WIRKUNGSZIEL
Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich
Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich
Wirkungsziel zur Gänze erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Einrichtungen, welche an den innerstaatlich vom Bundeskanzleramt koordinierten EU-Cybersicherheits-Großübungen teilnehmen
Absolvierte Werte- und Orientierungskurse (WOK) im Verhältnis zu Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigungen aus dem Vorjahr
Prozentanteil der infolge von Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.
Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheits-Großübungen durch das Bundeskanzleramt in Kooperation mit der EU, anderen Bundesressorts und österreichischen Unternehmen Anmerkung: Die innerstaatlichen Cybersicherheits-Großübungen finden grundsätzlich im Zweijahresrhythmus statt. Die letzte Übung wurde im Jahr 2022 abgehalten. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie musste die für 2020 vorgesehene Übung zunächst auf 2021 und in weiterer Folge auf 2022 verschoben werden.
Abhaltung von Werte- und Orientierungskursen (WOK) durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) unter Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung (Gleichstellungsmaßnahme)
Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Das Bundeskanzleramt koordinierte 2024 im Rahmen der paneuropäischen – und von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) organisierten – Großübung „Cyber Europe“ die Teilnahme Österreichs. An der Übung nahmen insgesamt 21 Organisationen aktiv teil. Der Zielzustand von 15 teilnehmenden Einrichtungen wurde somit übertroffen. Angesichts der wachsenden Bedrohung von Cyberangriffen ist es für die Energiebranche von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zum Schutz vor der sich entwickelnden Angriffslandschaft zu ergreifen. Aus diesem Grund konnten bei der Großübung 2024 bei einer großen Anzahl an Einrichtungen das Interesse einer Teilnahme geweckt werden. Von der Organisation und Durchführungsqualität her schätzt das Bundeskanzleramt den Erfolg der Übung als zur Gänze erreicht ein. Aus der Kennzahl zur Maßnahme 4 des Globalbudgets 10.01 geht hervor, dass die teilnehmenden Einrichtungen die Übung im Durchschnitt mit der Note 2 bewerteten.
Österreich weist im europäischen Vergleich eine sehr hohe Anzahl an Personen mit Migrationshintergrund auf: 2013 lebten rund 1,62 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich, was damals einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von 19,4 % entsprach. In den vergangenen zehn Jahren stieg der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund um 7,8 Prozentpunkte: Mittlerweile liegt der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Gesamtbevölkerung bei 27,2 % – das entspricht rund 2,45 Millionen Menschen und ergibt einen weiteren Höchststand (2024, Statistik Austria). Den Prognosen der Statistik Austria zufolge, wird auch zukünftig die Zuwanderung die dominierende Komponente der Bevölkerungsentwicklung in Österreich darstellen. Dadurch wächst Österreichs Bevölkerung und wird durch Zuwanderung kulturell, sprachlich und religiös diverser: Vor dem Hintergrund dieser Zahlen bleibt die Integration eine nachhaltig langfristige und wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre. Insbesondere mit dem Integrationsgesetz 2017 (IntG) hat Österreich funktionierende Strukturen im Integrationsbereich aufgebaut: Sowohl die Sprach-, als auch die Werte- und Orientierungskurse erweisen sich als essenziell, um auf bestehende wie künftige Herausforderungen reagieren zu können: Integrationsberatungen, Werte und Orientierungskurse sowie Deutschkurse sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Asyl- sowie subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr verpflichtend – zudem fördern und verbessern diese eine Teilnahme von Frauen an Integrationsmaßnahmen und somit deren Chancen auf Eigenständigkeit. Der Anteil der an Wertekursen teilnehmenden Frauen und Mädchen belief sich 2024 – auch aufgrund intensiver Beratungsleistungen für Frauen – im Verhältnis zu weiblichen Schutzberechtigungen aus dem Vorjahr auf 111,19 %.
Besonders große Herausforderungen für das österreichische Integrationssystem bestehen weiterhin im Bereich der Fluchtmigration insbesondere in Hinblick auf das sinkende Bildungsniveau und den hohen Alphabetisierungsbedarf unter Flüchtlingen: Zwei von drei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten mit Zuerkennung im Jahr 2024 wiesen Alphabetisierungsbedarf auf, 44 % davon auch in der eigenen Herkunftssprache.
In den letzten Jahren wurden die Integrationsstrukturen in Österreich weiter gestärkt und ausgebaut sowie an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen von Zuwanderinnen und Zuwanderern angepasst.
Zusätzliche Kapazitäten bindet nach wie vor auch die Integration der in Österreich lebenden ukrainischen Vertriebenen. Angesichts des ungewissen Ausgangs und Endes des russischen Angriffskriegs ist ihre erfolgreiche Integration wesentlich, um ihnen in unserer Gesellschaft langfristige Perspektiven bieten zu können. Auch hier bot der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) sogleich einen zielgruppenspezifischen Ausbau seiner Angebote in den Bereichen Bildung, Sprache und Erwerbstätigkeit. Der ÖIF trug insgesamt im Jahr 2024 mit folgenden Leistungen und Angeboten positiv zu diesem Wirkungsziel bei:
• über 229.800 Beratungen in Integrationszentren,
• über 11.500 positive Werte- und Orientierungskursabschlüsse,
• rund 67.200 zur Verfügung gestellte Deutschkursplätze.
Vom ÖIF wurden in den Vorjahren ergänzend zum regulären Kursbetrieb Onlineangebote intensiv ausgebaut (siehe sprachportal.at), um selbständig und kostenlos Deutsch zu lernen bzw. auch Fachsprachen, beispielsweise für Pflegeberufe, vertiefen zu können. Durch die Integrationsmaßnahmen wird die Zielgruppe dahingehend unterstützend vorbereitet, um am Arbeitsmarkt in Österreich Fuß zu fassen und in weiterer Folge in die Selbsterhaltungsfähigkeit überzugehen. Integration – sei es am Arbeitsmarkt oder im Bildungsbereich – lebt von Interaktion und vom persönlichen Austausch von Zugewanderten mit der Mehrheitsgesellschaft. Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ sind für eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten einerseits staatliche Angebote, andererseits sind deren eigenverantwortliches Engagement notwendig, um Möglichkeiten und Chancen in Österreich wahrzunehmen sowie gesellschaftliche Normen und Werte zu verinnerlichen.
Angesichts des steigenden Bevölkerungsanteils mit Migrationshintergrund ist es essenziell, den Erhalt einer offenen demokratischen Gesellschaft auf Basis des Rechtsstaates und in Akzeptanz unserer österreichischen und europäischen Werte und Normen sicherzustellen – insb. mit dem Ziel, ein Bilden segregierter Milieus zu verhindern. Das Absichern eines demokratischen, toleranten Staates und ein gezieltes Bekämpfen segregativer, extremistischer und antisemitischer Tendenzen ist dafür wesentlich: Für eine gelingende Integration und das Funktionieren der Gesellschaft bedarf es eines gemeinsamen Wertefundaments, das aktiv vermittelt werden muss.
Die positive Wirkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) zeigt sich im Jahr 2024 weiterhin durch den übertroffenen Zielzustand der Wirkungskennzahl 10.2.3. Dieser lässt sich auf das stetig wachsende Schulungsangebot der GAW zurückführen. Auch die Anzahl der Followerinnen und Follower auf dem Instagram Account der GAW – vor allem von Angehörigen zivilgesellschaftlicher Organisationen, welche sich für Antidiskriminierung einsetzen – konnte weiterhin erhöht werden. Es ist daher allgemein innerhalb der Bevölkerung eine stärkere Sensibilisierung im Hinblick auf Antidiskriminierung feststellbar.
Der Erfolg der zum Wirkungsziel 2 beitragenden Maßnahmen 4 und 5 des Globalbudgets 10.01 (einmal „überplanmäßig erreicht“ und einmal „zur Gänze erreicht“) sowie die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (zweimal „überplanmäßig erreicht“ und einmal „zur Gänze erreicht“) führen zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.
Abgesehen von den oben beschriebenen Ergebnissen entlang der Wirkangaben trugen im Jahr 2024 folgende Leistungen des Bundeskanzleramts und Ereignisse zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 2 bei:
Gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz (VoGrG) sind Volksgruppen, die in Teilen des Bundesgebiets wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsangehöriger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum. Für die sechs in Österreich anerkannten Volksgruppen wurde gem. § 2 VoGrG jeweils ein Volksgruppenbeirat eingerichtet. Gem. § 8 Abs. 1 VoGrG hat der Bund (Bundeskanzleramt) – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, zu fördern. Darüber hinaus werden gem. § 8 Abs. 2 VoGrG auch interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, unterstützt: Über den Ansatz der „Medienförderung“ wird ein vom jeweiligen Volksgruppenbeirat ernanntes Leitmedium pro Volksgruppe gefördert. Durch das Setzen von zukunftsorientierten Förderungsschwerpunkten im Förderansatz der „Sonstigen Zuschüsse“ werden Fördermöglichkeiten für Volksgruppen-übergreifende Projekte geschaffen und Projekte unterstützt, die insbesondere die Volksgruppen-Jugend miteinbeziehen oder die Digitalisierung fördern. Darüber hinaus besteht über die Schwerpunktsetzung die Möglichkeit, Fördermittel möglichst flexibel und zugleich treffsicher einzusetzen. Für ein friedliches, verständnisvolles und sicheres Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich ist auch der regelmäßige Dialog und Austausch mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften grundlegender Bestandteil: Als Zeichen des guten kooperativen Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften, des Selbstverständnisses von Religion im öffentlichen Raum, und der grundlegenden Gewährleistung des Grundrechts der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies umfasst sowohl die Anerkennung von Religionsgesellschaften, als auch die Garantie ihrer Rechte und Pflichten.
Im Bereich EU, Internationales und Grundsatzfragen wird durch die Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung von Positionen und Weisungen sowie durch effiziente und zeitgerechte Vorbereitung von Unterlagen für Treffen im Rahmen der EU (Europäischer Rat, Rat Allgemeine Angelegenheiten, Ausschuss der Ständigen Vertreter) und zur Vorbereitung von bi- und multilateralen Treffen sowie im Bereich der Regierungspolitik allgemein (Wirtschafts- und Finanzpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Sicherheitspolitik, Forschung, Technologie und Innovation, Agenda 2030, Verkehr, Umwelt, Klimaschutz und Energie) wesentlich zur Erreichung des Wirkungsziels 2 beigetragen.
Als nationale Koordinationsstelle für das EU-Instrument für technische Unterstützung (TSI) zur Entwicklung und Umsetzung von Reformen erfüllt das BKA Informations- und Beratungsaufgaben für öffentliche Stellen. Insgesamt wurden vier Informationsveranstaltungen, darunter eine Auftaktveranstaltung zum Projekt Zyklus 2025 in Kooperation mit der Europäischen Kommission (EK, Generaldirektion für die Unterstützung von Strukturreformen – DG REFORM) durchgeführt. Die EK hat sieben Projekte mit österreichischer Beteiligung für den Zyklus 2024 genehmigt. Als nationale Kontaktstelle für das EU-Förderprogramm „Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)“ erfüllt das BKA Informations- (via Veranstaltungen, Website und Newsletters) und Beratungsaufgaben für potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller (vor allem für zivilgesellschaftliche Organisationen und öffentliche Stellen). Es wurden 12 Informationsveranstaltungen (online sowie in-situ) durch die Kontaktstelle (ko-)organisiert. Per Jahresende 2024 war Österreich am CERV-Programm mit 165 Begünstigten (Rang 17 von 34 CERV-Mitgliedsländern) mit einem Fördervolumen (CERV-Mittel) von rund 22 Mio. Euro (Rang 6) beteiligt.
Ausgehend von der im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzung der Stärkung einer zielgerichteten Koordinierung der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) unter systematischer Einbindung von Stakeholdern (insb. Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor) hat Österreich seinen zweiten Freiwilligen Nationalen Berichts Österreichs zur Umsetzung der Agenda 2030 (FNU) beim Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) im Juli 2024 präsentiert. Die Kernaussage des 2. FNU ist, dass – obwohl Österreich im internationalen Vergleich sehr gut dasteht – weiterhin Herausforderungen bestehen, um die Ziele der Agenda zu erreichen (v.a. bei den SDGs 12, 13 und 15). Mit Beschlussfassung durch den Ministerrat Anfang Juni 2024 wurde der 2. FNU auch im Parlament Anfang Juli behandelt und ist zudem in seiner deutschen Fassung im Rahmen einer Veranstaltung Mitte Juni 2024 in Wien und per Livestream vorgestellt worden.
Außerordentliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen zur Förderung des Europabewusstseins und Europaverständnisses in Österreich wurde 2024 erneut vom Bundeskanzleramt mit dem Europa Staatspreis ausgezeichnet. Im Bereich der Europakommunikation wurden 2024 die Förderungen von Schülerinnen- und Schülerreisen zu den EU-Institutionen in Brüssel fortgesetzt und wegen starker Nachfrage ausgeweitet. Im Rahmen der Initiative „Unser Europa, unsere Gemeinde“ wurden auch 2024 im Wege eines viermal im Jahr erscheinenden Printmagazins, einer Webseite und in diversen Schulungen und Veranstaltungen die ca. 1.563 Europa-Gemeinderätinnen und -räte sowie andere EU-Interessierte über aktuelle Entwicklungen in der EU informiert.
Ausgehend von den im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzungen wurde im Jänner 2021 die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) präsentiert und die Abt. „Förderung österreichisch-jüdisches Kulturerbe und Antisemitismusbekämpfung“ in der Sektion IV des Bundeskanzleramts etabliert, die unter anderem für die Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen der NAS und für deren Evaluierung im Jahr 2024 zuständig ist. Am 31. Jänner 2023 wurde der 2. Umsetzungsbericht präsentiert. Mitte 2023 wurde die gesamte NAS evaluiert und beinhaltet einen umfassenden Umsetzungsbericht zu den NAS-Maßnahmen seit ihrer Präsentation 2021. Bisher wurden 38 von 41 Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, darunter die Erhöhung der Investitionen auf sieben Millionen Euro für den Schutz jüdischer Einrichtungen und zur Förderung von jüdischem Leben per Gesetz (Bundesgesetz „Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG“), die Schulungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheitsbehörden, der Justiz und im Österreichischen Bundesheer sowie die Etablierung des „Nationalen Forums gegen Antisemitismus“ zur gesamtgesellschaftlichen Abstimmung zw. Bund, Ländern, Gemeinden und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, um aktuelle Entwicklungen anzusprechen, Lösungsvorschläge herbeizuführen und den Austausch zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren zu intensivieren. Das Bundeskanzleramt unterstützte 2024 mit Budgetmitteln in Höhe von insgesamt 1,35 Mio. Euro konkrete Projekte im Bereich Antisemitismusbekämpfung und -prävention sowie Bewusstmachung und Stärkung jüdischen Kultur- und Gemeindelebens in Österreich, Gedenkkultur und Jubiläen, für Umsetzungsmaßnahmen der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus sowie für den österreichischen Mitgliedsbeitrag für die International Holocaust Remembrance Alliance. Weiters wurden für zwei Projekte der Conference on Jewish Material Claims against Germany (kurz: Claims Conference) 0,5 Mio. Euro (Teil der 1,35 Mio. Euro Projektschiene) zur Verfügung gestellt (basierend auf dem Ministerratsbeschluss vom 20.9.2023). Ferner unterstützt das Bundeskanzleramt durch eine jährliche Zuwendung an die Israelitische Religionsgesellschaft in Höhe von 7,0 Mio. Euro auf der Grundlage des ÖJKG den Erhalt und die Förderung der jüdischen Gemeinden in Österreich. Eine weitere gesetzliche Förderung des Bundeskanzleramts ist jene an den Zukunftsfonds der Republik Österreich in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr. Diese Zuwendung soll dem Zukunftsfonds die Durchführung seiner Aufgaben gemäß § 2 Z 1 Zukunftsfonds-Gesetz (siehe auch BGBI. I Nr. 146/2005) ermöglichen. Auf internationaler Ebene initiierte Österreich 2022 die „European Conference on Antisemitism“. Diese besteht aus einer Gruppe von mittlerweile 15 EU-Mitgliedstaaten, die eine verstärkte Umsetzung der EU-Strategie 2021–2030 zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens anstrebt. Der Fokus dieser Gruppe, die einmal im Jahr tagt, liegt vor allem auf der besseren Vergleichbarkeit und dem Austausch von Daten.
Das Unterziel 10.2 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 2 insofern signifikant, als das Bundeskanzleramt die Antidiskriminierung, Selbsterhaltungsfähigkeit und Inklusion der Migrantinnen und Migranten in die Aufnahmegesellschaft anstrebt. Die Signifikanz des Unterziels 9.1 der SDG im Hinblick auf das Wirkungsziel 2 ergibt sich aus der Koordinierung der nationalen Cybersicherheit durch das Bundeskanzleramt. Was die Aufgabenschwerpunkte der GAW anbelangt (Beratung und Unterstützung der von Diskriminierung betroffenen Menschen sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit), so stellen sich folgende Textpassagen aus Unterzielen der SDG beim Ansteuern des Wirkungsziels 2 als signifikant dar: 5.1 (alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden), 5.c (solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie zur Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen verstärken), 10.2 (bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern), 10.3 (Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht), 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten) und 16.10 (den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften).