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MASSNAHME

Digitalisierung: Verbesserter Schutz der Verbraucher:innen vor Online-Fallen.

Digitalisierung: Verbesserter Schutz der Verbraucher:innen vor Online-Fallen.

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Plattform für nationale Instrumente zur zeitnahen Warnung vor Onlinefallen auf EU-Ebene und Nutzung von Synergien

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Online Betrug ist in der Europäischen Kommission 2024 in den Fokus gerückt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.8.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Onlinebetrüger:innen sind in Europa grenzüberschreitend tätig. Ein europäisches Netzwerk zur Prävention wird angestrebt. Dadurch sollen Konsument:innen noch besser gewarnt werden und Onlinefalle effizienter und effektiver bekämpft werden. Die Watchlist Internet dient als Best practice Modell.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Das BMSGPK hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass eine Plattform für nationale Instrumente zur zeitnahen Warnung vor Onlinefallen (vgl. Watchlist Internet) auf europäischer Ebene implementiert wird und Synergien zwischen Expert:innen in den Mitgliedsstaaten genutzt werden.

Erläuterung der Entwicklung

Die Watchlist Internet wird bei den Aktivitäten der Europäischen Kommission (EK) als „role model“ angefragt. Es finden diverse EK-Workshops statt, das BMASGPK unterstützt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Analyse von Problemen bei In-App-Spielen

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Studie inklusive der rechtspolitischen Vorschläge wurde 2024 veröffentlicht und auf europäischer Ebene breit rezipiert. Auf Grundlage der Studie wurden vom Österr. Institut für angewandte Telekommunikation („ÖIAT“) Praxistipps für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie für Kinder und Jugendliche veröffentlicht; auf der Seite des Sozialressorts konsumentenfragen.at wird ebenfalls darüber berichtet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Eine Studie soll das Thema systematisch aufbereiten und die Ergebnisse für die Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern und für rechtspolitische Vorschläge nutzbar machen. Ziele sind eine useradäquate Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Vorschläge zur Rechtsverbesserung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Probleme von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei In-App-Spielen für Kinder und Jugendliche wurden analysiert.

Erläuterung der Entwicklung

Das Thema wird in der Europäischen Kommission bearbeitet. Ziel sind zeitgemäße Schutzmaßnahmen insbesondere für Jugendliche in einem künftigen Digital Fairness Act, welcher 2026 erwartet wird.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze