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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

2018
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die unselbständige wie selbständige Beschäftigung steigt in Österreich deutlich an, was sich auch in steigenden Beschäftigungsquoten niederschlägt. Das Arbeitsangebot erhöhte sich zudem durch veränderte Pensionszugangsregelungen und Zuwanderung zusätzlich.

Bei höherer allgemeiner Erwerbsbeteiligung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen auch mit Arbeitslosigkeit konfrontiert werden. Im Falle von älteren Personen kommt hinzu, dass der Zeitraum bis zur Arbeitsaufnahme für Arbeitssuchende aber im Durchschnitt länger dauert. Wenn Arbeitslosigkeit eintritt, kann es für Teile dieser Gruppe und für gering qualifizierte Arbeitssuchende sehr schwierig werden, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bei den Jugendlichen sinkt die Zahl der Arbeitssuchenden jedoch infolge schwächerer Jahrgangskohorten bereits ab 2016. 2017 sank die Zahl der Arbeitssuchenden (AMS Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer plus Arbeitslose) bei den Jugendlichen wie bei der Gruppe der 25- bis 44-Jährigen, bei der Altersgruppe 45+ stagnierte der Wert noch. 2018 reduzierte sich dieser Wert über alle Altersgruppen merklich mit Ausnahme der relativ kleinen Personengruppe im Alter von 60 und mehr Jahren in AMS Vormerkung.

Bei deutlich steigender Beschäftigung sank 2018 die registrierte Arbeitslosigkeit inklusive AMS Schulungsteilnahmen insgesamt um rund 7,6 %, die Arbeitslosenquoten reduzierten sich somit ebenso sehr deutlich. Alle Zielsetzungen 2018 konnten vollständig erreicht werden.

Der Erfolg der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ist vor dem Hintergrund der Erhöhung des Arbeitskräftepotentials einerseits und des deutlich höheren wirtschaftlichen Wachstums andererseits zu beurteilen. Das BIP-Wachstum 2018 fiel mit real +2,7 % höher aus als 2017 (+2,6 %) und 2016 (+2,0 %). Dieses verbesserte Wirtschaftswachstum ermöglichte einen größeren Beschäftigungszuwachs als angenommen, was wiederum wesentlich die Erreichung der BFG-Ziele hinsichtlich der Arbeitslosenquoten unterstützte. Die klassischen Instrumente der aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wie die Höherqualifizierung von Arbeitssuchenden, die gezielte Arbeitsvermittlung und temporäre Lohnzuschüsse für die Einstellung von Arbeitslosen verstärkten nur diesen wirtschaftlichen Trend, weil hier das Aktivitätsniveau 2018 gegenüber 2017 annähernd gehalten werden konnte.