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WIRKUNGSZIEL

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2018 war insbesondere aufgrund des österreichischen EU-Ratsvorsitzes eine sehr hohe Nachfrage der BürgerInnen nach umfassender Information über EU-Themen und Regierungsarbeit zu verzeichnen. Es bleibt daher prioritäres Ziel des Bundeskanzleramts, diese Informationen schnell, aktuell und präzise bereitzustellen. Angesichts immer knapper werdender Budgetmittel und Personalressourcen bleibt in der Verwaltung der Trend zu Shared Services bestehen. Die Servicefunktionen des Bundespressediensts im Bereich Foto- und Videoservice und Grafik wurden 2018 aufgrund des österreichischen EU-Ratsvorsitzes in höherem Maße als in den Vorjahren genutzt: siehe Maßnahme 2 des Globalbudgets 10.01. Mit der im Regierungsprogramm 2017 – 2022 enthaltenen Zielsetzung nach einheitlicher Corporate Identity der Bundesregierung wurde dieser Trend sogar verstärkt. Ausgehend von der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017 – 2022 nach einem würdigen, inhaltlich breit aufgestellten Gedenken an den 100. Jahrestag der Republiksgründung konzipierte und implementierte das Österreichische Staatsarchiv neben einer Buchpublikation auch eine Online-Ausstellung. Dem Trend Rechnung tragend, dass BürgerInnen Informationen zunehmend elektronisch beziehen, steht die Ausstellung seit Herbst 2018 via Internet zur Verfügung. Weiterhin besteht der Trend, wonach BürgerInnen Rechtsinformationen elektronisch einholen. Dies wird durch die stetig zunehmenden Zugriffszahlen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) untermauert. Ausgehend von der Zielsetzung „Angleichung und Harmonisierung der IT-Services auf Bundesebene“ im Regierungsprogramm wurde die bundesweite Nutzung des Employee-Self-Services (ESS) und des elektronischen Dokumentations- und Prozessmanagements des Bundes (eDok/Pro) dank der bedarfsorientierten Produktmerkmale gesteigert. Im Bereich der Statistik Austria untermauerten steigende NutzerInnenzahlen der Datenbank STATCube die hohe Nachfrage der BürgerInnen nach elektronischen Informationsservices. Hervorzuheben sind auch die Anstrengungen zur Entlastung der RespondentInnen. In diesem Sinne werden die Arbeiten zur Nutzung der durch die Digitalisierung neu entstandenen alternativen Datenquellen und der Ausbau bereits bestehender administrativer Datenquellen weiter forciert werden.

In der Gesamtbetrachtung wurde das Wirkungsziel, ein Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung und Unternehmen anzubieten, in vollem Umfang erreicht. Die Reichweite der Informationskampagnen des Bundeskanzleramts sowie die hohe Auslastung des BürgerInnenservices im Jahr 2018 zeigen, dass der Bundespressedienst dem Wirkungsziel nach umfassender Information der österreichischen Bevölkerung gerecht wurde. Eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Informationsangebot des Bundeskanzleramts ist das hausintern produzierte Livestreaming von Pressekonferenzen des Bundeskanzlers, welches insbesondere von den MedienvertreterInnen gut angenommen wird. Der Statistik Austria ist es durch nach wie vor intensive Promotion der Datenbank STATCube und deren Anreicherung um weitere Sachmaterien gelungen, die Nutzung dieser Publikationsschiene soweit zu steigern, dass der angestrebte Zielzustand übertroffen wurde. Die Ergebnisse aus den Feedbackgesprächen und andere Kontakte mit NutzerInnen zeichnen ein anhaltend positives Bild über die Qualität der Daten von Statistik Austria. Trotz des geänderten Zeitplans der Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs anlässlich des Gedenkjahrs 2018 konnte eine hohe Anzahl an Zugriffen erzielt werden. Die bundesweite Nutzung des Employee-Self-Services (ESS) und des elektronischen Dokumentations- und Prozessmanagements des Bundes (eDok/Pro) in der österreichischen Bundesverwaltung wurde dank der bedarfsorientierten Produktmerkmale wesentlich ausgebaut. Aufgrund der stets aktuellen Dokumentation des Bundesrechts konnte die Attraktivität des Rechtsinformationssystems des Bundes sichergestellt und der Zielzustand der Kennzahl hinsichtlich Abfragen im Rechtsinformationssystem (RIS) abermals übertroffen werden. Anlässlich des österreichischen EU-Ratsvorsitzes nahmen weit mehr Bundesressorts als erwartet die Foto- und Videoservices des Bundeskanzleramts in Anspruch, woraus auf einen hohen Nutzen dieser Services für die Ressorts geschlossen werden kann. Die einheitliche Gestaltung des Auftritts der Bundesregierung führte bereits zu zahlreichen Synergien. Die Arbeiten am umfassenden Corporate-Design-Manual liefen im Jahr 2018 an und werden im Jahr 2019 zu ihrem Abschluss gelangen. Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal überplanmäßig erreicht, einmal zur Gänze erreicht und einmal überwiegend erreicht) und der Erfolg der Maßnahmen des Globalbudgets 10.01 (Maßnahmen 2 sowie 4 überplanmäßig erreicht und Maßnahme 5 überwiegend erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.