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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse)

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Trotz einer immer kritischeren Öffentlichkeit und ständig verknappten Ressourcen ist das Vertrauen in die Justiz auf Grund des überdurchschnittlichen Einsatzes der Bediensteten besonders hoch; der als Maßstab für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienende Indikator der rechtskräftigen Verurteilungen Österreichs beim EGMR im Verhältnis zu den im selben Jahr in der Justiz angefallenen gerichtlichen Verfahren bezieht sich auf eine geringe Zahl an Verurteilungen und unterliegt daher natürlichen Schwankungen. Dies ändert jedoch nichts an seiner langfristig positiven Entwicklung wie auch bei alle übrigen Indikatoren dieses Wirkungsziels.

Bei der Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse handelt es sich um einen gut funktionierenden gleichförmigen justizpolitischen Prozess im Diskurs zwischen dem Fachressort und dem Parlament. Dabei ist die Einhaltung des Zeitplans legistischer Vorhaben immer auch von kurzfristigen Prioritäten abhängig.
Der als Maßstab für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienende Indikator der rechtskräftigen Verurteilungen Österreichs beim EGMR im Verhältnis zu den im selben Jahr in der Justiz angefallenen gerichtlichen Verfahren bezieht sich auf eine geringe Zahl an Verurteilungen und unterliegt daher natürlichen Schwankungen. Dies ändert jedoch nichts an seiner langfristig positiven Entwicklung. Die Neuordnung des Maßnahmenvollzugs ist noch Teil des politischen Diskurses, erste positive Auswirkungen der gesetzten Erstmaßnahmen sind jedoch bereits sichtbar.
Am 1. Juli 2018 tritt in Österreich die umfassendste Reform im Rechtsfürsorgebereich seit Einführung des Sachwaltergesetzes 1983 in Kraft (das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wurde am 25. April 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 59/2017 veröffentlicht).
Die Sachwalterschaft wird durch die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt, die alternativen Vertretungsarten werden ausgebaut. Die Rolle der Sachwaltervereine, die künftig Erwachsenenschutzvereine heißen, wird ebenfalls erweitert.
Das intensivierte Engagement in internationalen Kooperationsprojekten schlägt sich in der entsprechenden Kennzahl positiv nieder.