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WIRKUNGSZIEL

Steigerung des Digitalisierungsgrades sowie Sicherstellung einer flächendeckenden Verfügbarkeit mit Gigabit-Anschlüssen bis 2030.

Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sicherstellung einer flächendeckenden Verfügbarkeit mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030.

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2023 wurde die Strategie Digitale Kompetenzen Österreich in einem breiten Stakeholderprozess erstellt und veröffentlicht. Die Umsetzung wichtiger Schwerpunkte wurde gestartet (z.B. Pilotprojekt Digital Skills for All – niederschwellige Basisworkshops für Einsteiger). Die Geschäftsstelle Digitale Kompetenzen in der OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung wurde eingerichtet und hat den Betrieb aufgenommen.

Das Jahr 2023 stellt, gemessen an diversen Kennzahlen, für das Unternehmensserviceportal (USP) erneut ein Rekordjahr dar. Die Anzahl der Zugriffe der Besucherinnen und Besucher sowie der neu registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer wuchs im Durchschnitt um ca. 15 % im Vergleich zum Jahr 2022. Gründe hierfür sind vorwiegend die exklusive Bereitstellung des Zugangs zur Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen über das USP und die Anbindung von über 20 neuen Verfahren am USP. Diese Rekordanzahl an neuen Anbindungen innerhalb eines Jahres lässt somit auch auf ein stetig wachsendes Vertrauen und Akzeptanz des USP als der Bereitsteller von vertrauenswürdigen und gesicherten Unternehmensidentitäten innerhalb der Verwaltung schließen.

Im Jahr 2023 wurden am USP über 3.000 Unternehmen online gegründet. In ständiger Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich wird das Thema elektronische Gründung weiterentwickelt. Es wurden Entwicklungspläne für das Jahr 2024 erstellt, deren Umsetzung weitere Verbesserungen für die Nutzerinnen und Nutzer verspricht. Ende 2023 wurde außerdem die Möglichkeit der elektronischen Gründung der neuen Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft (nach § 9a GmbHG) technisch vorbereitet.

Zwar blieb die Steigerung der Anzahl der elektronischen Gründungen unter den Erwartungen, aber es wird davon ausgegangen, dass die steigende Bekanntheit des Services durch die Erhöhung der absoluten Zahl der elektronischen Gründungen gesamt und die Verbesserung des Services auch im Bereich der Nutzerfreundlichkeit zu weiteren Erhöhungen der Anzahl der elektronischen Gründungen in den Folgejahren führen wird.

Die Plattform oesterreich.gv.at ist noch stärker erfolgreich als zentrale Informationsseite der Bundesregierung positioniert. Der digitale Altersnachweis ist im September 2023 erfolgreich in Betrieb gegangen und die Analyse weiterer elektronischer Aus- und Nachweise wurde wie geplant fortgeführt. Die ID Austria (E-ID) konnte in den Vollbetrieb übernommen werden und um weitere Funktionen, wie beispielsweise die Anzeige des Verwendungsverlaufs (Verlauf der Datenbewegung im Rahmen der ID Austria) ergänzt werden.

Betreffend „Once Only“ ist die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) technisch produktiv einsatzbereit und mit den Daten aus der Piloterhebung der Datenlandkarte befüllt. Diese Daten dienen als inhaltliche Basis für die Vorbereitung der bundesweiten Erhebung der Informationsverpflichtungen. Die dafür notwendige Verordnung wurde im Jahr 2022 vollinhaltlich auf Beamtenebene vorbereitet und die Kundmachung der Verfügbarkeit der IVDB (Bundesgesetzblatt) mit 01.01.2024 verlautbart. Die bundesweite Erhebung kann erst nach Erlass der Verordnung, wie lt. USPG für eine einheitliche Erhebung vorgesehen, und Bereitstellung der in der Verordnung geregelten notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen (bzw. Ressourcen) erfolgen. Der Register- und Systemverbund (RSV) wurde dahingehend erweitert, dass mit Jahresende 2023 21 Register mit über 60 Schnittstellen über den Register- & Systemverbund verfügbar waren.

Aufbauend auf der Breitbandstrategie 2030 hat sich die Bundesregierung im Regierungsprogramm 2020 – 2024 zum Ziel gesetzt, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union weiterzuentwickeln, um Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität langfristig zu sichern und auszubauen. Im Bereich der Kommunikationsinfrastruktur – dem Fundament der Digitalisierung – bekennt sich die Bundesregierung zur flächendeckenden Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis in das Jahr 2030. Das ist ein ambitioniertes Ziel, das nur in gemeinsamer Kraftanstrengung mit den Gemeinden, Ländern und Unternehmen erreicht werden kann.

Entgegen der ressortübergreifenden Bewertung dieses Wirkungszieles (Agenden des BKA sowie BMF-SVI/10) entwickelte sich Österreichs Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Anschlüssen – ausgedrückt durch Kennzahl 4 – in der aktuellen Berichtsperiode überplanmäßig. Gigabit-fähiges Breitband (≥ 1.000 Mbit/s) ist per Q3/2023 für 70 Prozent der Haushalte verfügbar. Dies begründet sich zum einen in den vorrangig seit dem Jahr 2021 gestiegenen eigenwirtschaftlichen Investitionen des österreichischen Telekommunikationssektors. Demgegenüber zeigt sich eine noch nie dagewesene Dynamik am österreichischen Telekommunikationssektor, ausgelöst durch die erste Breitbandmilliarde unter der Initiative Breitband Austria 2020 (BBA2020) und ihren Förderungsinstrumenten beginnend mit 2015 sowie die Initiative Breitband Austria 2030 (BBA2030) mit weiteren insgesamt 1,4 Mrd. Euro an Förderungsmitteln ab Beginn des Jahres 2022. Dadurch soll die Zielsetzung einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabit-fähigen Anschlüssen bis zum Jahr 2030 sichergestellt sein.

Infolge der angestrebten Förderung zur Errichtung passiver physischer Breitband-Infrastrukturen ergibt sich weiter ein direkter Zusammenhang mit der SDG-Zielsetzung 9.c, um den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich zu erweitern sowie anzustreben und so einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen (konkreter Indikator: Anteil der Internet-Nutzung durch die betreffende Bevölkerung).

Das Wirkungsziel wird insgesamt als „zur Gänze eingetreten“ beurteilt, da ausschließlich eine Kennzahl nur überwiegend erreicht wurde, während alle anderen überplanmäßig erreicht wurden. Im Wesentlichen traten daher die erstrebten Wirkungen ein und es ist zukünftig auch mit einer höheren Anzahl an elektronischen Gründungen zu rechnen.

Es gab keine direkten Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf das Wirkungsziel, abgesehen von inflationsbedingten erhöhten Kosten, die mit den finanziellen Mitteln der Untergliederung 15 gedeckt werden konnten.