WIRKUNGSZIEL
Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens
Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse)
Wirkungsziel zur Gänze erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Zivil-und Strafsachen
Verhältnis der Eingewiesenen zu den Entlassenen in bzw. aus eine/r Betreuungsmaßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB
Messung der tatsächlichen Anhaltezeit in einer Maßnahme
Anzahl der in Justizkooperationsprojekte eingebrachten Expertentage
Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.