KENNZAHL
Verfahren nach dem Heimopferrentengesetz
Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
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Im Jahr 2022 wurden insgesamt 510 Anträge auf Heimopferrente direkt bei der Rentenkommission eingebracht oder von anderen Stellen an die Rentenkommission weitergeleitet. Darüber hinaus beantwortete das Büro der Kommission rund 240 Anfragen von Personen, die bei der Volksanwaltschaft Informationen zur Heimopferrente und zur Antragstellung einholten. Zur Klärung der Anspruchsberechtigung wurden 188 Clearingberichte erstellt. Die Rentenkommission trat im Jahr 2022 zehnmal zusammen; sie erteilte 180 Vorschläge an das Kollegium der Volksanwaltschaft, in 174 Fällen sprach sie sich für die Zuerkennung der Heimopferrente aus, in zehn Fällen dagegen.
Nach einem leichten Rückgang der Anträge während der COVID-19-Pandemie erreichten die Rentenkommission 2022 wieder über 500 Anträge. Rund 56 % der Antragsteller waren Männer und 44 % Frauen. Dieser Wert ist vergleichbar mit den vorangegangenen Jahren. Nur 2,5 % der Anträge wurden 2022 von einer Erwachsenenvertretung gestellt. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 8 %.
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge.