WIRKUNGSZIEL
Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen.
Wirkungsziel gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Richtversorgungsgrad
Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a BPGG erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege verhindert sind Gesamt
Dauerbezieher:innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b BPGG Gesamt
Bezieher:innen von Pflegekarenzgeld Gesamt
Personen mit Anspruch auf Pflegegeld Gesamt
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.