Bezogen auf den im Jahr 2024 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht bzw. übertroffen und die Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 planmäßig umgesetzt.
Trotz der höheren Nachfrage nach Beratungsleistungen der Gewaltschutzzentren (Wirkungsziel-Kennzahl 10.3.1) konnten auch 2024 alle rat- und hilfesuchenden Frauen betreut werden. Die Gewaltschutzzentren sind vertraglich dazu verpflichtet, alle hilfesuchenden Personen zu betreuen und kamen dieser Verpflichtung nach. Die finanziellen Mittel der Gewaltschutzzentren wurden durch eine Vertragsanpassung im Herbst 2021, basierend auf dem MRV 59/16 Maßnahmenpaket, um rund 50 % erhöht. Seither werden mindestens diese zusätzlichen Mittel jährlich bereitgestellt.
Eine fundierte Qualifizierung der Beratungskräfte der Gewaltschutzzentren (Globalbudget 10.02, Maßnahme 2) ist zentrale Voraussetzung für die bestmögliche Betreuung und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Mädchen. In den Gewaltschutzzentren wird diese Qualifikation durch entsprechende Quellberufe als Voraussetzung für die Tätigkeit sowie durch laufende Aus- und Fortbildungen sichergestellt. So wird gewährleistet, dass die Beratung fachlich fundiert, sensibel und bedarfsgerecht erfolgt.
Zur Verbesserung der Schutzmöglichkeiten für akut gewaltbetroffene Frauen wurde im Jahr 2023 eine Art. 15a-Vereinbarung zum Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen mit allen Bundesländern abgeschlossen. Bis Ende 2025 sollen hierdurch mindestens 180 zusätzliche Plätze (90 für Frauen, 90 für deren Kinder) samt begleitenden Beratungs- und Betreuungsangebot geschaffen werden. Das erweiterte Angebot ermöglicht Betroffenen eine nachhaltige Befreiung aus der Gewaltspirale und dient damit auch der weiteren Gewaltprävention.
Gewaltprävention und Gewaltschutz sind Querschnittsmaterien, die einen kontinuierlichen, fachübergreifenden Austausch erfordern. Dieser Fachaustausch mit zentralen Stakeholdern ist entscheidend, um relevante Handlungsfelder zu erkennen und wirksame Lösungsansätze zur nachhaltigen Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund koordiniert das Frauenressort mehrere gewaltspezifische, interdisziplinäre sowie ressort- und bundesländerübergreifende Arbeits- und Steuerungsgruppen (Globalbudget 10.02, Maßnahme 3) und wirkt aktiv in zahlreichen weiteren Gremien mit, die unter der Leitung anderer zuständiger Stellen stehen. Im Jahr 2024 war das Frauenressort an mindestens 20 Arbeits- und Steuerungsgruppen beteiligt bzw. mit deren Leitung betraut.
Der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen (Wirkungsziel-Kennzahl 10.3.2) konnte im Jahr 2024 durch die Finanzierung von 3 neuen Beratungsstellen auf 100 % erhöht werden und somit steht Frauen und Mädchen in jedem politischen Bezirk Österreichs bei Bedarf eine durch das Frauenressort kofinanzierte Beratungsstelle zur Verfügung. Zusätzlich zu dieser Kennzahl wurde 2024 erstmals die Globalbudgetmaßnahme „Ausmaß der positiven Beratungsabschlüsse im Rahmen der face-to-face Beratungen“ zur qualitativen Messung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen aufgenommen (Globalbudget 10.02, Maßnahme 4). Die 98 %-ige positive Abschlussquote der persönlichen Einzelberatungen zeigt sowohl die sehr hohe Lösungskompetenz als auch die qualitativ hochwertige Beratungsqualität der Frauen- und Mädchenberatungsstellen.
Betreffend den Nutzen der Angebote des Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen (ÖFF) wurden Zufriedenheitsbefragungen von Teilnehmenden an verschiedenen Angeboten des ÖFF erstmals im Jahr 2023 ganzjährig durchgeführt. Das zum Einsatz kommende Instrumentarium zur Zufriedenheitserhebung wurde in der Globalbudgetmaßnahme „Auswertung der standardisierten Erhebungsbögen“ festgehalten (Globalbudget 10.02, Maßnahme 5). Es misst auch die Wirkung der Angebote im Sinne eines Bewusstseinsbildungsauftrags zur Förderung der Gleichstellung, zum Beispiel durch die Erfassung der Einschätzung, inwieweit Teilnehmende etwas über Gleichstellung gelernt haben oder ihr Wissen im sozialen Umfeld teilen. Auf diese Weise können nicht nur Schlussfolgerungen zur Zufriedenheit, sondern auch Ableitungen über den Nutzen der Angebote getroffen werden. Die Daten dienen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Der ÖFF konnte im zweiten Evaluierungsjahr den Vorjahreswert von 1,75 nach Schulnotensystem im Jahr 2024 mit einem Wert von 1,60 verbessern und damit eine erneute Unterschreitung des Zielwerts von 2 erzielen. Ein Erklärungsansatz für das gute Kennzahlenergebnis und die Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr liegt darin, dass die Bewusstseins- und Vermittlungsangebote des ÖFF die Informationsbedürfnisse der Zielgruppen in hohem Ausmaß abdecken.
Dank der termintreuen Gestaltung der Koordinationsprozesse wurden die im Zweijahresrhythmus zu erstellenden Gleichbehandlungsberichte auch 2024 fristgerecht in den Nationalrat eingebracht (Globalbudget 10.02, Maßnahme 1).
Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde 2024 fortgesetzt. Die Wirkungen frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und die Maßnahme auf Ebene des Globalbudgets 10.02 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen. Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal „überplanmäßig erreicht“, einmal „zur Gänze erreicht“) und der Erfolg der Maßnahmen des Globalbudgets 10.02 (einmal „überplanmäßig erreicht, viermal „zur Gänze erreicht“) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.
Die Signifikanz der Unterziele 5.1, 5.2, 5.3 und 5.5 der Sustainable Development Goals (SDG) im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 ist nach Ansicht des Bundeskanzleramts gegeben, weil das Wirkungsziel Beiträge zur Eindämmung aller Formen von Gewalt im öffentlichen und privaten Raum, Bekämpfung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen, Verringerung des Gender Pay Gaps, Geschlechtergleichstellung bei unbezahlter Arbeit sowie zur vollen und wirksamen Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen einschließlich der Übernahme von Führungsrollen etc. leistet.