MASSNAHME
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (PSG)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die unmittelbar anwendbare EU-Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist am 13.12.2024 in Kraft getreten. Die Vorarbeiten für ein neues Produktsicherheitsgesetz zur Durchführung der Verordnung sind weitgehend abgeschlossen. Neu sind unter anderem Bestimmungen zur Überwachung des Online-Handels oder zu Rückrufen. Das Grundkonzept eines Auffangnetzes für nicht oder ungenügend geregelte Verbraucherprodukte bleibt erhalten.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das PSG 2004 ist durch ein neues Produktsicherheitsgesetz mit begleitenden Bestimmungen zur allgemeinen Produktsicherheitsverordnung der EU (Bestimmungen zu Behördenorganisation, Vollziehung, Strafen etc.) zu ersetzen. Die Arbeiten zu diesem Gesetz wurden mit Fertigstellung der EU-Verordnung (Mai 2023) aufgenommen. Bis Ende 2023 sollen die Vorarbeiten abgeschlossen werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Per 30.6.2024 wurde das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Die Beschlussfassung im Nationalrat/Verlautbarung ist bis Ende 2024 erfolgt.
Erläuterung der Entwicklung
Offen ist beim neuen Produktsicherheitsgesetz noch die Frage der Vollziehungsebene (Bund/Länder), die vor der Begutachtung des Gesetzesentwurfes zu klären ist. Vorläufig bleibt das Produktsicherheitsgesetz 2004 in weiten Teilen in Kraft. Die Vollziehung der EU-Produktsicherheitsverordnung ist damit bis zum Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes gewährleistet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend