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Vorhaben

BÜNDELUNG: Universitätsbudget: Herstellung des Einvernehmens des Gesamtbetrages 2022-2024 (inkl. Erhöhungen; gem. §12 Abs. 2 Universitätsgesetz)

BÜNDELUNG: Herstellung des Einvernehmens des Gesamtbetrages 2022-2024 & Erhöhungen und dessen Aufteilung auf die Budgetsäulen Lehre, Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung (§ 12 Abs. 2)

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -12.929.885

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Vorhaben trägt zu folgenden Wirkungszielen auf der Ebene Detailbudgets Universitäten (BVA 2023) bei:
1. Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen für universitäre Lehre („Governance“)
2. Umsetzung und Weiterentwicklung der Universitätsfinanzierung NEU
3. Bildung von Profilen und Schwerpunkten in der universitären Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie verstärkter Abgleich des Lehrangebots.
4. Ausbau von Kooperationen in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft.
5. Heranführen der Zusammensetzung der Studierenden – und Absolventinnen- und Absolventenstruktur an jene der Gesamtbevölkerung in Bezug auf das Bildungsniveau.

Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hierdurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen (§ 1 UG).

Die Finanzierung der Universitäten erfolgt aus Bundesmitteln, wobei die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen bis spätestens 31. Oktober des zweiten Jahres jeder Leistungsvereinbarungsperiode gemäß § 13 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Studierendenzahlen und der Betreuungsverhältnisse den für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode zur Finanzierung der Universitäten zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag und dessen Aufteilung auf Budgetsäulen für die universitären Leistungsbereiche
1. Lehre („Budgetsäule Lehre“),
2. Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste („Budgetsäule Forschung bzw. EEK“) und
3. Infrastruktur und strategische Entwicklung („Budgetsäule Infrastruktur und strategische Entwicklung“)
festzusetzen und darüber das Einvernehmen gemäß § 60 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 herzustellen hat (§ 12 Abs. 2 UG).

Das haushaltsrechtliche Einvernehmen über den Gesamtbetrag für die Jahre 2022-2024 und dessen Säulenaufteilung wurde mit ELAK 2020-0.856.712 hergestellt; die erste Erhöhung erfolgte im April 2022 um 16,98 Mio. € zur Intensivierung der Wasserstoffforschung (ELAK 2022-0.244.716).

Bündelung 2023:
Gegenstand der Ergänzung ist die Erhöhung des Universitätsbudgets um 650 Mio. € zur Abgeltung der aktuellen Teuerung. Der Betrag soll im Rahmen der dritten Budgetsäule in zwei Tranchen zur Verfügung gestellt werden, und zwar 400 Mio. € im Jahr 2023 und 250 Mio. € im Jahr 2024.

Bündelung 2024:
Gegenstand der nunmehrigen Ergänzung ist die Erhöhung des Universitätsbudgets um 316 Mio. € zur Abgeltung der aktuellen Teuerung, zur Abgeltung der Mehrkosten beim ärztlichen Personal an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, sowie der Medizinischen Fakultät der Universität Linz und der Ausbau des High Performance Computing (HPC) in Österreich für das Jahr 2024.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020-2024 – „Sicherstellen des Universitätsbudgets bis 2027“ – wurde auf Grundlage des Universitätsgesetztes (UG) mit dem Bundesminister für Finanzen eine Erhöhung des Universitätsbudgets für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 vereinbart und das haushaltsrechtliche Einvernehmen hergestellt. Aufgrund der Auswirkungen globaler Krisen musste das Universitätsbudget für diese Periode allerdings mehrfach nachjustiert werden.
Zentrales Ziel der Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 war es,
• die in der vorangegangenen Periode erzielten Ausbauschritte abzusichern und zu konsolidieren sowie
• die in den Bauleitplänen vorgesehenen Bauvorhaben zu realisieren.
Weitere Schwerpunkte dieser Periode waren:
• die Schaffung zusätzlicher Professuren,
• der Ausbau der Medizin im Rahmen des Programms „Uni-Med-Impuls 2030“ sowie
• die Ausschreibung „(Digitale) Forschungsinfrastrukturen“.
Für das damalige BMBWF wie auch für das nunmehrige BMFWF steht insbesondere SDG 4, Unterziel 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten), im Vordergrund.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen für die universitäre Lehre

Beschreibung des Ziels

Das Zahlenverhältnis von wissenschaftlichem/künstlerischem Personal zu Studierenden wird als Indikator für die Betreuung der Studierenden herangezogen und auch als Indikator für die Qualität der Studienbedingungen bzw. der Lehre verstanden. Unter Berücksichtigung der österreichischen Spezifika sowohl der Personalstruktur des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals als auch des Hochschulzugangs werden als zentrale Steuerungsmethodik die prüfungsaktiv betriebenen Studien den VZÄ der Professuren und äquivalenten Stellen (Dozent/inn/en, assoziierte Professor/inn/en) gegenübergestellt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Prüfungsaktive Studien [Anzahl]

Istwert

181.164

Anzahl

Zielzustand

180.000

Anzahl

Datenquelle: Datenmeldungen der Universitäten zum Studienjahr 2024/25 auf Basis UHSBV (BMFWF, unidata)

Professuren und Äquivalente [VZÄ]

Istwert

5.012,7

VZÄ

Zielzustand

4.918,7

VZÄ

Datenquelle: BMFWF, unidata

Betreuungsrelation prüfungsaktive Studien zu Professuren und Äquivalente [Sonstige]

Istwert

36,1

Sonstige

Zielzustand

36,6

Sonstige

Datenquelle: BMFWF, unidata

Ziel 2: Umsetzung und Weiterentwicklung der Universitätsfinanzierung NEU

Beschreibung des Ziels

Im 2019 eingeführten neuen Universitätsfinanzierungssystem werden die prüfungsaktiv betriebenen Studien als zentraler Indikator herangezogen. Als prüfungsaktiv werden jene Bachelor-, Diplom- und Masterstudien definiert, in denen im Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterwochenstunden erbracht werden. Die von der Statistik Austria wiederholt erstellten Hochschulprognosen 2020 dienen als Grundlage für die Entwicklung der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien [Anzahl]

Istwert

181.164

Anzahl

Zielzustand

180.000

Anzahl

Datenquelle: Datenmeldungen der Universitäten zum Studienjahr 2024/25 auf Basis UHSBV (BMFWF, unidata)

Ziel 3: Stärkung der universitären Forschung/EEK durch qualitative Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung

Beschreibung des Ziels

Aufbauend auf den maßgeblichen internationalen Standards, die die Europäische Kommission bzw. die European University Association als Empfehlung veröffentlicht haben (Principles for innovative Doctoral Training 2011 und Salzburg II Recommendations 2010) sollen die Doktoratsstudien weiterentwickelt werden.
Im Rahmen der Universitätsfinanzierung NEU wird deshalb über den Wettbewerbsindikator „Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität“ ein finanzieller Anreiz zur Erhöhung der Zahl der Doktoratsstudierenden gesetzt, wobei folgende Qualitätskriterien erfüllt werden müssen:
– Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden
– öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens
-Abschluss einer Dissertationsvereinbarung inkl. Zeit- und Arbeitsplan
– Einreichen eines Exposes innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium
– Betreuung durch ein Team und personelle Trennung von Betreuung der Dissertation und deren Beurteilung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [Anzahl]

Istwert

9.650

Anzahl

Zielzustand

9.000

Anzahl

Datenquelle: WB-Kennzahl 2.B.1

Ziel 4: Heranführen der Zusammensetzung der Studierenden an jene der Gesamtbevölkerung in Bezug auf das Bildungsniveau

Beschreibung des Ziels

Der Anteil der Studierenden aus bildungsfernen Schichten soll erhöht werden. Die Rekrutierungsquote bildet ab, wie viele inländische Studienanfänger/innen an Universitäten und FHS mit einem Vater eines entsprechenden Bildungsniveaus auf 1000 Männer (40 bis 65 Jahre) mit dem gleichen Bildungsniveau in der österreichischen Wohnbevölkerung kommen. Das Bildungsniveau ohne Matura umfasst als höchste abgeschlossene Ausbildung Pflichtschule, Lehre, Fachschule/(Werk)Meister.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Rekrutierungsquote [%]

Istwert

2,52

%

Zielzustand

2,10

%

Datenquelle: BMFWF


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erhöhung der Zahl der Studienabschlüsse

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation, Zugangsregelungen und Maßnahmen zu Verbesserung der Vereinbarkeit des Studiums mit weiteren Lebensbereichen sollen die Abschlussorientierung fördern und Studienabbrüche reduzieren. Obwohl die Sonderauswertungen der Hochschulprognose für die LV-Periode 2022-2024 im Wesentlichen von einer Stabilität der Zahl der Studienabschlüsse ausgeht, wird vom BMBWF kumuliert über alle Universitäten eine Erhöhung angestrebt. In den Leistungsvereinbarungen sollen die für jede Universität passenden Entwicklungsziele festgelegt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ausbau der BMFWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die öffentliche BMFWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank ist Open for Collaboration und bietet eine Informationsplattform zur Schaffung neuer Kooperationen in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Industrie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Overheadfinanzierung

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Universitäten sind Hauptträgerinnen der Grundlagenforschung in Österreich. Bei der Overheadfinanzierung von Grundlagenforschung wird der Fokus auf exzellente Forschungsvorhaben gelegt. Im Rahmen der Universitätsfinanzierung NEU wird deshalb ein finanzieller Anreiz zur Einwerbung von F&E-Erlösen aus FWF- und EU-Projekten gesetzt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Abdeckung in dieser Größenordnung nicht vorhersehbarer Lohn- und Preissteigerungen (Bündelung 2023)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die aktualisierte Erhöhung des Gesamtbetrages um 500 Mio. € (jeweils 250 Mio. € in den Jahren 2023 und 2024) sowie zusätzlichen 150 Mio. € im Jahr 2023 insbesondere zur Abdeckung nicht absehbarer Energiepreissteigerungen betrifft ausschließlich die dritte Säule und dient der aktuellen und bei Festlegung des Gesamtbetrages im Jahr 2020 nicht in dieser Größenordnung vorhersehbaren Teuerungsabgeltung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Abdeckung in dieser Größenordnung nicht vorhersehbarer Lohn- und Preissteigerungen, Gehaltssteigerungen des ärztlichen Personals und Ausbau des High Performance Computing (HPC) (Bündelung 2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Erhöhung des Gesamtbetrages um 316 Mio. € dient mit 200 Mio. € der Abgeltung der aktuellen Teuerung, mit 100 Mio. € der Abgeltung der Mehrkosten des ärztlichen Personals an der Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, sowie an der Medizinischen Fakultät der Universität Linz und mit 16 Mio. € dem Ausbau des High Performance Computing (HPC) in Österreich für das Jahr 2024. Die Erhöhung betrifft ausschließlich die dritte Säule.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2025
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-12.929.885

Tsd. Euro

Plan

-13.014.895

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.929.885

Tsd. Euro

Plan

13.014.895

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.929.885

Tsd. Euro

Plan

13.014.895

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.886.075

Tsd. Euro

Plan

-4.022.407

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.886.075

Tsd. Euro

Plan

4.022.407

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.886.075

Tsd. Euro

Plan

4.022.407

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.391.078

Tsd. Euro

Plan

-4.416.218

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.391.078

Tsd. Euro

Plan

4.416.218

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.391.078

Tsd. Euro

Plan

4.416.218

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.652.732

Tsd. Euro

Plan

-4.576.270

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.652.732

Tsd. Euro

Plan

4.576.270

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.652.732

Tsd. Euro

Plan

4.576.270

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der Gesamtbetrag für die Universitäten wird gemäß §12 Abs. 2 Universitätsgesetz (UG) bereits im zweiten Jahr vor der Dreijahresperiode festgelegt und die Verteilung auf die drei Jahre der Leistungsvereinbarungsperiode erfolgt gemäß Vorgabe des BMF gleichverteilt. Da die tatsächlichen Aufwendungen jedoch – bedingt durch Inflation und Ausbau – ansteigend verlaufen, lagen die Ausgaben im Jahr 2022 unter dem Planwert, während sie 2024 über dem Planwert lagen.
Zusätzlich verzerrt wurde die Planung durch die Inflationskrise in den Jahren 2023 und 2024, in deren Rahmen den Universitäten zusätzliche Mittel zum Ausgleich der Teuerung zur Verfügung gestellt wurden.
Bei den nicht verwendeten Mitteln handelt es sich um Verzögerungen bei Bauvorhaben, die zum Zeitpunkt des gegenständlichen Berichtes zum Großteil fertiggestellt werden konnten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022–2024 wurden mit den Universitäten spezifische Ziele zur Erhöhung der Frauenanteile bei Professuren und Laufbahnstellen vereinbart, wobei der Erfolg an zwei Indikatoren gemessen wurden:
1) Frauenanteil an Professuren gem. § 98 UG:
Ausgangswert 2019: 26%
Zielwert 2024: 29%
IST-Wert 2024: 31,4% – das Ziel wurde übererfüllt.
2) Frauenanteil an Laufbahnstellen:
Ausgangswert 2019: 36,5%
Zielwert 2024: 37,5%
IST-Wert 2024: 38,7% – das Ziel wurde übererfüllt.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Bereits 2017 hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) eine Studie – die 2022 überarbeitet und aktualisiert wurde – veröffentlicht (vgl. Janger et al., 2017, und Arnold et al., 2022), aus der hervorgeht, dass diese öffentlichen Mittel im Universitätsbereich generell gut investiert sind. Demnach sind universitäre Leistungen einerseits ein wichtiger Faktor für Standortentscheidungen und somit für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, andererseits bringen die Universitäten über nachfrage- und angebotsseitig wirkende wirtschaftliche Effekte schon relativ kurzfristig positive Erträge für den Staat. Ein in die Universitäten investierter Euro rechnet sich bereits nach drei bis fünf Jahren.

Gesamtbeurteilung

Bei Ziel 1 und 2 wurde die Steuerungswirkung ab 2022 durch die Auswirkungen globaler Krisen überlagert – in einem Ausmaß, das in der langen Geschichte der Leistungsvereinbarungen einmalig war. Aufgrund globaler Krisen, der COVID-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine kam es ab 2022 zu massiven Preissteigerungen, insbesondere bei den Energiekosten. In der Folge setzten starke Lohnsteigerungen ein. Für die Universitäten, deren Ausgabenstruktur von einem hohen Anteil an Personalkosten geprägt ist, stellte diese Entwicklung ein gravierendes Problem dar. Universitäten mit hohem Energieverbrauch, insbesondere technische Universitäten, wurden durch die Teuerung in besonderem Maße belastet.

Die Erhöhung betrug insgesamt rund 983 Mio. €: Zunächst erfolgte im April 2022 die erste Erhöhung um 16,98 Mio. € zur Intensivierung der Wasserstoffforschung. Zur Bewältigung der Teuerungskrise und zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs erhöhte die Bundesregierung das Universitätsbudget für 2023 und 2024 um 500 Mio. € (jeweils 250 Mio. € in den Jahren 2023 und 2024) sowie zusätzlichen 150 Mio. € im Jahr 2023 insbesondere zur Abdeckung nicht absehbarer Energiepreissteigerungen. Zusätzlich wurden 316 Mio. € bereitgestellt, davon 200 Mio. € zur Abgeltung der Teuerung, 100 Mio. € für Gehaltssteigerungen des ärztlichen Personals an der Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, sowie an der Medizinischen Fakultät der Universität Linz und mit 16 Mio. € dem Ausbau des High Performance Computing (HPC) in Österreich für das Jahr 2024. Die Erhöhung betraf ausschließlich die dritte Säule.

Trotz Krisen konnten angestrebte Zielwerte mit dem Studienjahr 2024/25 erreicht werden: Die Zahl der prüfungsaktiven Studien stieg im Studienjahr 2024/25 auf 181.164. Zudem wurde bei den Professuren und Äquivalenten ein Wert von 5.012,7 erreicht. Dadurch verbesserte sich die Betreuungsrelation nachhaltig, die im Studienjahr 2024/25 den Zielwert übertraf und bei 1:36,1 lag.

Bei Ziel 3 wurde die Zahl der Doktoratsstudierenden mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität überplanmäßig erfüllt: Im Jahr 2024 beträgt diese Zahl 9.650.

Die bei Ziel 4 angestrebte Heranführung der Zusammensetzung der Studierenden an jene der Gesamtbevölkerung in Bezug auf das Bildungsniveau wurde verfehlt und das Ziel konnte daher nicht als erreicht gewertet werden. Der Wahrscheinlichkeitsfaktor (auf Basis der Rekrutierungsquoten) von 2,52 bedeutet, dass Studienanfänger:innen, deren Väter mind. Matura haben, 2024 2,52 mal häufiger ein Studium aufgenommen haben als Studienanfänger:innen, deren Väter ein niedrigeres Ausbildungsniveau aufweisen. Auf Basis der Evaluationsergebnisse zur sozialen Dimension der Hochschulbildung werden bestehende Instrumente zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit weiterentwickelt und gezielt verstärkt. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur frühzeitigen Studienorientierung sowie zur Förderung sozial unterrepräsentierter Gruppen. Ziel dieser Weiterentwicklungen ist es, strukturelle Zugangsbarrieren weiter abzubauen, die Chancengerechtigkeit im Hochschulzugang zu erhöhen und mittelfristig zu einer Reduktion des Wahrscheinlichkeitsfaktors beizutragen.

Positiv hervorzuheben ist allerdings, dass der Anteil der 25-bis 34-Jährhigen mit einem tertiären Bildungsabschluss gesteigert werden konnte (2021: 42,4%, 2024: 44,1%; Quelle: BMFWF, Statistisches Taschenbuch 2025).

Der Zielerreichungsgrad bei den fünf Maßnahmen liegt insgesamt auf hohem Niveau: Drei Maßnahmen wurden vollständig, zwei überplanmäßig erreicht.

In der Gesamtschau konnte insbesondere die finanzielle Stabilität aller 22 Universitäten über die Leistungsvereinbarungsperiode 2022–2024 hinweg sichergestellt werden – trotz außerplanmäßiger Lohn- und Preissteigerungen sowie zusätzlicher Gehaltsmaßnahmen im medizinischen Bereich.


Verbesserungspotentiale

Ja, es haben sich Verbesserungspotenziale ergeben. § 141 Abs. 1 Universitätsgesetz (UG) sieht ausdrücklich eine Evaluierung der Universitätsfinanzierung vor. Derzeit werden die Auswirkungen und Ergebnisse der Universitätsfinanzierung ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 im Rahmen einer Evaluierung (Studie) untersucht. Ziel dieser Studie zur Evaluierung der Universitätsfinanzierung ist es, allfällige Optimierungspotenziale anhand der Leistungsvereinbarungen 2019-2021 und 2022-2024 zu identifizieren. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge sollen gezielt in die Budgetierung und Ausgestaltung der folgenden Leistungsvereinbarungsperioden einfließen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen