WIRKUNGSZIEL
Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung (E-Government) für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung
Wirkungsziel zur Gänze erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Der laut Kosten-/Nutzenanalyse prognostizierte Nutzen von Projekten wird im ersten vollen Betriebsjahr nachgeprüft
Papierloses Finanzamt - Scannen von Papieranträgen
FinanzOnline-Benutzerinnen und Benutzer
Elektronische Steuererklärungen im „Privaten Bereich“
Elektronische Steuererklärungen im „Betrieblichen Bereich“
Elektronische Zustellungen insbesondere von Steuerbescheiden
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.
Vorhaben
Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:
Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.