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WIRKUNGSZIEL

Forcierung und Koordination umfassender Gleichstellung sowie Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch immer nicht erreicht. Geschlechterstereotype prägen nach wie vor viele Gesellschaftsbereiche. Der Verdienst von Frauen liegt um 22 % unter jenem der Männer. Frauen sind in den unteren Einkommensgruppen überrepräsentiert. Fünf von zehn Frauen arbeiten Teilzeit. Jede 5. Frau in Österreich ist laut einer Studie von Gewalt in der Familie betroffen. Die Zahl der Frauen, die Unterstützung in den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen suchen, ist steigend. Neue Herausforderungen stellen sich auch mit der zunehmenden Zahl von Asyl suchenden Frauen und Mädchen. Es gilt weiterhin, die Bewusstseinsentwicklung für Geschlechtergerechtigkeit auf allen gesellschaftlichen Ebenen voranzutreiben.

Bezogen auf den im Jahr 2016 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. positive Entwicklungen fortgeführt werden. Es wurden alle Ziele erreicht und alle Maßnahmen planmäßig umgesetzt.

So wurden auch 2016 alle rat- und hilfesuchenden Frauen in den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen betreut und der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen auf dem Vorjahresniveau aufrechterhalten. Der Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Bundes-Unternehmen wurde weiter gesteigert und übertraf im Durchschnitt sogar den gesetzten Zielwert. Der Gender Pay Gap konnte graduell weiter geschlossen werden, wenngleich es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um den Prozess zu beschleunigen.
Die Servicequalität für Frauen und Mädchen wurde mit der laufenden Erweiterung der Informationsplattform „Meine Technik“ sowie der Aktualisierung der Daten des Online-Gehaltsrechners verbessert. An der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz der Frauen vor Gewalt wurde plangemäß weitergearbeitet, die gesetzlich vorgesehenen Gleichbehandlungsberichte der Privatwirtschaft und des Bundes fristgerecht in den Nationalrat eingebracht und in Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlung zur verwaltungsintern effizienteren Abwicklung der Frauenprojektförderungen eine Förderdatenbank eingeführt.
Darüber hinaus arbeitete die Frauensektion in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Ministerien an der Weiterentwicklung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in 5 Themenclustern „Bildung und Arbeitsmarkt“, „Entscheidungspositionen und – prozesse“, „Schutz vor Gewalt“, „Vereinbarkeit“ sowie „Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung“. Die interministerielle Zusammenarbeit soll auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Kennzahlen und Globalbudgetmaßnahmen jene sind, die wesentlich zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen. Wirkungen von Maßnahmen werden jedoch oft erst stark zeitverzögert erkennbar, gerade was den Abbau von Stereotypen und Diskriminierung betrifft.