Vorhaben
Adaptierung Betreuungspläne (ganztägige Schulformen), flexibler Ressourceneinsatz an Neuen Mittelschulen, Stundentafelanpassung Bewegung und Sport
Adaptierung Betreuungspläne Optimierung des Gestaltungsspielraumes an Neuen Mittelschulen durch Flexibilisierung des standortspezifischen Ressourceneinsatzes Anpassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen im UF Bewegung und Sport an die Untergrenzen des UF Bewegung und Sport der subsidiären Stundentafeln.
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Ausbau des qualitativen Angebotes an ganztägigen Schulformen
Beschreibung des Ziels
Neuerlassung des den Betreuungsteil an ganztägigen Schulen betreffenden Teils der Lehrpläne, der als Leitfaden für die pädagogische Arbeit dient und sowohl die Lernzeit als auch die Freizeit umfasst. Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung folgt nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist es, Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und werden die SchülerInnen in der Lernzeit und der Freizeit gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Qualitätssteigerung und quantitativer Ausbau durch umfassende Betreuungspläne
Ausgangszustand 2014:
Das Angebot ganztägiger Schulformen befindet sich im Aufbau. Seit dem Schuljahr 2007/08 bis zum Schuljahr 2013/14 wurde im gesamten österreichischen Schulwesen an zusätzlichen 810 Standorten ein Angebot geschaffen und es werden über 53.000 SchülerInnen zusätzlich betreut. An den Standorten wird ein qualitätsvolles Angebot entwickelt, das durch wenige Vorgaben durch die Betreuungspläne erfolgt.
Zielzustand 2020:
- Klare Vorgaben durch umfassende Betreuungspläne. - Definition allgemeiner Rahmen im Betreuungsteil an ganztägigen Schulen - Definition Aufgaben und Ziele der Lernzeit - Definition Ausgestaltung der Freizeit
Istzustand 2020:
Von 2013/14 bis 2020/21 wuchs das Angebot an ganztägigen Schulen um 914 Standorte (von ca. 38% auf knapp 57% der gesamten Standorte an APS und AHS-Unterstufe. Im Schuljahr 2020/21 werden zusätzlich 53.083 Schülerinnen und Schüler betreut, was einer Betreuungsquote von 26,15% im SJ 2020/21 im Vergleich zu 19,36% im SJ 2013/14 entspricht. Die Zielbeschreibung zum Thema Betreuungspläne wurde voll umgesetzt. Es existieren klare Vorgaben, der allgemeine Rahmen, die Aufgaben und Ziele der Lernzeit sowie die Ausgestaltung der Freizeit sind in den neuen Betreuungsplänen definiert. Im Jahr 2017 wurde zu den erweiterten Betreuungsplänen zudem ein Leitfaden für die Schulen entwickelt, weiters besteht seit 2017/18 die jährliche Verpflichtung der ganztägigen Standorte, ihr GTS-Konzept in einem standardisierten Online-Erhebungstool abzubilden. Dieses GTS-Konzept wird von Seiten der Schulaufsicht bewertet und im Rahmen des Prozesses Schulqualität in der Allgemeinbildung (SQA) in den Bilanz-und Zielgesprächen thematisiert. Auf diese Weise erfolgt zu den Aktivitäten der Schulstandorte sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit ein engmaschiges Monitoring. Im Bereich Bewegung und Sport zeigt sich, dass dieser im Rahmen der Freizeit an allen Standorten sehr gut ausgeprägt ist. Die thematische Ausrichtung der Kooperationen mit außerschulischen Institutionen konzentriert sich insbesondere auf Sport/Musik und Kunst.
Datenquelle:
BMBWF
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Optimierung des Gestaltungsspielraumes an Neuen Mittelschulen durch Flexibilisierung des standortspezifischen Ressourceneinsatzes
Beschreibung des Ziels
Um den Gestaltungsspielraum der Neuen Mittelschulen zu optimieren, soll der Einsatz der 6 Wochenstunden auch in anderen als den differenzierten Pflichtgegenständen bei gleichbleibender Stundenanzahl ermöglicht werden. Diese Maßnahme stärkt einerseits den schulautonomen Verantwortungsbereich und ermöglicht gleichzeitig den Ausbau und die Vertiefung der Zusammenarbeit der Neuen Mittelschulen mit den Kooperationsschulen aus dem Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Einsatz von BundeslehrerInnen in anderen als den differenzierten Pflichtgegenständen 2019/20 [%]
Istwert
11,8%
Zielzustand
10,0%
Datenquelle: Lehrfächerverteilung der Bundeslehrpersonen, PM-UPIS MIS
Meilenstein 1: Erleichterung schulautonomer Schwerpunktsetzungen
Ausgangszustand 2015:
Die Planungs- und Entwicklungsmöglichkeit hinsichtlich der Ausgestaltung pädagogischer Ziele im Rahmen von (autonomen) Schwerpunktbereichen ist nur unzureichend gegeben.
Zielzustand 2020:
Die Realisierung von standortspezifischen, pädagogischen Schwerpunkten in Zusammenarbeit mit den Kooperationsschulen ist im überwiegenden Ausmaß möglich.
Istzustand 2020:
Für schulautonome Schwerpunktsetzungen sind vielfach spezialisierte Lehrpersonen aus dem Oberstufenbereich erforderlich, weshalb die Verwendung von Bundeslehrpersonen an Mittelschulen in anderen Unterrichtsgegenständen als Deutsch, Mathematik und Englisch einen guten Indikator für die Entwicklungsmöglichkeiten von Schwerpunktbereichen darstellt. Mit derzeit rund 12% solcher Einsätze (siehe Kennzahl 1) zeigt sich, dass die Realisierung von standortspezifischen, pädagogischen Schwerpunkten in Zusammenarbeit mit den Kooperationsschulen funktioniert.
Datenquelle:
Lehrfächerverteilung der Bundeslehrpersonen, PM-UPIS MIS
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Förderung von Gesundheitsbewusstsein und sportlicher Aktivität durch verstärkte Verankerung des Unterrichtsfachs Bewegung und Sport an Pflichtschulen
Beschreibung des Ziels
Durch Teilaspekte der gegenständlichen Verordnung wird die Untergrenze des Stundenvolumens des Unterrichtsfaches „Bewegung und Sport“ in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen im wesentlichen jenen Untergrenzen für Bewegung und Sport der subsidiären Stundentafeln der Pflichtschulen angepasst. Von dieser Verordnung betroffen sind die autonomen Lehrplanbestimmungen (Bewegung und Sport) der Lehrpläne der Volksschule, Volksschuloberstufe, Neue Mittelschule, Neue Musikmittelschule, Neue Mittelschule (slowenische Sprache), Gymnasium (musische Ausbildung), Realgymnasium (musische Ausbildung), Hauptschule, Polytechnische Schule und Allgemeine Sonderschule.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Umsetzung des Vorhabens in den gängigen Lehrplanverordnungen
Ausgangszustand 2015:
Vor allem in den Lehrplanverordnungen für die Neue Mittelschule, wurde das in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorgesehene Stundenausmaß für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport nicht den bestehenden schulautonomen Lehrplanbestimmungen für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport in der AHS angepasst.
Zielzustand 2020:
Anpassung der autonomen Lehrplanbestimmungen (Bewegung und Sport) der Lehrpläne der Volksschule, Volksschuloberstufe, Neue Mittelschule, Neue Musikmittelschule, Neue Mittelschule (slowenische Sprache), Gymnasium (musische Ausbildung), Realgymnasium (musische Ausbildung), Hauptschule, Polytechnische Schule und Allgemeine Sonderschule.
Istzustand 2020:
In der Lehrplanverordnung für die Volksschule wurde in BGBl. II Nr. 174/2015 das Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" von der schulautonomen Reduzierungsmöglichkeit ausgenommen. Mit gegenständlicher Verordnung sind nun die schulautonomen Bestimmungen für Bewegung und Sport in der Regelform der MS von 12-19 UE an die schulautonomen Bestimmungen der AHS Unterstufe von 13-19 UE angepasst worden.
Datenquelle:
aktuelle Lehrplanverordnungen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erweiterung der Betreuungspläne um den Bereich der Freizeit und Präzisierung Lernzeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Präzisierung der Aufgabe und des Zieles der Lernzeit sowie der Ausgestaltung der Freizeit erfolgt über die Betreuungspläne (Teil der Lehrpläne). Dadurch erfolgt eine Angebotsdefinition der Lernzeit und der Freizeit in der ganztägigen Schulform. Dies erfolgt über die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und eine Beschreibung der Ausgestaltung der Angebote (musischer, kreativer, künstlerischer und sportlicher Bereich) im Freizeitbereich.
Definition allgemeiner Rahmen: Im neu konzipierten Betreuungsplan sind grundlegende Vorgaben zum pädagogischen Konzept, zur Planung, zur Kommunikation und zur Organisation enthalten. Die vorgegebenen Grundsätze sind bei der Verwirklichung der Aufgaben zu beachten.
– Definition der Lernzeit: Die Lernzeit dient der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (z.B. Hausübungen), der Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit im Unterrichtsteil sowie der individuellen Förderung der Kinder. Die Erarbeitung neuer Lerninhalte im Betreuungsteil ist weiterhin unzulässig.
– Definition der Freizeit: In der Freizeit werden künftig neben kreativen, künstlerischen, musischen und sportlichen Begabungen auch die Aneignung von sozialen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentfaltung zu fördern sein.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Flexibilisierung des Ressourceneinsatzes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ermächtigung zum Einsatz der für Individualisierungsmaßnahmen zweckgewidmeten, zusätzlichen Wochenstunden je NMS-Klasse nicht nur in den differenzierten Pflichtgegenständen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassung von schulautonomen Lehrplanverordnungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch Teilaspekte der gegenständlichen Verordnung wird die Untergrenze des Stundenvolumens des Unterrichtsfaches „Bewegung und Sport“ in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen im wesentlichen jenen Untergrenzen für Bewegung und Sport der subsidiären Stundentafeln der Pflichtschulen angepasst. Von dieser Verordnung betroffen sind die autonomen Lehrplanbestimmungen (Bewegung und Sport) der Lehrpläne der Volksschule, Volksschuloberstufe, Neue Mittelschule, Neue Musikmittelschule, Neue Mittelschule (slowenische Sprache), Gymnasium (musische Ausbildung), Realgymnasium (musische Ausbildung), Hauptschule, Polytechnische Schule und Allgemeine Sonderschule.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In den (Neuen) Mittelschulen wurde die Lehrpersonalkapazität nicht verändert, daher ergeben sich wie geplant keine finanziellen Auswirkungen durch die Flexibilisierung beim Ressourceneinsatz.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Durch die Präzisierung der Vorgaben im Bereich Freizeit an ganztägig geführten Schulen ist in den Betreuungsplänen eine tägliche Bewegungseinheit verankert. Dies betrifft im Schuljahr 2020/21 rund 184.000 Schüler/innen. Die Auswertung der von den Schulen jährlich einzureichenden GTS-Konzepte zeigt, dass sportliche Betätigung an allen Standorten gut verankert ist. Die Kooperationen mit außerschulischen Institutionen im Bereich Sport erreichen im Schuljahr 2020/21 einen Grad von 53% der Standorte.
Schülerinnen und Schüler der (Neuen) Mittelschule haben durch schulautonome Schwerpunktsetzungen bessere Chancen beim Zugang zu höherer Bildung und zu qualifizierten Berufstätigkeiten (betrifft im SJ 2020/21 ca. 206.000 Schüler/innen).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
- BGBl. II Nr. 174/2015: Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der das NMS-Umsetzungspaket, die Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, die Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden, sowie die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert werden.
- Link zu den Betreuungsplänen auf der BMBWF Website