Vorhaben
BÜNDELUNG: Universitätsbudget: Herstellung des Einvernehmens des Gesamtbetrages 2022-2024 (inkl. Erhöhungen; gem. §12 Abs. 2 Universitätsgesetz)
BÜNDELUNG: Herstellung des Einvernehmens des Gesamtbetrages 2022-2024 & Erhöhungen und dessen Aufteilung auf die Budgetsäulen Lehre, Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung (§ 12 Abs. 2)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -12.929.885
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen für die universitäre Lehre
Beschreibung des Ziels
Das Zahlenverhältnis von wissenschaftlichem/künstlerischem Personal zu Studierenden wird als Indikator für die Betreuung der Studierenden herangezogen und auch als Indikator für die Qualität der Studienbedingungen bzw. der Lehre verstanden. Unter Berücksichtigung der österreichischen Spezifika sowohl der Personalstruktur des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals als auch des Hochschulzugangs werden als zentrale Steuerungsmethodik die prüfungsaktiv betriebenen Studien den VZÄ der Professuren und äquivalenten Stellen (Dozent/inn/en, assoziierte Professor/inn/en) gegenübergestellt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Prüfungsaktive Studien [Anzahl]
Istwert
181.164Anzahl
Zielzustand
180.000Anzahl
Datenquelle: Datenmeldungen der Universitäten zum Studienjahr 2024/25 auf Basis UHSBV (BMFWF, unidata)
Professuren und Äquivalente [VZÄ]
Istwert
5.012,7VZÄ
Zielzustand
4.918,7VZÄ
Datenquelle: BMFWF, unidata
Betreuungsrelation prüfungsaktive Studien zu Professuren und Äquivalente [Sonstige]
Istwert
36,1Sonstige
Zielzustand
36,6Sonstige
Datenquelle: BMFWF, unidata
Ziel 2: Umsetzung und Weiterentwicklung der Universitätsfinanzierung NEU
Beschreibung des Ziels
Im 2019 eingeführten neuen Universitätsfinanzierungssystem werden die prüfungsaktiv betriebenen Studien als zentraler Indikator herangezogen. Als prüfungsaktiv werden jene Bachelor-, Diplom- und Masterstudien definiert, in denen im Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterwochenstunden erbracht werden. Die von der Statistik Austria wiederholt erstellten Hochschulprognosen 2020 dienen als Grundlage für die Entwicklung der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien [Anzahl]
Istwert
181.164Anzahl
Zielzustand
180.000Anzahl
Datenquelle: Datenmeldungen der Universitäten zum Studienjahr 2024/25 auf Basis UHSBV (BMFWF, unidata)
Ziel 3: Stärkung der universitären Forschung/EEK durch qualitative Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung
Beschreibung des Ziels
Aufbauend auf den maßgeblichen internationalen Standards, die die Europäische Kommission bzw. die European University Association als Empfehlung veröffentlicht haben (Principles for innovative Doctoral Training 2011 und Salzburg II Recommendations 2010) sollen die Doktoratsstudien weiterentwickelt werden.
Im Rahmen der Universitätsfinanzierung NEU wird deshalb über den Wettbewerbsindikator „Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität“ ein finanzieller Anreiz zur Erhöhung der Zahl der Doktoratsstudierenden gesetzt, wobei folgende Qualitätskriterien erfüllt werden müssen:
– Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden
– öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens
-Abschluss einer Dissertationsvereinbarung inkl. Zeit- und Arbeitsplan
– Einreichen eines Exposes innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium
– Betreuung durch ein Team und personelle Trennung von Betreuung der Dissertation und deren Beurteilung.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [Anzahl]
Istwert
9.650Anzahl
Zielzustand
9.000Anzahl
Datenquelle: WB-Kennzahl 2.B.1
Ziel 4: Heranführen der Zusammensetzung der Studierenden an jene der Gesamtbevölkerung in Bezug auf das Bildungsniveau
Beschreibung des Ziels
Der Anteil der Studierenden aus bildungsfernen Schichten soll erhöht werden. Die Rekrutierungsquote bildet ab, wie viele inländische Studienanfänger/innen an Universitäten und FHS mit einem Vater eines entsprechenden Bildungsniveaus auf 1000 Männer (40 bis 65 Jahre) mit dem gleichen Bildungsniveau in der österreichischen Wohnbevölkerung kommen. Das Bildungsniveau ohne Matura umfasst als höchste abgeschlossene Ausbildung Pflichtschule, Lehre, Fachschule/(Werk)Meister.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Rekrutierungsquote [%]
Istwert
2,52%
Zielzustand
2,10%
Datenquelle: BMFWF
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erhöhung der Zahl der Studienabschlüsse
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation, Zugangsregelungen und Maßnahmen zu Verbesserung der Vereinbarkeit des Studiums mit weiteren Lebensbereichen sollen die Abschlussorientierung fördern und Studienabbrüche reduzieren. Obwohl die Sonderauswertungen der Hochschulprognose für die LV-Periode 2022-2024 im Wesentlichen von einer Stabilität der Zahl der Studienabschlüsse ausgeht, wird vom BMBWF kumuliert über alle Universitäten eine Erhöhung angestrebt. In den Leistungsvereinbarungen sollen die für jede Universität passenden Entwicklungsziele festgelegt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ausbau der BMFWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die öffentliche BMFWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank ist Open for Collaboration und bietet eine Informationsplattform zur Schaffung neuer Kooperationen in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Industrie.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Overheadfinanzierung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Universitäten sind Hauptträgerinnen der Grundlagenforschung in Österreich. Bei der Overheadfinanzierung von Grundlagenforschung wird der Fokus auf exzellente Forschungsvorhaben gelegt. Im Rahmen der Universitätsfinanzierung NEU wird deshalb ein finanzieller Anreiz zur Einwerbung von F&E-Erlösen aus FWF- und EU-Projekten gesetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Abdeckung in dieser Größenordnung nicht vorhersehbarer Lohn- und Preissteigerungen (Bündelung 2023)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die aktualisierte Erhöhung des Gesamtbetrages um 500 Mio. € (jeweils 250 Mio. € in den Jahren 2023 und 2024) sowie zusätzlichen 150 Mio. € im Jahr 2023 insbesondere zur Abdeckung nicht absehbarer Energiepreissteigerungen betrifft ausschließlich die dritte Säule und dient der aktuellen und bei Festlegung des Gesamtbetrages im Jahr 2020 nicht in dieser Größenordnung vorhersehbaren Teuerungsabgeltung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Abdeckung in dieser Größenordnung nicht vorhersehbarer Lohn- und Preissteigerungen, Gehaltssteigerungen des ärztlichen Personals und Ausbau des High Performance Computing (HPC) (Bündelung 2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Erhöhung des Gesamtbetrages um 316 Mio. € dient mit 200 Mio. € der Abgeltung der aktuellen Teuerung, mit 100 Mio. € der Abgeltung der Mehrkosten des ärztlichen Personals an der Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, sowie an der Medizinischen Fakultät der Universität Linz und mit 16 Mio. € dem Ausbau des High Performance Computing (HPC) in Österreich für das Jahr 2024. Die Erhöhung betrifft ausschließlich die dritte Säule.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der Gesamtbetrag für die Universitäten wird gemäß §12 Abs. 2 Universitätsgesetz (UG) bereits im zweiten Jahr vor der Dreijahresperiode festgelegt und die Verteilung auf die drei Jahre der Leistungsvereinbarungsperiode erfolgt gemäß Vorgabe des BMF gleichverteilt. Da die tatsächlichen Aufwendungen jedoch – bedingt durch Inflation und Ausbau – ansteigend verlaufen, lagen die Ausgaben im Jahr 2022 unter dem Planwert, während sie 2024 über dem Planwert lagen.
Zusätzlich verzerrt wurde die Planung durch die Inflationskrise in den Jahren 2023 und 2024, in deren Rahmen den Universitäten zusätzliche Mittel zum Ausgleich der Teuerung zur Verfügung gestellt wurden.
Bei den nicht verwendeten Mitteln handelt es sich um Verzögerungen bei Bauvorhaben, die zum Zeitpunkt des gegenständlichen Berichtes zum Großteil fertiggestellt werden konnten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022–2024 wurden mit den Universitäten spezifische Ziele zur Erhöhung der Frauenanteile bei Professuren und Laufbahnstellen vereinbart, wobei der Erfolg an zwei Indikatoren gemessen wurden:
1) Frauenanteil an Professuren gem. § 98 UG:
Ausgangswert 2019: 26%
Zielwert 2024: 29%
IST-Wert 2024: 31,4% – das Ziel wurde übererfüllt.
2) Frauenanteil an Laufbahnstellen:
Ausgangswert 2019: 36,5%
Zielwert 2024: 37,5%
IST-Wert 2024: 38,7% – das Ziel wurde übererfüllt.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Bereits 2017 hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) eine Studie – die 2022 überarbeitet und aktualisiert wurde – veröffentlicht (vgl. Janger et al., 2017, und Arnold et al., 2022), aus der hervorgeht, dass diese öffentlichen Mittel im Universitätsbereich generell gut investiert sind. Demnach sind universitäre Leistungen einerseits ein wichtiger Faktor für Standortentscheidungen und somit für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, andererseits bringen die Universitäten über nachfrage- und angebotsseitig wirkende wirtschaftliche Effekte schon relativ kurzfristig positive Erträge für den Staat. Ein in die Universitäten investierter Euro rechnet sich bereits nach drei bis fünf Jahren.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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