Migration wird auch in Zukunft ein herausforderndes Thema bleiben. Der Anteil der legalen Zuwanderung an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten betrug 2020 85,5 %, das sind in absoluten Zahlen rund 106.000 Personen. Der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen der EU/EFTA – Staaten (EFTA: Europäische Freihandelsassoziation) an der Summe aller legalen Zuzüge von Fremden beträgt 2020 77,4 %. Das sind in absoluten Zahlen rund 84.500 Staatsangehörigen aus EU/EFTA – Staaten. Die Ziele für das Jahr 2020 konnten somit überplanmäßig erreicht werden. Der überwiegende Anteil der Migration nach Österreich erfolgt auf legalem Weg. Darüber hinaus erfolgt die überwiegende Mehrheit der legalen Zuwanderung aus Staaten der EU und EFTA.
Österreich bekennt sich dazu, die Fragen von Flucht und Migration zu trennen. Dazu braucht es eine Migrationsstrategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs und im Interesse der Betroffenen. Da Migrationspolitik auch von der Zustimmung der Bevölkerung getragen sein soll, ist mit der Migrationskommunikationsinitiative GEMEINSAM.VIEL BEWEGEN eine breite Einbindung der Zivilgesellschaft beabsichtigt. Ein wichtiger Baustein ist die Migrationsstrategie und die damit in Zusammenhang stehenden Vorhaben, wie etwa einem Migrationszentrum. Im Jahr 2020 wurden die bisherigen Zwischenergebnisse zusammengeführt, um sie in eine weitere, breite gesamthafte Prozessgestaltung zu integrieren. Die Vorbereitungsarbeiten für einen umfassenden gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen sowie wissenschaftlich begleiteten Prozess wurden abgeschlossen. Der Fokus liegt dabei auf einer Strategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration, der Bekämpfung illegaler Migration sowie Hilfe vor Ort, der Erarbeitung einer österreichischen Gesamtstrategie auf Basis einer Trennung von Asyl und Arbeitsmigration unter Einbeziehung betroffener Ressorts, der Etablierung strategischer Partnerschaften, der Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung der Migrationsstrategie und darauf, Migration gesamtheitlich zu begreifen.
Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Das kriteriengeleitete Zuwanderungssystem der »Rot-Weiß-Rot – Karte« machte 2020 7,9 % der Gesamtzuwanderung aus Drittstaaten aus, ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2019: 8,4 %). Das Ziel von 5 % wurde erreicht. Der Anteil von »Rot-Weiß-Rot – Karte plus« InhaberInnen lag 2020 bei 77,8 %. Das Ziel von 85 % wurde nicht erreicht. Es ist aber ein markanter Anstieg im Vergleich zu 2019 (43 %) zu verzeichnen. Die vergleichsweise geringe Zahl der UmsteigerInnen von der »Rot-Weiß-Rot-Karte« auf die »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« im Jahr 2019 ergibt sich aufgrund der Novelle des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2017 (FrÄG 2017, BGBl Nr 84/2017). Details sind dem Evaluierungsbericht 2019 zu entnehmen. Künftig wird die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ weiterzuentwickeln sein, um eine Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umzusetzen – sowohl hinsichtlich vereinfachter Antragstellung, eines digitalen Zugangs sowie einer Konsolidierung des gesetzlichen Rahmens.
Ein zentraler Teil einer geordneten Migrationspolitik ist die Bekämpfung der irregulären Migration. Auf den Missbrauch von Visa wird ein besonderes Augenmerk gelegt. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben sich hier allerdings in hohem Maß gezeigt. Bei der Anzahl der erteilten Visa kam es zu einem Rückgang von nahezu 90 %. Das bewirkt einen relativ höheren und somit über dem Planwert liegenden Anteil an Asylanträgen nach Visa-Einreise an den gesamten Schengen Visa und einen in relativen Zahlen geringeren Anteil der Asylanträge nach Visa in Relation zu den gesamten Asylanträgen. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen bzw. mit den Zielwerten ist nicht aussagekräftig und lässt keine Rückschlüsse auf einen nachhaltigen Trend zu.
Das Projekt ETIAS (European Travel Information and Authorization System oder europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem) wurde wie geplant weiterverfolgt, die technische Entwicklung sowie Planung und organisatorische Umsetzung abgeschlossen. Die Europäische Union hat dieses Programm zur Verbesserung von Grenzschutz und Stärkung der inneren Sicherheit und Minimierung von realen Gefährdungspotentialen geschaffen. Das Hauptziel des ETIAS-Visums für Europa besteht darin, mögliche Bedrohungen oder Risiken im Zusammenhang mit Besuchern zu identifizieren, die in eines der Schengen-Länder reisen. Das ETIAS Visumbefreiungsprogramm wird für die Einreise in ein Schengen-Mitgliedsland benötigt. Ab Ende des Jahres 2022 wird von allen Einreisenden aus Drittstaaten, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen, verpflichtend eine ETIAS-Genehmigung zu beantragen sein.
Das Wirkungsziel leistet einen Beitrag zur Verfolgung des SDG-Unterziels „Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“.