbindung von Frauen in führende Positionen erzielt werden, aufmerksam gemacht werden.
Mit der Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten staatsnaher Betriebe kommt dem Staat eine Vorbildwirkung zu. Die Entwicklungen der letzten Jahre in den Aufsichtsräten der staatsnahen Unternehmen zeigen, dass sich eine solche Maßnahme positiv auf den Frauenanteil auswirkt, indem eine beschleunigte Entwicklung feststellbar ist. Neben den erhöhten Karrierechancen für Frauen wirkt sich eine Frauenquote in Aufsichtsräten positiv auf die Stärkung des Wettbewerbes und des Standortes Österreich aus. Für weitere Fortschritte wird die ab 1. Jänner 2018 geltende gesetzliche Frauenqoute von 30 % in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen.
Das BMDW (vormals BMWFW) hat in seinen 9 Unternehmen im Durchschnitt die Quote von 35 % erreicht. Diese liegt bereits bei 49 %. In 8 von 9 Unternehmen wird die Vorgabe von 35 % erfüllt. 1 von 9 Unternehmen liegt bei 30 %, alle Unternehmen erfüllen die Vorgabe von 25 %, die bis zum 31. Dezember 2013 zu erreichen war. Die Nachfrage am Führungskräfteprogramm Zukunft.Frauen ist ungebrochen. Mit März 2018 gibt es 287 Absolventinnen, im Herbst 2018 startet der nächste Durchgang. Die wachsende Zahl an Absolventinnen von Zukunft.Frauen und qualifizierten Frauen in Aufsichtsratspositionen trägt auch zum weiteren Anstieg der Registrierungen in der Aufsichtsrätinnen-Datenbank bei. Das Potenzial an qualifizierten Frauen für Führungs- und Aufsichtsratspositionen ist damit weiter steigend und trägt damit auch zur positiven Entwicklung des Wirkungsziels bei.
Die Abstimmung erfolgt zum einen im Rahmen des Berichts zur Wirkungsorientierung (Berichtskapitel zur „Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“) im Rahmen des Themenclusters und auch im Rahmen des MRV über den Fortschrittsbericht über den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist. Dazu werden regelmäßig die anderen Ressorts eingebunden.