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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz

Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz durch Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Durch die Neugestaltung des Wirkungsziels 2 als Gleichstellungsziel, wurde der Fokus auf die Unterstützung besonders schutzbedürftiger Gruppen (wie insbesondere Kinder und Jugendliche, in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigte Personen und Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten) gelegt, um allfällige Benachteiligungen auszugleichen und einen möglichst uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dieses Wirkungsziel trägt daher auch zu SDG 16.3 bei (u. a. „den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz zu gewährleisten“).
Nach dem COVID-19-bedingten Rückgang bei einigen Kennzahlen (Abklärung durch die Erwachsenenschutzvereine, gewährte Prozessbegleitungen) im Jahr 2020 kam es im Jahr 2021 – trotz weiter fortdauernder Einschränkungen durch die Pandemie – wieder zu (teils deutlichen) Anstiegen. Die Maßnahme „Abbau von Sprachbarrieren durch verständliche – auch fremdsprachige – Formulare und Gerichtsentscheidungen“ hat ihr Ziel erreicht und wird ab dem BVA 2022 durch eine neue Maßnahme zum Thema „Diversität“ ersetzt.
Das Wirkungsziel kann damit insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden.