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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im internat. Kontext mit Aufkommensrelevanz

2018
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Nach einem Anstieg um 2,6 % im Jahr 2017 dürfte das reale BIP 2018 (Bruttoinlandsprodukt) ein etwas höheres Tempo vorgelegt haben (2,7 %). Danach wird es sich voraussichtlich wieder verlangsamen. Beflügelt vom steigenden privaten Konsum blieb die Binnennachfrage der wichtigste Wachstumsmotor. Dies ist der günstigen Arbeitsmarktentwicklung und Zuwächsen bei den Löhnen und Gehältern sowie einem soliden Wachstum der Investitionen im Bausektor und in der Gesamtwirtschaft geschuldet. Im Jahr 2018 setzte sich das starke Exportwachstum fort, auch wenn die Wachstumsdynamik auf den internationalen Märkten schwächer verlief.

Das Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens wurde erreicht. Das Einkommensteuergesetz neu (EStG) soll im Jahr 2021 in Kraft sein. Um dies zu gewährleisten, wurden bereits technische Maßnahmen umgesetzt. Übertroffen wurde der Zielwert der Auszahlung der gutgeschriebenen Forschungsprämien. Im Ranking Paying Taxes verbesserte sich Österreich um drei Plätze. Die Einführung des Jahressteuergesetzes ab dem Jahr 2018 wird zu einer weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Somit sind die gesetzten Kennzahlziele erreicht worden.