Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Koordination des Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst

Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) sichert als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum die abgestimmte und ausgewogene Koordination des Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst auch im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter

2018
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Sektion III des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport gestaltet nicht nur die dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Personalbewirtschaftung im Bund, sondern sie unterstützt die Bundesministerien bei ihren Aufgaben auch im Bereich Personalentwicklung und Personalcontrolling in vielfältiger Weise. Wie in jeder großen Organisation erfolgen auch im Bund zeitweise Umstrukturierungen zwischen den Ressorts, zuletzt durch die BMG-Novelle 2017, mit Wirksamkeit 8. Jänner 2018, die die Arbeitsfelder der Sektion beeinflussen. Darüber hinaus wurde die Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation des Bundeskanzleramtes selbst samt ihren Kompetenzen Teil des neuen Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport.

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Im Fokus des Cross Mentoring Programms des Bundes stehen motivierte, an Karriere interessierte Mitarbeiterinnen. Als Instrument der Personalentwicklung bietet es den Teilnehmerinnen die Möglichkeit, ihren Standort zu bestimmen, um sich anschließend im Sinne eines festzulegenden Ziels weiterzuentwickeln. Über die Jahre hinweg sind kontinuierliche Verbesserungen in Bezug auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst wahrnehmbar (z. B. Rückgang des Gender-Pay-Gaps von 13,3 % im Jahr 2012 auf 11,0 % im Jahr 2017). Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst kann nur gemeinsam mit den anderen Ministerien und obersten Organen erreicht werden. Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport ist für den rechtlichen Rahmen als auch für ressortübergreifende Personalentwicklungs- und Personalcontrollingmaßnahmen zuständig.

Die Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) ist mit mehr als 500 Seminaren in 21 Fachgebieten das Aus- und Weiterbildungsinstitut für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesdienstes.

Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Bundesdienst zu erleichtern, sind u. a. Aufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % und mehr von personellen Einsparungsvorgaben ausgenommen.

Die Jobbörse der Republik Österreich mit der Online-Karrieredatenbank wurde zur Erzielung von Synergieeffekten von Beginn an als Shared Service aufgebaut. Sie unterstützt die Ressorts umfassend im Recruitingprozess. Die Anzahl der Karriereprofile in der Jobbörse konnte weiter erhöht werden. Dies ist von hoher Bedeutung, um den Personalabgängen auf Grund der demografischen Struktur des Bundesdiensts durch Besetzungen mit geeigneten Bundesbediensteten entgegen wirken zu können. Der Trend des steigenden Pensionsantrittsalters der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst setzt sich fort. Es liegt momentan bei 62,1 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg 0,2 Jahre, im „Fünf-Jahres-Vergleich“ 1,2 Jahre. Bis 2029 werden nichtsdestotrotz rund 45 % des bestehenden Personals aufgrund von Pensionierungen ausscheiden. Das Durchschnittsalter im Bundesdienst liegt aktuell bei 46,0 Jahren. Im Vergleich mit der Privatwirtschaft ist diese Kennzahl sehr hoch – das Durchschnittsalter in der Privatwirtschaft liegt mit 38,5 Jahren deutlich unter jenem des Bundesdienstes. (Quellen: Personal des Bundes 2018, Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2019).

Das Ziel im Bereich der Aufnahme von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % konnte überplanmäßig erreicht werden. Zu Erleichterungen für die Einstellung von Menschen mit Behinderung in den öffentlichen Dienst kam es mit der Dienstrechtnovelle 2016 [BGBl I Nr. 64/2016]. Durch die Konkretisierung auf eine „die für die Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit“ wurden weitere Barrieren für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung abgebaut.

Der geplante Anstieg des Pensionsantrittsalters der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten konnte überplanmäßig erreicht werden. Neben Personalmanagementmaßnahmen z. B. Aus- und Weiterbildung für einen produktiven Abschluss der Berufstätigkeit wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen adaptiert.

Der Zielzustand des beruflichen Nutzens der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes konnte überplanmäßig erreicht werden. Schwerpunkte des Bildungsprogrammes lagen 2018 im Bereich Datenschutz und Datensicherheit, Fremdsprachenerwerb, Erhöhung der Datenkompetenz in der School of Data Public Services.

Im Bereich Korruptionsprävention, Compliance und Integrität im öffentlichen Dienst wurden legistische Maßnahmen gesetzt, der gebietskörperschaftsübergreifende Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention überarbeitet und ein Ausbildungsprogramm entwickelt.